Antrag der Gruppe SPD/CDU - VO/2401/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfungsauftrag "Regionale Leitstelle für Klimaschutz" (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 17.04.2007)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Gruppe SPD/CDU
- Bearbeitung:
- Volker Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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28.06.2007
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27.09.2007
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Bereit
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Eine regionale Leitstelle für Klimaschutz ist aus Sicht der Verwaltung ein geeignetes Instrument, die vielfältigen und zahlreichen Themen zum Klimaschutz, die von lokalem und regionalem Interesse sind, zu bündeln.
Die im Folgenden vorgeschlagene Beschreibung der Einrichtung ist zwischen Kreis- und Stadtverwaltung abgestimmt.
a)
Arbeitsfelder (nicht abschließend)
- Die Leitstelle kann der Politik, der Verwaltung und den Bürgern Hilfen geben, sachgerechte Informationen mit lokalem Bezug zum Thema Klimaschutz zu erhalten. Die Informationen können auf Anforderung und auf Eigeninitiative gegeben werden.
- Die Leitstelle kann Entscheidungen von regionalen, kommunalen Einrichtungen und insbesondere Gebietskörperschaften vorbereiten.
- Die Leitstelle kann Verknüpfungen zu anderen Einrichtungen entwickeln, um eine größere Effektivität und Effizienz bei der Erarbeitung von lokalen Projekten den Klimaschutz betreffend zu erzielen.
- Die Leitstelle kann Fördermittel einwerben, die lokale, kommunale Klimaschutzprojekte unterstützen.
b)
Mitarbeiter
Je ein/e Mitarbeiter/in des Landkreises und der Stadt werden in die Leitstelle abgeordnet.
c)
Personal- und Sachkosten
1. Die Personalkosten der Leitstelle übernehmen der Landkreis und die Stadt jeweils für ihre/n Mitarbeiter/in.
2. Verfügungsmittel für die Leitstelle werden von Landkreis und Stadt in gleicher Höhe bereitgestellt.
d)
organisatorische und dienstrechtliche Zuordnung
- Die Klimaleitstelle wird bei der Landkreisverwaltung als Stabstelle direkt der Verwaltungsleitung unterstellt.
- Sprecher/in der Leitstelle wird der/die Vertreter/in der Stadt.
- Der/die Mitarbeiter/in der Stadt bleibt städtische/r Bedienstete/r.
e)
Abstimmung von Inhalten
1. Die Mitarbeiter/innen der Leitstelle vertreten sich bei Krankheit und Urlaub gegenseitig.
2. Fachliche Vorgaben für Arbeitsfelder innerhalb der Stadt gibt der Oberbürgermeister oder Vertreter/in, für Arbeitsfelder innerhalb des Landkreises der Landrat oder Vertreter/in.
3. Überörtliche (Stadt, Landkreis) und überregionale (Landkreise und Länder) Arbeitsfelder werden mit dem Landrat und dem Oberbürgermeister oder der/dem jeweiligen Vertreter/in abgestimmt.
4. Die Leitstelle gibt einen vierteljährlichen, schriftlichen Bericht an den Landrat und den Oberbürgermeister.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126 kB
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2
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(wie Dokument)
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88 kB
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3
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(wie Dokument)
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171,5 kB
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