Beschlussvorlage - VO/2053/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherrn gemäß § 28 in Verbindung mit § 39 Abs. 3 NGO über ihre Pflichten nach den §§ 25-27 NGO. Der Wortlaut dieser Bestimmungen ist jedem Ratsmitglied ausgehändigt worden.

 

Oberbürgermeister Mädge verpflichtet die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherrn gemäß § 42 NGO, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

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