Beschlussvorlage - VO/2506/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende Satzung der Stadt Lüneburg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereichdes zufkünftigen Bebauungsplans Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsauschuss hat in seiner Sitzung vom 21.08.2007 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung beschlossen. Ziel der Planung ist es, im Änderungsbereich Mischgebietsflächen auszuweisen, um eine zentrumsnahe Nutzungsmischung aus Wohn-, Geschäfts-, Büro- und nicht wesentlich störender gewerblicher Nutzung zu entwickeln. Die Planung soll ermöglichen, von den Steuerungsmöglichkeiten der aktuellen Baunutzungsverordnung im Bezug auf großflächigen Einzelhandel Gebrauch machen zu können.

 

Im derzeit gültige Bebauungsplan sind die betroffenen Flächen als Gewerbegebiet bzw. Kerngebiet ausgewiesen. Das jetzt begonnen Bebauungsplanverfahren könnte sich als langwierig erweisen. Um die o.g. Planungsabsichten der Stadt Lüneburg zu sichern und zu verhindern, dass dem Plan entgegenstehende vollendete Tatsachen geschaffen werden, soll die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hude“ überein.

 

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:   80,- €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Satzungsentwurf, Plan über den Geltungsbereich der Satzung

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Anlagen

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