Beschlussvorlage - VO/0246/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2001 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen. Die derzeit gültigen Straßenreinigungsgebühren werden nicht geändert.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2002 wurde die bis dahin geltende Gebühr auf Basis einer 2-jährigen Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2002 und 2003 bestätigt. Somit waren lediglich über die Betriebsabrechnung 2001 die Vorschaudaten zu überprüfen. Die beigefügte Betriebsabrechnung 2001 (Anlage 1) weist ein jahresbezogenes Ergebnis von rd. ./. 297,1 TDM (./. 151,9 T€) aus. Der Ergebnisvortrag 1999 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem Gesamtergebnis von rd. ./. 638,7 TDM (./. 326,5 T€). Die Größenordnung der Abweichungen der aktualisierten Prognose-Ergebnisse für die Jahre 2002 und 2003 bewegt sich jedoch in einem Bereich, der es gestattet, die Gebühr beizubehalten.

 

                                     Beträge in  €  

Gebührenbedarfsberechnung auf Basis des BAB 2000

(Vorjahr):

     Jahr   2002     2003

     Jahresbezogenes Ergebnis      ./.  67.991          ./.   94.927

     Gesamtergebnis        + 468.551   ./. 343.470

 

Aktualisierte Prognose auf Basis des BAB 2001

     Jahr   2002     2003

     Jahresbezogenes Ergebnis  ./.   50.734     ./.   71.027

     Gesamtergebnis        + 486.757   ./.  434.481

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                              100,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

 

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Anlagen

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