Beschlussvorlage - VO/2503/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Hude“ in einem 61. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Ausweisung von gemischter Baufläche, um eine zentrumsnahe Nutzungsmischung aus Wohn-, Geschäfts- und Büronutzung, sowie nicht wesentlich störender gewerblicher Nutzug zu entwickeln. 
  2. Im Rahmen des Verfahrens zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Hude“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg ist als allgemeine Art der baulichen Nutzung im nordöstlichen Teil des Änderungsbereiches bereits „gewerbliche  Baufläche“ dargestellt und der verbleibende Teil des Änderungsbereiches ist als  Gemeinbedarfsfläche „Verwaltungsgebäude“ dargestellt. Vorgesehen ist nunmehr die Ausweisung von gemischter Baufläche, um eine zentrumsnahe Nutzungsmischung aus Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäuden sowie nicht wesentlich störender gewerblicher Nutzung zu entwickeln.

 

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.

 

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorhandenen Bereich die

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 vorzunehmen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Hude“ ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

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Anlagen

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