Beschlussvorlage - BV/12502/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

Die HanseCard wird umgewandelt. Anspruchsberechtigt sind zukünftig alle Sozialalleistungsbezieher in der Hansestadt Lüneburg.

 

Die Verwaltung führt im Rahmen der Umwandlung der HanseCard gezielte Gespräche mit öffentlichen und privaten Einrichtungen im Stadtgebiet. Ziel dieser Gespräche ist es, Kooperationspartner für die HanseCard zu gewinnen und das Angebotsspektrum insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit und Bildung ohne finanzielle Ausgleichszahlung zu erweitern.

 

Über die Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Jahr 2027 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel in den Haushaltsentwurf einzuplanen.

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Sachverhalt

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 28.08.2025 mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept für die Weiterentwicklung der HanseCard erarbeitet. Grundlage hierfür ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.10.2024 (VO/11539/24).

 

Der Antrag sieht unter anderem vor, den Kreis der Anspruchsberechtigten für die HanseCard zu erweitern. Künftig sollen auch Empfänger:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, dem Wohngeldgesetz sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz Zugang erhalten. Ehrenamtlich Tätige, die bislang Vergünstigungen über die HanseCard erhalten haben, sollen in die Ehrenamtskarte des Landes „überführt“ werden.

 

Zudem soll geprüft werden, ob der Seniorenpass im Zuge dessen in die HanseCard integriert werden kann. Das Angebot der HanseCard soll darüber hinaus durch Kooperationen mit städtischen und externen Partnern weiter ausgebaut werden.

 

Die HanseCard wurde zum 01.07.2013 (VO/4856/26/12) eingeführt, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu öffentlichen Angeboten zu erleichtern, ihre gesellschaftliche und kulturelle Teilnahme zu stärken und das Miteinander in der Region zu fördern. Für das Haushaltsjahr 2025 standen 10.000 € zur Verfügung, für das Haushaltsjahr 2026 60.000 €. Die erhöhten Mittel für das Haushaltsjahr 2026 sind an die Neukonzeptionierung der HanseCard geknüpft.

 

Der berechtigte Personenkreis umfasst derzeit Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Wohngeldgesetz beziehen, sowie junge Menschen mit ehrenamtlichem Engagement.

 

An der HanseCard beteiligen sich derzeit die Gemeinde Adendorf, sowie die Samtgemeinden Gellersen und die Samtgemeinde Ostheide.

 

Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen. Die Hansestadt Lüneburg erhält Einnahmen aus der Nutzung der HanseCard durch die Einwohnenden der beteiligten Kommunen.Die zugrunde liegenden Vereinbarungen können – mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende – angepasst oder beendet werden.

 

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 4.193 HanseCards ausgestellt. 377 dieser Karten gingen an Kinder, die ein Ehrenamt ausübten.

 

Die HanseCard wurde 2024 für verschiedene Einrichtungen genutzt – insgesamt mit Mehrfachnutzungen einzelner Karten:

  •           3.875 Mal für das Freibad/Sportbad/SaLü,
  •           561 Mal für das Eisstadion Adendorf,
  •           17 Mal für das Ostpreußische Landesmuseum,
  •           1 Mal für die Familienbildungsstätte,
  •           9 Mal für den Trägerverein Wasserturm e.V.
  •           39 Mal für die Kunstschule Ikarus,
  •           10 Mal für das Theater.

 

Durch die geplante Änderung des Kreises der Anspruchsberechtigten würden ehrenamtlich tätige Kinder und Jugendliche künftig keine Vergünstigungen mehr über die HanseCard erhalten. Jugendliche haben die Möglichkeit, eine bundesweit gültige Jugendleiter-Card (JULEICA) zu beantragen. Sie kann von Jugendlichen beantragt werden, die mindestens 16 Jahre alt sind (in begründeten Fällen auch jünger), ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, von einem anerkannten Träger bestätigt werden, eine anerkannte Jugendleiterin- bzw. Jugendleiterausbildung erfolgreich absolviert haben und über einen gültigen Erste-Hilfe-Nachweis verfügen. Die Anforderungen für den Erhalt der JULEICA liegen damit höher als die Voraussetzungen für die HanseCard, die zudem keine Altersbeschränkung nach untern hat. Jugendliche, die die JULEICA besitzen können die Ehrenamtskarte, die eigentlich ab 18 Jahren in Anspruch genommen werden kann, bereits ab 16 Jahren beantragen.

 

Der Seniorenpass wird an Einwohner:innen ab 65 Jahren ausgegeben, die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII oder Wohngeld beziehen. Inhaber:innen des Seniorenpasses erhalten ebenfalls Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen zu unterschiedlichen Konditionen. Dabei besteht eine Überschneidung zwischen den Einrichtungen, die an der HanseCard und denen, die am Seniorenpass beteiligt sind. Insofern wäre bei einer Umwandlung der HanseCard die Integration des Seniorenpasses sinnvoll.

 

Eine aktuelle Berechnung zeigt, dass bei einer Umwandlung der HanseCard rund 13.000 Personen in der Hansestadt Lüneburg zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis zählen. Rund 3.000 Personen beziehen davon Wohngeldleistungen.

 

Die Materialkosten liegen derzeit bei 1,23 € pro Karte, die Personalkosten bei 1,77 € pro Karte. Die Personalkosten fallen unter anderem für die Projektkoordination,Akquise, Betreuung von Kooperationspartnern sowie für Verwaltung, Kommunikation und Qualitätssicherung an. Bei der ermittelten Zahl der Anspruchsberechtigten ergeben sich damit Materialkosten in Höhe von insgesamt 15.999 € und Personalkosten von 23.010 €. In den Folgejahren reduziert sich der Personalaufwand, weil der erhöhte Ressourceneinsatz insbesondere für die Aufbau- und Implementierungsphasenerforderlich ist.

 

Aus dem im Haushalt vorgesehenen Ansatz in Höhe von 60.000 € verbleibt somit ein Restbetrag in Höhe von 21.000 €, was einem verfügbaren Betrag in Höhe von 1,62 € pro Person pro Jahr für Angebote entspricht.

 

Im Rahmen der Befragung anderer Kommunen mit vergleichbaren Sozialkarten – darunter Wolfsburg, Göttingen, Salzgitter, Oldenburg, Rotenburg sowie die Region Hannover – hat sich gezeigt, dass dort in der Regel keine oder lediglich sehr geringe Haushaltsansätze für ähnliche Modelle bestehen. Zudem werden in den meisten Fällen keine Ausgleichszahlungen an teilnehmende Einrichtungen geleistet.

 

Für die Ehrenamtskarte, für die der Landkreis Lüneburg zuständig ist, sowie für die JULEICA werden ebenfalls keine Ausgleichszahlungen an teilnehmende Einrichtungen vorgenommen.

 

Angesichts des geringen Betrags, der pro anspruchsberechtigter Person zur Verfügung steht, sollte die Hansestadt Lüneburg diesen Ansatz ebenfalls verfolgen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass die Verwaltung im Zuge der Weiterentwicklung der HanseCard gezielte Gespräche mit öffentlichen und privaten Einrichtungen im Stadtgebiet führt. Erste Vorgespräche haben bereits stattgefunden (Lüneburg Marketing). Ziel ist es, Kooperationen zu gewinnen und das Angebot insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit und Bildung ohne finanzielle Ausgleichszahlungen zu erweitern.

 

Die verbleibenden Mittel sollen für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden, um die HanseCard im Stadtgebiet breiter bekannt zu machen und ihre Nutzung zu erhöhen. Im Rahmen der Gespräche könnte ebenfalls für die Ehrenamtskarte und JULEICA geworben werden.

 

Bei der Umwandlung der HanseCard in eine Sozialkarte soll der Schwerpunkt darauf liegen, das Angebot innerhalb der Hansestadt Lüneburg zu stärken und weiterzuentwickeln, ohne es unmittelbar auf weitere Kommunen oder Landkreis auszuweiten.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

 

+

 

 

Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle

 

 

 

 

Freizeitangebote für Jugendliche

 

+

 

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

 

 

 

 

Kulturförderung

 

+

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

+

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

 

 

 

Förderung von Führung in Teilzeit

 

 

 

 

Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung

 

 

 

 

Förderung von Männern in Sozialen- und Gesundheitsberufen

 

 

 

 

Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

60.000

30.000

30.000

30.000

30.000

Lt. Vorlage

60.000

30.000

30.000

30.000

30.000

Folgekosten (ERGHH)

Sachaufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Personal-aufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Einzahlungen/ Erträge

Investiv

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

Teilhaushalt:            

00010

Produkt:

315602

sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen):

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

 

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

 

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