Tischvorlage - VO/0316/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt das Wahlergebnis der Seniorenbeiratswahl vom 04.09.2002 zur Kenntnis und beruft die genannten Personen für die Dauer von 5 Jahren.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß der Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirates in der Stadt Lüneburg vom 24.10.1996 (Ortsrecht Ziffer 50-09) waren aus der Mitte der Delegierten 5 Mitglieder des Seniorenbeirates zu wählen. In der Delegiertenversammlung am 04.09.2002 waren 49 der 66 Wahlberechtigten anwesend. Die abgegebenen Stimmen verteilen sich auf die vorgeschlagenen 10 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des Seniorenbeirates wie folgt:

 

1.       Frau    Irmgard              Sommermeier                                    37 Stimmen

2.       Herr     Herbert              Brock                                                  36 Stimmen

3.       Frau    Anneliese          Siekmann                                           27 Stimmen

4.       Herr     Manfred             Stark                                                   27 Stimmen

5.       Herr     Hugo                  Griese                                                20 Stimmen

6.       Herr     Günther             Friese                                                 19 Stimmen

7.       Frau    Hannelore          Decker                                               18 Stimmen

8.       Frau    Helga-Brigitte    Meyer                                                 17 Stimmen

9.       Frau    Siegrun              Gryzl-Behrend                                    11 Stimmen

10.     Herr     Adalbert             Mikoteit                                                 5 Stimmen

 

 

Damit sind die ersten 5 Kandidatinnen und Kandidaten zum 7. Lüneburger Seniorenbeirat gewählt worden. Die Bewerber auf den Plätzen 6 - 10 sind in der Reihenfolge ihres Wahlergebnisses Ersatzmitglieder und rücken nach, falls ein Mitglied des 7. Lüneburger Seniorenbeirates ausscheidet.

 

Gemäß § 16 Abs. 5 der Wahlordnung des Seniorenbeirates werden die gewählten Mitglieder des Seniorenbeirates durch den Rat für die Dauer einer Wahlperiode berufen.

 

Die Bestätigung des neu gewählten Seniorenbeirates soll möglichst umgehend erfolgen. Durch feststehende Sitzungstermine des Verwaltungsausschusses und des Rates erfolgt eine Änderung der Beratungsfolge. Dem Verwaltungsausschuss wird am 22.10.02 vorgeschlagen, den neu gewählten Seniorenbeirat vorbehaltlich der Zustimmung durch den am 23.10.02 stattfindenden Sozial- und Gesundheitsausschuss zu bestätigen.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         15

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja          

            Nein      

 

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

 

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