Beschlussvorlage - VO/2610/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

  1. die im Rahmen des Verfahrens zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Brockwinkler Weg“ während der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
  2. Die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich  „Brockwinkler Weg“ nebst Begründung und Umweltbericht hierzu wird beschlossen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Brockwinkler Weg“  in einem 57. Änderungsverfahren zu ändern.

Ziel der Planung ist insbesondere die Ausweisung von ca. 70 Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken sowie zur Gebietsmiete gelegene Flächen für vier kurze Reihenhauszeilen. Öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen grenzen die geplanten Bauflächen gegenüber dem Landeskrankenhaus und der freien Landschaft ab.

 

In dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte

 

-          frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB

-          Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie

-          Öffentliche Auslegung des Planentwurfs und des Entwurfs der Begründung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung ( § 5 Abs. 5 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 13.07.2007 bis einschließlich 24.08.2007 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bür-geramt und am 29.06.2007 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.07.2007 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Der Umweltbericht ist ein selbständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeichneten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                                            150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Lageplan, Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht

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Anlagen

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