Beschlussvorlage - VO/2175/06

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Schiedsamtsbezirk Lüneburg wird in zwei neue Teilschiedsamtsbezirke im Norden und im Süden unterteilt. Die Grenze zwischen den beiden Schiedsamtsbezirken bildet von Osten nach Westen die Mittellinie folgender Straßen: Dahlenburger Landstraße, Altenbrückertorstraße, Berliner Straße, Stresemann-Straße, Lindenstraße, Soltauer Straße, Oedemer Weg, Ringstraße, Mittelfeld bis zur Schnellenberger Allee und schließlich Richtung Westen bis zur Stadtgrenze. Die bisherigen Schiedsamtsteilbezirke Ost und West werden aufgehoben.

 

  1. Für die Amtsdauer von 5 Jahren werden gewählt:

 

2.1.            Für den Schiedsamtsbezirk 1 (Lüneburg Nord)

Herr Klaus Gade,

geb. 17.05.1938,

wohnhaft Sültenweg 31, 21339 Lüneburg,

 

als Vertreter

Herr Rudolf Noeres, geb. 23.08.1925,

wohnhaft Stendaler Straße 4, 21339 Lüneburg.

 

2.2.            Für den Schiedsamtsbezirk 2 (Lüneburg Süd)

Herr Otto Böschen,

geb. 28.09.1947,

wohnhaft Röntgenstraße 32, 21335 Lüneburg,

 

als Vertreter

Herr Uwe Martens, geb. 16.09.1938,

wohnhaft Grundweg 2, 21335 Lüneburg.

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Schiedspersonen und deren Stellvertreter endete im Jahre 2006, so dass nunmehr Neuwahlen erforderlich werden.

 

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art – zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

 

Das Lüneburger Stadtgebiet ist bisher in die Schiedsamtsbezirke I (West) und II (Ost) unterteilt. Bisher waren dort Herr Rudolf Noeres (seit 1968) und Herr Uwe Martens (seit 1991) als Schiedspersonen tätig mit Herrn Klaus Gade (seit 2001) als gemeinsamen Stellvertreter.

 

Sowohl Herr Noeres als auch Herr Martens sind bereit, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen, allerdings nunmehr als Stellvertreter.

 

Für die beiden zu besetzenden Schiedsämter haben Herr Klaus Gade und Herr Otto Böschen ihr Interesse bekundet.

 

Herr Gade, geb. 17.05.1938, wohnhaft Sültenweg 31, 21339 Lüneburg, war bis zu seiner Pensionierung als Personalratsvorsitzender der Deutschen Post AG tätig. Er war als Mitglied des Rates der Stadt Lüneburg in verschiedenen Ausschüssen eingesetzt. Als stellvertretender Schiedsmann hat er bereits erste Erfahrungen gesammelt und an Weiterbildungen teilgenommen.

 

Herr Otto Böschen, geb. 28.09.1947, wohnhaft Röntgenstraße 32, 21335 Lüneburg, ist als Sekretär des „Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KdA)“ tätig. Er war ebenfalls als Mitglied des Rates der Stadt Lüneburg in diversen Ausschüssen eingesetzt. Zudem war er Versichertenältester und hat in dieser Funktion Versicherten und Rentnern bei der Klärung ihrer Versicherungsangelegenheiten geholfen.

 

Beide Bewerber verfügen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten und ihres Lebensalters über die für die Schiedsamtstätigkeit erforderliche allgemeine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis.

 

Mit Herrn Noeres und Herrn Martens stehen zwei Stellvertreter zur Verfügung, die ihre langjährigen Erfahrungen weiterhin einbringen können. Beide sind darüber hinaus sowohl im Landgerichtsbezirk Lüneburg als auch auf Landes- und Bundesebene in der Schiedspersonenvereinigung engagiert.

 

Gem. § 4 Nds. Schiedsämtergesetz (SchAG) sind die Schiedspersonen vom Rat der Stadt Lüneburg zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 48 NGO.

 

Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 Nds. SchAG sollen die Schiedspersonen in dem Bezirk tätig sein, in dem sie wohnen. Aufgrund der Wohnanschriften der zur Wahl gestellten Bewerber ist es erforderlich, eine Neuaufteilung der Schiedsamtsbezirke in Nord und Süd vorzunehmen. Ein Stadtplan, auf dem die bisherige und die neue Aufteilung ersichtlich ist, ist der Vorlage beigefügt. Zuständig für die Änderung der bisherigen Bezirksgrenzen ist der Rat der Stadt Lüneburg.

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Reduzieren

Anlagen:

 

Stadtplan Lüneburg, Schiedsbezirke

Reduzieren

Anlagen

Loading...