Antrag - VO/2204/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gegenstand dieses TOP ist der Antrag der Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen vom 30. 6. 2006, beraten in der Sitzung des Rates vom 26. 10. 2006 (siehe auch Anlage). Nach kurzer Erörterung durch den Rat wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss verwiesen.

 

Die Anbindung der Schulen, die mit zu den innerörtlichen Hauptzielen zählen, ist stets auch Gegenstand der vom Verkehrsausschuss beschlossenen und regelmäßig fortgeschriebenen Radwegeprioritätenliste. Mithin ist grundsätzlich sichergestellt, dass die verschiedenen Aspekte des o. g. Antrages bereits auf diesem Wege berücksichtigt und umgesetzt werden. Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Radverkehrsplanung, über die der Verkehrsausschuss berät und beschließt, sind bei erkanntem Handlungsbedarf im Einzelfall selbstverständlich entsprechende Anpassungen möglich. Auch ist anzumerken, dass sämtliche weiterführenden Schulen Lüneburgs als wichtige Ziele in das am 16. 3. 2006 dem Verkehrsausschuss vorgestellte Radverkehrskonzept 2015 eingeflossen sind; sie liegen direkt an  bzw. in unmittelbarer Nähe einer der darin definierten Hauptrouten des Radverkehrsnetzes. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die Schulen in eigener Regie unter Einbeziehung der Elternschaft, der Polizei (Verkehrssicherheitsberater), der Verkehrswacht und der Straßenverkehrsbehörde Schulwegpläne erarbeiten.

 

Losgelöst hiervon steht die Verwaltung ständig in Kontakt mit den Schulen und Elternvertretungen. Bei Bedarf wird auch die Polizei oder die Busunternehmen zu entsprechenden Besprechungen eingeladen.

 

Was die Vermittlung der Schulwegepläne bzw. des verkehrsgerechten Verhaltens auf Schulwegen betrifft, sind zunächst die Schulen (Verkehrserziehung, Verkehrsobleute) aber auch die Eltern gefordert, um entsprechende präventiv pädagogische Effekte zu erzielen. Ergänzend bleibt jedoch eine angemessene polizeiliche Überwachung und Unterstützung unerlässlich. Nur wenn beide Aktionsmöglichkeiten genutzt werden, ist zu erwarten, dass sich auf diesem Wege die Verkehrssicherheit auf Schulwegen erhöhen lässt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgenannten Maßnahmen bzw. Steuerungsmöglichkeiten ausreichend, um im Interesse der Schulwegsicherung agieren und gfls. auch reagieren zu können. Weitergehende Maßnahmen zur Schulwegsicherung für radfahrende SchülerInnen werden nicht für erforderlich gehalten.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 30. 6. 2006

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Anlagen

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