Tischvorlage - VO/2081/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lüneburg auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg (erneute Beschlussfassung nach Abschluss der Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Tischvorlage
- Bearbeitung:
- Jutta Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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26.10.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Lüneburg hat mit Beschluss vom 20.07.06 (siehe VO/1976/06)
bereits dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lüneburg auf das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die
Zweckvereinbarung bereits zur Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit beim Nds.
Ministerium für Inneres und Sport (MI), ein Ergebnis lag aber noch nicht vor.
Aufgrund
der Tatsache, dass die Stadt Buchholz i.d.N. wegen interner Entscheidungen erst
später der Kooperation beitreten wird (spätestens 2010) und der Anmerkungen des
MI zur Genehmigungsfähigkeit ist eine Überarbeitung der Zweckvereinbarung mit
den Anlagen 1-3 sowie eine erneute Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Lüneburg erforderlich geworden.
Die Änderungen stellen sich im einzelnen wie folgt dar:
- Herausnahme
der Stadt Buchholz aus dem Text der Zweckvereinbarung und den Anlagen,
Ausnahme: Aufnahme in § 6 Abs. 1 "Erweiterung des Kreises der
Kooperationspartner"
- §
1 Aufgabenwahrnehmung: Optische Trennung der Übertragung der Aufgaben der örtlichen
Prüfung von der überörtlichen Prüfung durch einen Absatz.
- §
3 Personal:
Aufgrund des Hinweises des MI, dass Beamte längstens für den Zeitraum von
10 Jahren abgeordnet werden dürfen, ist in Satz 1 nunmehr ausgeführt
worden, dass die übertragenden Körperschaften ihre Mitarbeiter/innen an
das Rechnungsprüfungsamt längerfristig im Rahmen der beamten- und
tarifrechtlichen Möglichkeiten abordnen. Ferner wurde in Satz noch ein
Rechtschreibfehler korrigiert. Richtigerweise muss es "zu überlassendes
Personal" heißen und nicht "zu überlassenes Personal".
- §
5 Kostenregelung: Wegen des Wegfalls der Stadt Buchholz wurde die Zahl der
Zielstellen in Abs. 3 Satz 1 rechnerisch von 24,5 auf 22,75 angepasst
(siehe Klammerzusatz).
- §
6 Erweiterung des Kreises der Kooperationspartner: Die Änderung in Abs. 1 wurde
bereits dargestellt. Die Absätze 3 und 4 wurden zusätzlich aufgenommen.
Das MI hatte darauf hingewiesen, dass die Zweckvereinbarung bei einem
Hinzutritt weiterer Mitglieder zu ändern bzw. neu abzuschließen ist, weil
hiervon insbesondere auch die Aufgabenwahrnehmung betroffen ist. Dieser
Hinweis wurde in Absatz 3 aufgenommen und ausdrücklich dargestellt, dass
die Änderung der Zweckvereinbarung den § 1, die rechnerische Anpassung der
Kostengrundlagen in § 5 sowie die Anpassung der Anlagen 1-3 umfasst. Der
Absatz 4 wurde vorsorglich eingefügt, um auszuschließen, dass im Falle
einer erneuten notwendigen Beschlussfassung aufgrund der Erweiterung des
Kooperationskreises dies von den bestehenden Kooperationspartnern zum
Anlass genommen werden könnte, sich aus der Kooperation "zu
verabschieden". Unbenommen davon bleiben die Kündigungsmöglichkeiten
nach § 8.
- §
8 Kündigung: Das
MI hat kritisiert, dass die Kündigungsvoraussetzungen zu eng gefasst sind.
Die Kündigungsmöglichkeit dürfe nicht ausschließlich von der Entscheidung
des Kooperationsgremiums abhängen, sondern es müsse auch die Möglichkeit
bestehen, aus freien Stücken zu kündigen. Der Abs. 1 wurde deshalb
insoweit modifiziert als die Kündigung unter den genannten Fristen möglich
ist, wenn der Verbleib in der Kooperation nicht mehr zugemutet werden
kann. Der unbestimmte Begriff der Unzumutbarkeit wurde in Satz 2
beispielhaft konkretisiert. Die Kostenregelung im Falle einer Kündigung
eines Beteiligten sah das MI als zu unzureichend bestimmt an. Deshalb
wurde der Abs. 3 überarbeitet und eine Kostenregelung analog zur Auflösung
gem. § 9 vorgenommen.
- §
9 Auflösung: In
Abs. 3 Satz 2 wurde eine Ungenauigkeit behoben. Dort muss es heißen
"...zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Auflösung geltenden
Verteilungsschlüssels ..." und nicht "...zum Zeitpunkt
der Wirksamkeit der Kündigung geltenden Verteilungsschlüssels
..."
- §
10 Inkrafttreten und Bekanntmachung: Es wurde für jeden Kooperationspartner
aufgenommen, wo die Bekanntmachung der Zweckvereinbarung erfolgt und wer
die Zweckvereinbarung unterschreibt.
- Anlage 1 Zusätzlich übertragene Aufgaben nach § 119 Abs. 3 NGO: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
hat seine Form der Darstellung der der übrigen Kooperationspartner noch
angepasst.
- Anlage 3 Protokollnotiz zu § 5 Kostenregelung: In der Protokollnotiz wurde
das IST zum Zeitpunkt 01.01.2007 angepasst, da zum jetzigen Zeitpunkt
bereits bekannt ist, mit wie vielen Mitarbeitern jeder Kooperationspartner
startet. Die Zielzahl wurde wie bereits ausgeführt aufgrund des
Ausscheidens der Stadt Buchholz rechnerisch angepasst. Für das
Berechnungsbeispiel wurde der Gesamtfinanzierungsbedarf (letzte Seite)
noch einmal überarbeitet. Zum einen wurde die Stelle des Leiters mit in
die Personalkostenberechnung einbezogen und bei der Ermittlung der Sach-
und IT-Kosten eines Arbeitsplatzes war ein Gedankenfehler unterlaufen.
Hier wurde ursprünglich mit der Zahl der IST-Stellen gerechnet,
tatsächlich muss aber mit der Zahl der Arbeitsplätze gerechnet werden, da
es auch Teilzeitkräfte gibt. Zum 01.01.07 werden insgesamt 26
Arbeitsplätze (AP) benötigt werden. Da der LK Lüneburg im Laufe des Jahres
2007 mit Sicherheit noch seine Zielzahl erreichen wird, was jedoch nur
durch weitere Teilzeitstellen zu realisieren ist, wurde vorsorglich als
Reserve bereits ein zusätzlicher AP eingeplant, so dass insgesamt mit 27
AP gerechnet wird.
Die erfolgten Überarbeitungen der Zweckvereinbarung und
ihrer Anlagen sind – soweit möglich – durch eine Hinterlegung in grau kenntlich
gemacht worden.
Zum fortgeschrittenen Sachstand ist ferner mitzuteilen, dass
der Personalrat in seiner Sitzung am 09.08.06 der Abordnung der 4 städtischen
Prüfer zum Landkreis Lüneburg zugestimmt (§ 65 Abs. 1 Nr. 8 NPersVG) und sein
Benehmen zur Änderung der Organisationsform (§ 75 Abs. 1 Nr. 6 NPersVG)
hergestellt hat.
Ergänzende Sachdarstellung nach Versand der Vorlage:
Auf Anraten des Landkreises Harburg (aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen mit dem MI) ist die Zweckvereinbarung in ihrer Fassung vom 13.09.06 mit ihren Anlagen am 18.10.06 zur erneuten Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an das MI gesandt worden. Tatsächlich hat das MI noch erneuten Nachbesserungsbedarf gesehen, den es mit E-mail vom 19.10.06 mitgeteilt hat. Die notwendigen Änderungen betreffen zum einen die Überschrift der Zweckvereinbarung. Dort müssen hinter den Worten "(Nds. GVBl. Seite 203)" die Worte "in der zur Zeit geltenden Fassung" eingefügt werden.
Des weiteren wurde die in § 6 vorgenommene Anpassung hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben für das neue Mitglied weiterhin als nicht hinreichend genug bestimmt angesehen. Hier wurde deshalb in § 6 Abs. 3 Satz 2 ergänzt, dass die Änderung die Aufnahme des oder der Namen der beitretenden Kommune oder Kommunen u.a. "in § 1 Abs. 1 und gegebenenfalls auch in § 1 Abs. 2" der Zweckvereinbarung umfasst.
Ferner haben die Kooperationspartner von sich aus noch den letzten Satz in § 1 Abs. 2 durch einen Absatz getrennt, um nicht Gefahr zu laufen, einen falschen Bezug herzustellen.
Die dargestellten ergänzenden Änderungen sind der als Anlage beigefügten novellierten Endfassung der Zweckvereinbarung vom 20.10.06 zu entnehmen. Die Änderungen sind durch graue Hinterlegung und Unterstreichung hervorgehoben. Bei den Anlagen zur Zweckvereinbarung haben sich keine Veränderungen mehr ergeben.
Um sicher zu gehen, dass seitens des MI keine weiteren Änderungswünsche mehr kommen, die jedes Mal einen erheblichen Abstimmungs- und Beschlussaufwand bei den Kooperationspartner auslösen und ggf. den Beginn der Kooperation zum 01.01.2007 gefährden, wurde die Zweckvereinbarung in ihrer novellierten Endfassung vom 20.10.06 am selben Tag erneut zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an das MI gesandt. Mit E-mail vom 23.10.06 wurde von dort nunmehr bestätigt, dass die in der Fassung vom 20.10.06 vorgelegte Zweckvereinbarung so genehmigt werden kann.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich
gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche
Einnahmen:
Anlagen
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