Beschlussvorlage - VO/2322/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der beigefügten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Genehmigungsverfahren erforderlich werdende textliche Anpassungen vorzunehmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 25.08.2005 ist nach Zustimmung des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 01.05.2006 in Kraft getreten. Sie war zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und ist somit bis zum 30.04.2007 befristet.

 

Die Zweckvereinbarung hat sich bewährt, so dass – unter Berücksichtigung einiger redaktioneller Änderungen – eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen werden kann. Es wird vorgeschlagen, diese Zweckvereinbarung bis zum 31.12.2009 gelten zu lassen und eine Regelung aufzunehmen, wonach sich die Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.

 

Der Vertrag ist dem Nieders. Ministerium für Inneres und Sport erneut zur Genehmigung vorzulegen, so dass die Verwaltung ermächtigt werden sollte, evtl. im Genehmigungsverfahren erforderlich werdende textliche Anpassungen vorzunehmen.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                                        50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Vertrag Landkreis - Stadt)

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Anlagen

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