Beschlussvorlage - VO/2658/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Verbandsmittel vorliegenden Anträge insgesamt als Sammelantrag der Stadt Lüneburg beim Lüneburgischen Landschaftsverband einzureichen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Mittel, die der Lüneburgische Landschaftsverband jährlich als Zuschüsse verteilt, setzen sich aus den Beiträgen der Mitglieder (Kommunen und Landkreise von Harburg bis Celle), Geldern der Landschaftlichen Brandkasse (VGH) und Mitteln des Landes Niedersachsen zusammen.

 

Die verbandseigenen Mittel, bestehend aus den Mitgliedsbeiträgen und den Mitteln der VGH, werden regelmäßig im Frühjahr von der Mitgliederversammlung vergeben. Hierfür gibt es einen jährlich neu errechneten Verteilerschlüssel, der nach Größe und Beitragssumme des jeweiligen Mitglieds sowie eventuellen „Vorgriffen“ oder „Rücklagen“ dieses Mitglieds in den Vorjahren ermittelt wird. Der Stadt Lüneburg steht im Allgemeinen jährlich eine Zuschusssumme zwischen 25.000 und 30.000 € zu.

Anträge an den Lüneburgischen Landschaftsverband auf Förderung aus diesen Eigenmitteln (Verbandsmittel) sind über die Stadt Lüneburg als Verbandsmitglied an den Landschaftsverband zu richten.

Die Stadt nimmt entsprechend der Förderrichtlinien des Landschaftsverbandes eine Vorprüfung der Anträge vor und leitet sie als "Sammelantrag" zum 31.12. des Jahres an den Landschaftsverband weiter.

 

Anträge an den Landschaftsverband auf Förderung aus Regionalmitteln (Landesmittel) können direkt beim Landschaftsverband eingereicht werden, die Stadt Lüneburg wird dann von dort zu einer Stellungnahme zu dem Antrag aufgefordert. Über die Vergabe der Regionalmittel entscheidet der Vorstand 2 – 3 mal jährlich.

 

Bei der Stadt Lüneburg liegen bisher die in der Anlage aufgelisteten Anträge vor.

 

Eine Prioritätensetzung für die vorliegenden Anträge auf Verbandsmittel ist nicht notwendig, da sie bei der Mittelvergabe mit hoher Wahrscheinlichkeit alle berücksichtigt werden können.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         10 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Antragsliste

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