Beschlussvorlage - VO/2388/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

  1. die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „ Seniorenpark – Alte Stadtgärtnerei „ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen  in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 128 „Seniorenpark – Alte Stadtgärtnerei„ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 21.11.2006 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 128 „Seniorenpark – Alte Stadtgärtnerei„ aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung  als besondere Art der baulichen Nutzung von „Allgemeinem Wohngebiet (WA)“ und „Mischgebiet (Mi)“.

 

In dem bisherigen Bebauungsplanverfahren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung  im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 BauGB  in der Zeit vom 06.12.2006 – 20.12.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wurde am 20.02.2007 über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 22.02.2007 bis einschließlich 10.04.2007 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 22.02.2007 in der  Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 09.03.2007 – 10.04.2007  von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.02.2007 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Der durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen hinsichtlich der textlichen Festsetzungen Nr. 8 präzisiert. Die Begründung wurde unter 4.22 und 4.6 entsprechend redaktionell geändert.  

Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)      für die Erarbeitung der Vorlage:                                                    150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht

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Anlagen

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