Beschlussvorlage - VO/2041/06
Grunddaten
- Betreff:
-
45. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Gewerbegebiet Bilmer Berg II"; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss, Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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27.09.2006
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) den
Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Teilbereich Gewerbegebiet Bilmer Berg II mit einem 45.
Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die
Darstellung von gewerblichen Bauflächen.
- Im
Rahmen des Verfahrens zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich Gewerbegebiet Bilmer Berg II ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits
im Jahr 2002 bestand ein Bedarf an gewerblich nutzbaren Baugrundstücken. Es
wurde daher am 29.01.2002 ein Beschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
gefasst zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103/II Gewerbegebiet
Hagen/Hohes Feld, um unmittelbar östlich an das Gebiet des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 103/I Gewerbegebiet Hagen/Bilmer Berg die angrenzende
Fläche Hohes Feld einer baulichen Nutzung zuzuführen.
Zur
Eröffnung von Handlungsmöglichkeiten bei kurzfristiger Nachfrage nach
Gewerbegebieten soll nun eine Erweiterung der Fläche bis zum Elbe-Seiten-Kanal
erfolgen. Diese Fläche ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben, wird z.Zt.
im wesentlichen landwirtschaftlich genutzt und im wirksamen Flächennutzungsplan
der Stadt Lüneburg als Fläche für die Forst- und Landwirtschaft dargestellt.
Eine gewerbliche Nutzung ist aufgrund dieser planerischen Vorgabe z.Zt. nicht
zulässig. Vielmehr ist es zunächst erforderlich, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen durch eine entsprechende 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Teilbereich Gewerbegebiet Hohes Feld sowie die parallele Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 103/II Gewerbegebiet Hagen/Hohes Feld zu schaffen. In
diesem Zuge soll als Bezeichnung für das Gebiet (bisher Gewerbegebiet
Hagen/Hohes Feld) künftig einheitlich für Bebauungsplan und
Flächennutzungsplan die Bezeichnung Gewerbegebiet Bilmer Berg II verwendet
werden.
Es
ist beabsichtigt, im Flächennutzungsplan insbesondere gewerbliche Bauflächen
darzustellen. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der
Planungen erfolgen.
Als
ersten Verfahrensschritt zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich Gewerbegebiet Bilmer Berg II ist zunächst der Aufstellungs- bzw.
Änderungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu
fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Zeichnerische
Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind
Bestandteile der Sitzungsvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc.
b) für
die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche
Einnahmen:
