Beschlussvorlage - VO/2168/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beruft folgende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in die Stiftungsbeiräte der Hospitäler:

 

Hospital zum Großen Heiligen Geist

            Frau Dorothea Kirst-Schmidt (Leiterin der Fachschule für Altenpflege)

            Frau Superintendentin Christine Schmid

 

Hospital zum Graal

            Frau Dorothea Kirst-Schmidt (Leiterin der Fachschule für Altenpflege)

            Frau Superintendentin Christine Schmid

 

Hospital St. Nikolaihof

            Frau Pastorin Susanne Ackermann

            (auf Vorschlag der ev. lt. St. Peter und Paul Kirchengemeinde)

 

Der Vorschlag des Fleckens Bardowick wird erst in der Gemeinderatssitzung Ende Januar beschlossen. Der Vertreter wird in der nächsten Ratssitzung berufen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 der jeweiligen Satzung bestehen die Beiräte der drei Stiftungen aus jeweils sieben Mitgliedern. Drei der Mitglieder werden vom Rat der Stadt Lüneburg aus seinen eigenen Reihen berufen, dies ist in der konstituierenden Sitzung am 02.11.2006 geschehen.

 

Weiterhin gehören den Beiräten neben dem jeweiligen Leiter der stiftungseigenen Einrichtung und einem Vertreter der Stadtverwaltung auch zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, die Erfahrung und Sachkunde im Bereich der Altenpflege, der Denkmalpflege oder des Finanzwesens besitzen und geeignet sind, im Sinne der Stiftung zu wirken. Eine Wiederbenennung ist möglich.

 

Die Persönlichkeiten werden gemäß § 6 Abs. 3 Buchstabe c der jeweiligen Satzung für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt Lüneburg berufen. Abweichend davon hat der Rat in seiner Sitzung am 28.02.2002 jedoch beschlossen, die Dauer der Berufung an die Wahlperiode des Rates anzugleichen, so dass nun eine neue Berufung erforderlich ist.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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