Beschlussvorlage - VO/2501/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 134  „Gewerbegebiet Landwehr“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.  Ziel der Planung ist insbesondere die Ausweisung von „Gewerbegebiet“, zugehörigen Ausgleichsflächen sowie einer Entlastungsstraße zur nördlichen Anbindung des Gewerbegebietes Goseburg.

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet Landwehr“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg sieht für den in der Anlage zeichnerisch näher beschriebenen Geltungsbereich  des künftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landwehr“ die Ausweisung von „Gewerbegebiet“, zugehörigen Ausgleichsflächen sowie einer Entlastungsstraße zur nördlichen Anbindung des Gewerbegebietes Goseburg vor.

Als planungsrechtliche Voraussetzung für künftige Nutzungen ist daher zunächst im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung der Flächennutzungsplan der Stadt in einem 60. Änderungsverfahren für den Teilbereich „Gewerbegebiet Landwehr“ entsprechend zu ändern. Die Planungen sollen durch den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 134 „Gewerbegebiet Landwehr“ konkretisiert werden.

 

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert

.

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet Landwehr“ ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

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Anlagen

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