Beschlussvorlage - BV/12497/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Innenstadt inkl. Sicherung von Veranstaltungen in der Innenstadt durch stationäre und mobilie Zufahrtssysteme
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften
- Bearbeitung:
- Paul Hoffmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
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Vorberatung
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30.06.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.07.2026
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Beschlussvorschlag
(1) Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des integrierten Zufahrtsschutzkonzeptes für den innerstädtischen Bereich beauftragt. Dies beinhaltet im laufenden Haushaltsjahr 2026 den investiven Erwerb eines stadteigenen Kontingents an zertifizierten, mobilen Fahrzeugsperrsystemen inklusive der erforderlichen Logistikkomponenten.
(2) Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 740.000 € wird für das Haushaltsjahr 2026 nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen des noch zu beschließenden Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetzes.
(3) Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2027 insgesamt 380.000 Euro für die Beschaffung und den Einbau weiterer drei versenkbarer Polleranlagen (zu je 120.000 Euro) anzumelden, um die geltenden Zufahrtsbeschränkungen in der Lüneburger Innenstadt effektiv durchzusetzen und einen Beitrag zur Erhöhung der subjektiven wie objektiven Sicherheit zu leisten. Diese Summe beinhaltet auch eine Kostensteigerung für die im Haushalt 2026 veranschlagte Polleranlage Bardowicker Straße in Höhe von 20.000 Euro.
(4) Bis zur Fertigstellung bzw. Beschaffung dieser Systeme wird die Verwaltung beauftragt, den Schutzraum bei Großveranstaltungen durch die temporäre Anmietung von mobilen Sperrelementen an den betroffenen Baustandorten zu gewährleisten.
Sachverhalt
Die stetig wachsenden Anforderungen an die Veranstaltungssicherheit machen eine konzeptionelle Weiterentwicklung zur Verhinderung unbefugter vorsätzlicher Zufahrten mit Kraftfahrzeugen während öffentlicher (Groß-)Veranstaltungen im Stadtgebiet erforderlich.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr vom 27.02.2025 wurde mit Vorlage VO/11696/25 ein Bericht über verkehrliche und sicherheitsbezogene Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Innenstadt vorgelegt. Ziel der Verwaltung ist es, ein schrittweises Konzept zur Erhöhung der innerstädtischen Sicherheit zu verfolgen. Da eine lückenlose Sicherheit im urbanen Raum nie garantiert werden kann, zielt die Strategie auf eine konsequente Risikominimierung ab.
Für die erste Umsetzungsphase an der Bardowicker Straße sowie der Neuen Sülze wurden Haushaltsmittel von jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 veranschlagt, während der Schutz bei Großveranstaltungen übergangsweise durch angemietete Betonsteine gewährleistet werden sollte. In der Folgezeit wurde dieser Ansatz durch den Maßnahmensteckbrief M4 des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans (VO/11872/25-6) zur Steuerung der Fußgängerzone und die Planungen des Fahrradrings Lüneburg (VO/9298/20-1) im Bereich der Neuen Sülze weiterentwickelt.
In seiner Sitzung vom 19.12.2024 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € für 2025 und 100.000 € für 2026 (Invest.-Nr. 122-001) für die Umsetzung von Polleranlagen an den Standorten Neue Sülze sowie Bardowicker Straße bereitgestellt. Die Polleranlage Neue Sülze wird derzeit baulich und technisch umgesetzt und nach Durchführung einer Test- und Probephase sowie der notwendigen Information der betroffenen Akteure in den Betrieb gehen.
Die Verwaltung bewertet die Lage nach wie vor so, dass fest installierte und zertifizierte Pollersysteme – wie in anderen Kommunen auch - das probate Mittel im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr sind. Hieraus folgt weiterhin die Bewertung, dass durch den Einsatz technologisch ausgereifter, verhältnismäßiger Interventionsmaßnahmen eine Risikominimierung vor Überfahrtaten herbeigeführt werden kann. Die bisherige Praxis, Zufahrten zu Veranstaltungen mit unzertifizierten Betonblocksteinen oder quergestellten städtischen Dienstfahrzeugen zu blockieren, entspricht nicht dem Stand der Technik und reicht daher unter fachlichen Gesichtspunkten als geeignete Maßnahme im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr nicht mehr aus. Denn derartige Barrieren regulieren zwar den Verkehrsfluss, besitzen jedoch keine nachgewiesene mechanische Aufhaltefähigkeit gegen (schwere) Kraftfahrzeuge. Zudem bindet der wiederkehrende Auf- und Abbau personelle Kapazitäten.
Dass zertifizierte Zufahrtsschutzanlagen das Sicherheitsgefühl messbar steigern, zeigte sich kürzlich bei der Großveranstaltung „Lüneburg feiert 2026“. Dort kamen erstmals angemietete, zertifizierte mobile Sperren zum Einsatz. Das durchweg positive Feedback der Polizei, der Besucherinnen und Besucher und des Einzelhandels hat bestätigt, dass dieser hohe Schutzstandard für zukünftige innerstädtische Großereignisse fest beibehalten werden soll.
Um diesen Schutz im Alltag und bei Sonderveranstaltungen gleichermaßen flexibel und wirtschaftlich zu gewährleisten, setzt die Verwaltung auf eine Kombination aus festen und mobilen Elementen. Die ortsfesten, versenkbaren Polleranlagen übernehmen die alltägliche Verkehrssteuerung. Sie sperren die Fußgängerzone außerhalb der freigegebenen Lieferzeiten von 6.00 bis 11.00 Uhr für den unberechtigten Personenkreis automatisch ab und berücksichtigen dabei bestmöglich stadtbildpflegerische Aspekte.
Während im täglichen Regelbetrieb der berechtigte Verkehr, wie beispielsweise Anwohnende, der Lieferverkehr oder der öffentliche Personennahverkehr, präzise betrachtet und gesteuert werden muss, gilt für die Zeiten von Sonder- und Großveranstaltungen eine strikte Einschränkung, sodass in diesen Zeitfenstern ausschließlich Einsatz- und Rettungsfahrzeuge die Barrieren passieren dürfen.
Als Ergänzung wird jedoch ein eigener Bestand an mobilen Barrieren benötigt. Diese mobilen Module versetzen die Verwaltung in die Lage, den Schutzring bei Großveranstaltungen bedarfsgerecht in der Tiefe zu staffeln, auf kurzfristige Lageänderungen adäquat zu reagieren und dezentrale Veranstaltungen in den Stadtteilen wie in Kaltenmoor oder auf dem Kreideberg flexibel abzusichern.
Aus diesem kombinierten Ansatz ergibt sich ein angepasster Zeit- und Finanzierungsplan. Die Verwaltung schlägt vor, den Bau der ortsfesten Polleranlagen an den vier zentralen Kernzufahrten Bardowicker Straße, An den Brodbänken, Rote Straße und Bei der St. Johanniskirche im Haushaltsjahr 2027 baulich zu bündeln, anstatt sie über mehrere Jahre zu strecken.
Der schnellstmögliche Bau der ortsfesten Polleranlagen stellt das wirtschaftlichste Vorgehen dar, da diese dauerhafte Lösung langfristig deutlich kostengünstiger ist als das fortlaufende Mieten von mobilen Systemen und zudem bei jeder zukünftigen Veranstaltung einen erheblich geringeren personellen und organisatorischen Aufwand verursacht als ein rein mobiler Schutz. Eine zeitliche Streckung dieser Maßnahmen über mehrere Jahre hinweg würde zu wiederkehrenden Tiefbaumaßnahmen führen, die das innerstädtische Verkehrsnetz sowie den Einzelhandel belasten und Mehrkosten bei der Vergabe verursachen. Durch die konzentrierte Gesamtausschreibung im Jahr 2027 ließen sich signifikante Skaleneffekte erzielen.
Aufgrund der technischen Anforderungen an die Gründung, die zur Absorption hoher Anpralllasten eine ausreichende Tiefenverankerung im historisch gewachsenen Untergrund erfordert sowie dickere Materialstärken der Poller, ist pro Standort ein Investitionsvolumen von 120.000 Euro anzusetzen. Der bestehende Ansatz in Höhe von 100.000 € für den Standort Bardowicker Straße ist mithin um 20.000 € zu erhöhen, so dass sich ein Investitionsvolumen von zusätzlich 380.000 € ergibt.
Parallel zu dieser baulichen Bündelung wird ergänzend die Eigenbeschaffung der mobilen Absperrsysteme im laufenden Jahr 2026 forciert. Eine dauerhafte Anmietung führt langfristig zu hohen Fracht- und Bereitstellungskosten und schränkt die Flexibilität bei spontanen Ereignissen ein. Die Eigenbeschaffung inklusive der notwendigen Transportlogistik erfordert eine Investition von rund 732.000 € brutto. Bis zum Erwerb von eigenen mobilen Sperranlagen sind für die Sicherung der noch ausstehenden Erlebnis-Sonntage sowie das Oktoberfest im laufenden Jahr konsumtiv überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 84.000 € anzusetzen.
Für den Zeitraum zwischen Erwerb der mobilen Polleranlagen und Inbetriebnahme der ortsfesten Polleranlagen im Jahr 2027 ist es beabsichtigt, den Schutz an den vier künftigen Baustandorten bei Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt oder den Erlebnis-Sonntagen vorübergehend durch angemietete Systeme sicherzustellen. Dadurch wird verhindert, dass für diese Standorte dauerhaft mobile Barrieren beschafft werden, die nach dem baulichen Abschluss der festen Anlagen nicht mehr benötigt würden. Hierfür fallen in 2027 ca. 85.000 € an.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der baulichen Umsetzung liegt auf der ununterbrochenen Erreichbarkeit der Innenstadt für Rettungskräfte. Um im Notfall oder bei Brandeinsätzen jeglichen Zeitverlust durch die neuen physischen Barrieren auszuschließen, werden die vier ortsfesten Polleranlagen mit einer modernen digitalen Steuerung ausgestattet.
Eine Gegenfinanzierung ist durch das durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes grundsätzlich möglich. Die Hansestadt Lüneburg erhält Zugriff auf zweckgebundene Finanzmittel für den Bevölkerungsschutz und die Verkehrsinfrastruktur i. H. v. 21.434.072,00 €. Auf die Vorlagen BV/12248/25 („Bildungspakt Lüneburg“) und MV/12324/26 („Übersicht über die laufenden und geplanten Maßnahmen der Gefahrenvorsorge und -abwehr für Krisensituationen innerhalb der Hansestadt Lüneburg“), die sich u.a. mit der Verwendung der Bundesmittel „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ befassen, wird insoweit verwiesen. Da das Land Niedersachsen die Mittel im Rahmen des Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetzes (NKomInfraFöG) im Förderzeitraum 01.01.2025 – 31.12.2042 als pauschale Zuweisung bereitstellt, können die investiven Auszahlungen für den Erwerb der Sperren und der Transportlogistik über diesen Förderzugang erfolgen. Die Erbringung eines Eigenanteils der Kommune ist dabei nicht erforderlich. Da sich das Gesetzgebungsverfahren jedoch verzögert hat, ist nunmehr nach den auf Ebene der kommunalen Spitzenverbände mitgeteilten Informationsstand von einer Beschlussfassung im Bundesratsplenum am 10. Juli 2026 vorgesehen. Der Entwurf sieht ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 24. Oktober 2025 vor; dadurch können Mittel für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Die Einleitung des Beschaffungsvorgangs kann erst erfolgen, wenn das NKomInfraFöG beschlossen wurde.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Mobilität |
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+ |
- |
-- |
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Sichere Mobilität |
++ |
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Stadt der kurzen Wege |
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+ |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
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+ |
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Gesundheit und Wohlergehen |
++ |
+ |
- |
-- |
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Erhöhung der subjektiven und objektiven Verkehrssicherheit |
++ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Ausfüllen der Tabelle:
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Bezeichnung |
Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
Polleranlagen |
100.000 |
0 |
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Fahrzeugsperrsysteme |
0 |
0 |
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Lt. Vorlage |
Polleranlagen |
100.000 |
380.000 |
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Fahrzeugsperrsysteme |
740.000 |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
Unterhaltungsaufwendung |
50.000 |
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Lt. Vorlage |
Unterhaltungsaufwendung |
84.000 |
85.000 |
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Folgekosten (ERGHH) |
Sachaufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Lager- und Wartungskosten |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
Fahrzeugsperrsysteme |
0 |
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Lt. Vorlage |
Fahrzeugsperrsysteme |
740.000 |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
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Investitionsnummer: |
122-001 |
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Teilhaushalt: |
32020 |
Produkt: |
12200902 |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
Die Deckung der erforderlichen 740.000 € erfolgt gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig aus dem Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetzes.
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
