Antrag - AT/12503/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Einheitliche Mehrwegverpackungen für Lüneburg" (Antrag von Ratsherrn Lühmann vom 10.06.26, eingegangen am 10.06.2026)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.07.2026
|
Beschlussvorschlag
Ratsherr Lühmann beantragt, den folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Hansestadt Lüneburg führt gemeinsam mit der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) ein einheitliches, stadtweites Mehrweg-Verpackungssystem für Speisen und Getränke im Außer-Haus-Verkauf ein.
- Gewerbetreibende (z. B. Gastronomie, Lieferdienste, Imbisse, Cafés) erhalten die Möglichkeit, diese Mehrwegverpackungen entgeltfrei oder zu günstigen Konditionen über die Hansestadt Lüneburg oder die LMG zu leihen oder zu kaufen.
- Kundinnen und Kunden können die Mehrwegverpackungen anbieterübergreifend bei teilnehmenden Betrieben, Lieferdiensten oder zentralen Rückgabestellen der Hansestadt zurückgeben.
- Für die Ausgabe der Mehrwegverpackungen wird ein einheitliches Pfandsystem in Höhe von 5,00 € pro Verpackung eingeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Organisations-, Logistik- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt aus den unten aufgeführten Gründen, den grundsätzlich als positiv erachteten Antrag abzulehnen.
Die Organzuständigkeit für dieses Anliegen liegt gem. § 58 Absatz 1 NKomVG beim Rat.
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Die Einführung eines stadtweiten Mehrwegverpackungssystems wird regelmäßig als geeignete Maßnahme zur Reduzierung von Einwegverpackungen und zur Verringerung des Abfallaufkommens im öffentlichen Raum diskutiert. Ein solches System kann grundsätzlich dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastungen durch Einwegverpackungen zu reduzieren. Gleichwohl stellt die Umsetzung eines kommunal getragenen Mehrwegverpackungssystems erhebliche organisatorische und insbesondere finanzielle Anforderungen an die Hansestadt Lüneburg.
Vor einer Entscheidung über die Einführung eines entsprechenden Systems wäre vorranging die Finanzierungsfrage zu klären, dazu gehört unter anderem zunächst ein umfassendes Screening möglicher Fördermöglichkeiten durchzuführen. Dabei wäre zu prüfen, ob seitens des Bundes oder des Landes Niedersachsen geeignete Förderprogramme bestehen oder künftig aufgelegt werden, die die Einführung, den Aufbau oder den Betrieb eines kommunalen Mehrwegverpackungssystems unterstützen. Da die Wirtschaftlichkeit eines solchen Projektes maßgeblich von der Verfügbarkeit externer Fördermittel abhängt, kommt der Analyse bestehender Förderkulissen eine zentrale Bedeutung zu. Hinzu kommt, dass jede Förderkulisse einen kommunalen Eigenanteil benötigt, der als freiwillige Ausgabe ohne vollständige direkte Gegenfinanzierung aus Sicht der Hansestadt Lüneburg zu vermeiden ist. Angesichts der bestehenden Haushaltsanforderungen bzw. der finanziellen Leistungsfähigkeit wäre eine solche Finanzierung kritisch zu bewerten und müsste gegenüber anderen städtischen Aufgaben priorisiert werden.
Unabhängig von einer möglichen Förderung wäre die Umsetzung eines Mehrwegverpackungssystems mit erheblichen personellen und finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Lüneburg Marketing GmbH könnte aufgrund ihrer Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement sowie ihrer bestehenden Netzwerke innerhalb der Stadtgesellschaft unterstützend tätig werden. Sie verfügt jedoch weder über die erforderlichen finanziellen Mittel noch über ausreichende personelle Kapazitäten, um ein solches Projekt federführend zu entwickeln, umzusetzen und dauerhaft zu betreiben. Eine Übertragung der Projektverantwortung auf die Lüneburg Marketing GmbH würde daher eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung voraussetzen. Die Themenstellung ist allerdings kein Kerngeschäft der LMG und wird von Seiten des Hauptgesellschafters, der Hansestadt Lüneburg auch nicht befürwortet.
Sowohl eine zusätzliche Ausstattung der Lüneburg Marketing GmbH mit Haushaltsmitteln als auch eine direkte Anschub- oder Dauerfinanzierung durch die Hansestadt Lüneburg würden letztlich, wie ausgeführt, ohne direkte Gegenfinanzierung zu Belastungen des städtischen Gesamthaushalts führen.
Teilweise wird argumentiert, dass die Einführung eines Mehrwegverpackungssystems mittel- bis langfristig zu Einsparungen im Bereich der Straßenreinigung oder der Abfallentsorgung führen könne. Diese möglichen Effekte eignen sich jedoch nicht als belastbare Gegenfinanzierung. Die Gebührenhaushalte der öffentlichen Einrichtungen unterliegen dem Kostendeckungsprinzip. Gebühren sollen grundsätzlich die Kosten der tatsächlichen Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Einrichtung, hier Straßenreinigung und Abfallentsorgung, decken. Sofern die Kosten für Straßenreinigung oder Abfallentsorgung infolge eines geringeren Reinigungs- und Abfallaufkommens sinken sollten, würden langfristig auch die entsprechenden Gebührenerträge zurückgehen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine dauerhafte Finanzierung eines kommunalen Mehrwegverpackungssystems derzeit nur dann realistisch, wenn hierfür eine eigenständige Einnahmequelle geschaffen wird. Im politischen Raum diskutiert wird hier eine Verknüpfung mit der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer.
Die Voraussetzungen zur Einführung einer Verpackungssteuer prüft die Hansestadt Lüneburg, gem. eines Ratsauftrages gerade intensiv und führt hierzu neben der Klärung rechtlicher Aspekte auch entsprechende Anhörungsverfahren der einschlägigen Interessenvertretungen durch. Neben grundsätzlichen Fragen der Akzeptanz bei Gewerbetreibenden und Verbraucherinnen und Verbrauchern sind dabei die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die örtliche Gastronomie, den Einzelhandel und Veranstalter zu berücksichtigen. Die Herbeiführung einer weiteren Steuerbelastung im Bereich der kommunalen Wirtschaft bedarf aus Sicht der Hansestadt Lüneburg schon einer überzeugenden politischen Willensbekundung von Seiten des Rates.
Hinzu kommt, dass die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht aus dem VerpackG bereits seit dem 01.01.2023 besteht. Zum jetzigen Zeitpunkt haben sich die Unternehmen bereits einem Verbundsystem angeschlossen und/oder eigenes Mehrweggeschirr beschafft. Hinzu kommt, dass kleinere Unternehmen nach § 34 Abs. 1 VerpackG, sofern ihre Verkaufsfläche kleiner als 80 m² ist und sie weniger als 5 Beschäftigte beschäftigen, von der Mehrwegangebotspflicht insofern befreit wurden, dass sie keine Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen, sondern lediglich das Befüllen eigener Behältnisse ermöglichen müssen. Diese Unternehmen haben somit keinen Anreiz sich an einem (kostenpflichtigen) Verbundsystem zu beteiligen.
Gleichzeitig zeigt der Austausch mit den Unteren Abfallbehörden in Niedersachsen, dass die Mehrwegangebotspflicht nicht zu einer wesentlichen Reduktion des Abfalls geführt hat. Unternehmen haben zurückgemeldet, dass sie zwar Mehrwegalternativen anbieten, die Kunden diese jedoch nach wie vor nicht nutzen würden. Das Problem mag daran liegen, dass nur die Anbieter zum Angebot verpflichtet werden, der Käufer jedoch nicht zur Nutzung.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Einführung eines kommunalen Mehrwegverpackungssystems zwar grundsätzlich einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten könnte, die Finanzierung jedoch die zentrale Herausforderung darstellt. Ohne eine geeignete Förderkulisse von Bund oder Land beziehungsweise ohne die Schaffung einer eigenständigen Finanzierungsquelle erscheint eine Umsetzung aus städtischen Haushaltsmitteln ohne direkte Gegenfinanzierung nicht empfehlenswert.
Losgelöst davon obliegt es der unmittelbaren Entscheidungshoheit der ortsansässigen Gastronomie, ggf. in Eigeninitiative entsprechende Mehrwegsysteme zu diskutieren und die Voraussetzungen für eine von Innen heraus gewollte Einführung zu schaffen
Klima und Nachhaltigkeit
|
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
|||
|
Klimaschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (z.B. Einsatz von recycelfähigen Baustof-fen, Berücksichtigung von Lebenszykluskosten) |
|
+ |
|
|
|
Umwelt- und Naturschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Verringerung der Umweltverschmutzung. |
++ |
|
|
|
|
Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Verringerung des Abfallaufkommens |
++ |
|
|
|
|
Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Verbesserung der Ressourceneffizienz |
|
+ |
|
|
|
Förderung einer Kreislaufwirtschaft |
|
+ |
|
|
|
(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
+
Finanzielle Auswirkungen: ja, Höhe und Umfang ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht prognostizierbar.
Freiwillige Aufgabe
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ist zu prüfen
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: ist zu prüfen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
205,1 kB
|
