Beschlussvorlage - BV/12340/26-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den während der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 182 „Rettmer Nord“ sowie im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer Nord“ wird als Satzung beschlossen.
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Sachverhalt

Das Plangebiet „Rettmer Nord“ liegt nördlich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 108 „Rettmers Höhe“ und wird nordöstlich durch den Margeritenweg und südwestlich durch die Heiligenthaler Straße und K36 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die sich im privaten Eigentum befindlichen Flurstücke 11/78, 9/1 und tlw. 11/77 sowie das städtische Flurstück 47/2 der Flur 4 in der Gemarkung Rettmer. Er hat eine Größe von ca. 7,5 ha und ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Anlass der Planung ist die städtebauliche Entwicklung des Bereichs „Rettmer Nord“. Ziel ist es, neue Wohnbauflächen zu schaffen und gleichzeitig bestehende landwirtschaftliche Flächen sowie prägende Grünstrukturen dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan gem. § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Da die Festsetzungen eines Bebauungsplans aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, ist dieser in einem Parallelverfahren entsprechend zu ändern. Über die Feststellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans ist gesondert zu beschließen (VO/12342/26-1).

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 23.04.2020 (VO/8924/20) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer Nord“ gefasst.

 

Der Vorentwurf mit dem Bebauungskonzept wurde erstmals am 31.05.2021 dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt. Anschließend erfolgten die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung im Zeitraum vom 05.07.2021 bis einschließlich des 06.08.2021.

 

Im Jahr 2023 fand ein Wechsel des Vorhabenträgers statt. Das neue Bebauungskonzept floss in einen Vorentwurf mit weniger dichte Bebauung ein. Aufgrund des neuen Vorentwurfs wurde am 07.11.2023 ein erneuter Beschluss des Verwaltungsausschusses für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eingeholt (VO/10443/23-1).

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Vorentwurfs erfolgte in der Zeit vom 19.02.- 19.03.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum aktualisierten Vorentwurf.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (VO/11390/24) wurde am 20.08.2024 vom Verwaltungsausschuss gefasst und am 22.08.2024 im Rat zur Kenntnis genommen. Der Planentwurf wurde vom 23.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024, mit der Gelegenheit zur Stellungnahme, im Internet veröffentlicht und im Bereich Stadtplanung, Neue Sülze 32, der Hansestadt Lüneburg öffentlich ausgelegt.

 

Im Anschluss an diese Beteiligung wurde der Entwurf erneut angepasst. Die Änderungen betrafen insbesondere die Darstellung eines allgemeinen Wohngebiets. Da die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, erhielten nur die hiervon betroffene Öffentlichkeit (Erbbaurechtsnehmer) vom 19.02.-01.03.26 Gelegenheit zur Stellungnahme. Zusätzlich fand am 18.02.2026 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, in der die Inhalte der Bauleitplanung vorgestellt wurde.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg billigte am 12.03.2026 den überarbeiteten (VO/12340/26) Bebauungsplan. Anschließend wurde der Vorgang der Flächennutzungsplanänderung der höheren Verwaltungsbehörde, Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), zur Genehmigung vorgelegt. Das ArL wies darauf hin, dass aus formalen Gründen die Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt werden müsse. Dies wurde für die Flächennutzungsplanänderung sowie für den Bebauungsplan mit Bekanntmachung vom 24.04.2026 in der Zeit vom 27.04-29.05.2026 nachgeholt.

 

Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer Nord“ als Satzung zu beschließen. Der Geltungsbereich, der Bebauungsplan samt Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

 

Unterziel

Bewertung

 

Klimaschutz

++

+

-

--

 

 

Ausbau erneuerbarer Energien

 

x

 

 

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

 

Förderung des Stadtgrüns (Dachbegrünung, Neuanpflanzungen)

 

x

 

 

 

 

Verringerung der Auswirkungen von Starkregen

 

x

 

 

 

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

 

x

 

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

x

 

 

 

Mobilität

++

+

-

--

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl
(Weitesgehend Autofreies Quartier)

 

x

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten
(Altersgerechtes Wohnen mit Betreuung vorgesehen)

 

x

 

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

 

Schaffung von Arbeitsplätzen
(Hofladen, Hofcafe)

 

x

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich mit der Kostenübernahmeerklärung (BV/12355/26) dazu, die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans (BV/8924/20) und die Aktualisierung des Flächennutzungsplans (BV/8923/20) zu übernehmen. Die entsprechenden Aufträge werden im Namen der Hansestadt Lüneburg und auf Rechnung des Vorhabenträgers vergeben.

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aufwendungen des Vorhabenträgers

93.428,05 Euro

0 Euro

0 Euro

0 Euro

0 Euro

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein

Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für die Bauleitplanungen. Die Übernahme ist entsprechend abzusichern.

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

Kostenübernahme durch Vorhabenträger

Höhe zugesagter Drittmittel:

93.428,05 Euro

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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