Beschlussvorlage - VO/2570/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 101 "Hochschulen/Scharnhorststraße" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung Aufstellungs-bzw. ÄnderungsbeschlussBeschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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12.11.2007
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i.
V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 101, 1. Änderung
„Hochschulen/Scharnhorststraße“ zu ändern. Ziel der Planungen
ist insbesondere die Korrektur bei der First- bzw. Gebäudehöhe, den
Baugrenzen und der Abgrenzung der Grünbereiche. Der Geltungsbereich wird
in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
- Im Rahmen des Verfahrens zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101, 1. Änderung
„Hochschulen/Scharnhorststraße“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und
Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen
im bereich Stadtplanung erfolgen.
- Die Örtliche Bauvorschrift über
Gestaltung wird für den Geltungsbereich der 1. Änderung ersatzlos
aufgehoben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Leuphana Universität Lüneburg beabsichtigt, auf Teilen des Universitätsgeländes
ein Studentenwohnheim, ein Ausstellungsgebäude, ein Gästehaus mit Tiefgarage sowie ein
Veranstaltungsgebäude mit Auditorium-Maximum zu errichten.
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist als Art der baulichen Nutzung für diesen Grundstücksteil „Sondergebiet-Hochschulen“ dargestellt.
Im
Bebauungsplan Nr. 101 „Hochschulen/Scharnhorststraße“ mit örtlicher
Bauvorschrift über Gestaltung ist als besondere Art der baulichen Nutzung die
Festsetzung von „Sondergebiet-Hochschulgebiet“ enthalten. Außerdem
sind Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft, Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie erhaltenswerte Bäume
festgesetzt.
Um die Realisierung
der beplanten Baumaßnahmen zu ermöglichen, sind vor allem Korrekturen bei der
First- bzw. Gebäudehöhe, den Baugrenzen sowie der Abgrenzung der Grünbereiche
im Änderungsbereich vorgesehen. Die Art der Nutzung und der maximale Versiegelungsgrad von 70 %
soll beibehalten werden. Im Änderungsbereich soll außerdem auf örtliche
Bauvorschriften über Gestaltung verzichtet werden.
Weitere
Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.
Der gesamte
Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 15,70 ha und ist im beigefügten
Planausschnitt zeichnerisch dargestellt.
Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.
Als erster
Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplanes, 1. Änderung
„Hochschulen/Scharnhorststraße“
ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i.S. von § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden.
Zeitnah mit
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
(Scoping) aufgefordert.
Zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.
Ergänzende
Sachdarstellung der Verwaltung zur VA-Sitzung am 27.11.2007:
Seitens der
Verwaltung wurden zwischenzeitlich weitergehende Gespräche mit Herrn Keller
(Vizepräsident Universität) und Frau Ose (Baubeauftragte Universität) geführt.
Als
Ergebnis bleibt festzuhalten, dass seitens der Universität nun doch der ganze
Geltungsbereich des bestehenden B-Plans im anstehenden Änderungsverfahren als
Grundlage dienen soll.
Dies
deshalb, um insbesondere eine Neuordnung des Parkens auf dem gesamten
Universitätsgelände und eine Anbindung des Universitätsgeländes an die Uelzener
Straße sicherstellen zu können. Ebenso soll eine privatwirtschaftliche Nutzung
ergänzend zu den universitätstypischen Nutzungen zugelassen werden.
Der
geänderte Geltungsbereich des vorgesehenen B-Plan-Änderungsverfahrens ist als
Anlage beigefügt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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463,1 kB
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