Beschlussvorlage - VO/2000/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bekräftigt seine Entscheidung vom 4. Mai 2006 für eine Westumgehung und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme im Raumordnungsverfahren einzubringen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, vertreten durch die Regierungsvertretung Lüneburg, hat am 27.03.06 das Raumordnungsverfahren für den Bau der A 39 nach Wolfsburg eingeleitet.

 

Das Verfahren wird durchgeführt, um raumbedeutsame Vorhaben untereinander und mit den Zielen der Raumordnung abzustimmen.

 

In einem Raumordnungsverfahren sollen die Auswirkungen auf Menschen, Flora und Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstrategie ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Unterlagen, die auch Verkehrsuntersuchungen, Lärmuntersuchungen sowie weitere Fachuntersuchungen umfassen, liegen der Stadt seit dem 28.03.06 vor. Die vorgeschlagene Vorzugsvariante führt dabei innenstadtnah direkt zwischen dem Kloster Lüne und Moorfeld vorbei durch das in Planung befindliche Neubaugebiet auf dem Gelände der Schlieffenkaserne.

 

Bis Ende Juni sind insgesamt 1 774 Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen und an das Ministerium weitergeleitet worden.

 

Die Stellungnahme des Rates muss unter Berücksichtigung von Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger bis zum 31.07.06 erfolgen. Die ursprüngliche Frist wurde vom 30.06.06 auf Ende Juli 2006 verlängert.

 

Um eine umfassende Prüfung der umfangreichen Unterlagen sicherzustellen, wurden verschiedene Gutachterbüros sowie eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Die Stellungnahme der Kanzlei Rüping, Karoff & Kollegen ist in der Anlage beigefügt. Die Fachgutachten liegen im Ratsbüro zur Einsichtnahme aus und sind unter www.lueneburg.de ins Internet eingestellt.

 

Die Stadt Lüneburg lehnt als Träger öffentlicher Belange und in ihrer Eigenschaft als von der Trassenführung unmittelbar betroffene Kommune die im Raumordnungsverfahren ermittelte Vorzugsvariante der in Planung befindlichen A39 ab, soweit die Trassenführung unmittelbar über ihr Gebiet verläuft. Die Stadt Lüneburg lehnt vorsorglich ebenfalls jede andere Trassenführung ab, die unmittelbar über ihr Gebiet verläuft.

 

Die vorgelegten Unterlagen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen des Raumordnungsverfahrens. Sie erfassen insbesondere die Besonderheiten der Stadt Lüneburg nicht in ausreichendem Maße. Sie gehen zum Teil von falschen örtlichen Gegebenheiten aus und berücksichtigen die Belange der Stadt Lüneburg und ihrer Bürger nicht in der gebotenen Art und Weise und sind daher nicht geeignet, die Vereinbarkeit der Vorzugsvariante der in Planung befindlichen A39 mit den Erfordernissen der Raumordnung nachzuweisen.

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:       100 000,00 €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

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Anlagen

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