Beschlussvorlage - VO/2371/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Erhaltungssatzung nebst Begründung und zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches als Anlagen gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 für das Wohngebiet „Rotes Feld“.

 

Die Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg hat die Verwaltung beauftragt, eine Erhaltungssatzung gemäß

§ 172 Abs. 1 Nr. 1 für das Wohngebiet „Rotes Feld“ zu erarbeiten und aufzustellen, damit dort der Charakter als Villenviertel mit großzügig angelegten Zier- und Nutzgärten bestehen bleibt.

 

Die Erhaltungssatzung wird als einfache Gemeindesatzung erlassen; somit entfällt das für die Bauleitplanung vorgeschriebene Verfahren.

 

Mit Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB  hat der Rat der Stadt Lüneburg am 14.12.2006 den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Rotes Feld“ festgelegt. Der Geltungsbereich ist in der Satzung beschrieben und in einer Anlage zur Satzung zeichnerisch dargestellt.

 

Mit Inkrafttreten der Satzung unterliegt der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht. Des weiteren bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung.

 

Die Erhaltungssatzung nebst Begründung und zeichnerisch dargestelltem Geltungsbereich sind Bestandteil der Sitzungsvorlage.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Erhaltungssatzung nebst Begründung und Lageplan

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Anlagen

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