Beschlussvorlage - VO/2065/06

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestimmt die Vorgeschlagenen zu Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorstehern in den Ortschaften Ebensberg, Häcklingen und Rettmer für die Dauer der Wahlperiode.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 55 h Abs. 1 NGO bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode. Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl zum Rat die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie oder Er muss in der Ortschaft wohnen, für die sie oder er bestellt ist.

 

Nach dem Wahlergebnis ist für die Ortschaft Ebensberg die SPD-Fraktion, für die Ortschaft Häcklingen die CDU-Fraktion und für die Ortschaft Rettmer die CDU-Fraktion vorschlagsberechtigt.

 

Für die Ortschaft Ebensberg wird Frau/Herr _________________________ vorgeschlagen.

 

Für die Ortschaft Häcklingen wird Frau/Herr _________________________ vorgeschlagen.

 

Für die Ortschaft Rettmer wird Frau/Herr      _________________________ vorgeschlagen.

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Loading...