Beschlussvorlage - VO/2499/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Am Meisterweg“ in einem 62. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von „Gemischter Baufläche“ und Grünflächen.

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Am Meisterweg“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen Standortverwaltung einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist gegenwärtig als allgemeine Art der baulichen Nutzung noch „Sondergebiet“ dargestellt. Vorgesehen ist nunmehr eine Darstellung  als „Gemischte Baufläche“ , um die Realisierung von Wohn-, Gewerbe- und Bürogebäuden sowie sozialen Einrichtungen und von Grünflächen zu ermöglichen.

 

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.

 

Der gesamte Änderungsbereich wird im Norden von Bahnanlagen, im Osten vom Meisterweg, im Süden von der Rabensteinstraße und im Westen von gewerblich genutzten Flächen „Am Bleckeder Bahnhof“ begrenzt.

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorhandenen Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ vorgesehen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Am Meisterweg“ ist zunächst der Änderungsbeschluss  im Sinne von § 2 Abs. 1 und 4  i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind in der Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

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Anlagen

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