Beschlussvorlage - VO/2393/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

  1. die im Rahmen des Verfahrens zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Seniorenpark – Alte Stadtgärtnerei“ während der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
  2. Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich „Seniorenpark – Alte Stadtgärtnerei“ nebst Begründung und Umweltbericht hierzu wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 21.11.2006 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Seniorenpark – Alte Stadtgärtnerei„ in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung als Allgemeine Art der baulichen Nutzung „Wohnbaufläche (W) und gemischte Baufläche (M). Zur Zeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan dort eine Fläche für die Landwirtschaft dar.

 

In dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte

 

-          frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB

-          Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

-          Öffentliche Auslegung des Planentwurfs und des Entwurfs der Begründung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung  ( § 5 Abs. 5 BauGB ) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 22.02.2007 bis einschließlich 10.04.2007 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 22.02.2007 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist  vom 09.03.2007 – 10.04.2007 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 21.02.2007 auf die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wurde im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfs nicht erforderlich; lediglich die Begründung ist redaktionell geändert bzw. ergänzt worden.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.  

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                               150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht

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Anlagen

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