Beschlussvorlage - VO/2045/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderrichtlinie zur Beseitigung von Senkungsschäden am Ochtmisser Kirchsteig wird wie vorgelegt beschlossen. Die Finanzierung des Ausgabebedarfes erfolgt über Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen und soweit erforderlich aus den in die allgemeine Rücklage eingestellten Wohnungsbauförderungsmitteln. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aus vielen Diskussionen und den Medien ist bekannt, dass Anwohner im Bereich des Ochtmisser Kirchsteiges Senkungsschäden an ihren Häusern zu verzeichnen haben. Die Stadt stellt Überlegungen an, den betroffenen Anwohnern auf freiwilliger Basis neben den bereits beratend tätigen Statikern finanzielle Unterstützung anzubieten.

 

In einem vorliegenden aktuellen Gutachten wurde festgestellt, dass die Ursache der Senkungsschäden nicht im Bau des Kreisels in Höhe Mönchsgarten zu sehen ist. Vielmehr wird die Ursache der Schäden in Setzungen gesehen, die durch geologische Prozesse ausgelöst wurden.

 

Hierzu wurde der beigefügte Richtlinienentwurf aufgestellt, der den Betroffenen im Falle einer kreditfinanzierten Schadensbeseitigung Hilfe in Form eines Zinszuschusses gewähren soll. Bei einer Darlehensaufnahme von zum Beispiel 30.000 € würden betroffene Hausbesitzer zehn Jahre lang einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3% = 900 €, mithin insgesamt 9.000 € oder alternativ einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 90 % der Gesamtzuschusssumme als Zinshilfe bekommen.

 

 Die Prüfung, ob es sich bei den angezeigten Schäden tatsächlich um Senkungsschäden handelt, soll durch die städtische Bauaufsicht erfolgen. Mit der Antragstellung ist zugleich zu erklären, dass im Falle der Bewilligung von Fördermitteln auf jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Lüneburg oder ihre Eigengesellschaften verzichtet wird.

 

Zur Finanzierung des geschätzten Gesamtausgabebedarfes von ca. 60.000 € können die laufenden Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen und soweit notwendig, die in die allgemeine Rücklage eingestellten Wohnungsbauförderungsmittel eingesetzt werden.    

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 35 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Förderrichtlinienentwurf

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Anlagen

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