Beschlussvorlage - VO/2518/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Lüneburg in der Zweckverbandsversammlung für die Sparkasse Lüneburg werden angewiesen, in der Verbandsversammlung für die geänderte Verbandsordnung zu stimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Einführung des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) wurde die Aufstellung einer Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg erforderlich. Im Falle des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg tritt die Verbandsordnung an die Stelle der bisherigen Satzung des Zweckverbandes aus dem Jahre 1990.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Lüneburg in der Zweckverbandsversammlung für die Sparkasse Lüneburg angewiesen, in der Verbandsversammlung für die Verbandsordnung zu stimmen.

 

Am 20. Dezember 2006 wurde in der Verbandsversammlung eine neue Verbandsordnung beschlossen und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 21. Dezember 2006 angezeigt. Das Ministerium hat dem Sparkassenzweckverband daraufhin in einem Schreiben die aus seiner Sicht erforderlichen Änderungen mitgeteilt.

 

Als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine überarbeitete Verbandsordnung beigefügt. Die Änderungen gegenüber der am 21. Dezember 2006 beschlossenen Verbandsordnung sind gekennzeichnet. Die Änderungen basieren auf den Anpassungserfordernissen, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport dem Sparkassenzweckverband Lüneburg mit Schreiben vom 22. Januar 2007 mitgeteilt hat, sowie auf einer vom Sparkassenverband Niedersachsen zur Verfügung gestellten Musterverbandsordnung für Sparkassenzweckverbände.

 

Die Musterverbandsordnung wurde auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sowie der Verordnung über Sparkassenzweckverbände vom 20. November 2006 erstellt und vom Sparkassenverband Niedersachsen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt.

 

Zusätzlich zu den vom Innenministerium schriftlich mitgeteilten Änderungen ist eine Anpassung an den § 10 (Aufwandsentschädigung, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall) der Musterverbandsordnung erforderlich. Soweit dieser Paragraph nunmehr umfassende Bestimmungen der Aufwandsentschädigung sowie des Ersatzes für Auslagen und Verdienstausfall für die Mitglieder der Verbandsversammlung vorsieht, beruht dies auf den zwingenden Regelungen des § 18 Absatz 1 NKomZG i. V. m. § 39 Absatz 6 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO). Die in § 10 Abs. 2, 3, 4 und 6 der neuen Verbandsordnung enthaltenen Pauschal- und Höchstbeträge sind angelehnt an die Entschädigungssatzungen der Stadt Lüneburg (Stand: 22. Februar 2007) sowie des Landkreises Lüneburg (Stand: 1. Juni 2007) und wurden vorab mit dem Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg, Herrn Oberbürgermeister Ulrich Mädge, und mit seinem Stellvertreter, Herrn Landrat Manfred Nahrstedt, abgestimmt.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 25.09.2007:

 

In der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg am 17.09.2007 wurde eine überarbeitete Verbandsordnung beschlossen, deren Text der Vorlage VO/2518/07 für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.08.2007 und des Rates der Stadt Lüneburg am 27.09.2007 beigefügt worden ist.

 

In dieser Textfassung wurde unter § 6, Ziffer 14 lediglich auf die Niedersächsische Gemeindeordnung abgestellt. Da jedoch auch der Landkreis Lüneburg Träger der Sparkasse ist, finden hier auch die Vorschriften der Niedersächsischen Landkreisordnung Anwendung.

 

Der Text der Verbandsordnung hat daher im § 6 folgende neue Fassung erhalten:

 

„14. sonstige Angelegenheiten, über die nach den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung der Rat oder der Verwaltungsausschuss und nach den Vorschriften der Niedersächsischen Landkreisordnung der Kreistag oder der Kreisausschuss beschließen.“

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                35,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

- Geänderte Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg

- Vorschlag Entschädigungssätze

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Anlagen

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