Mitteilungsvorlage - MV/12508/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der 1. Änderung zum Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft vom 01.01.2023 einschließlich des Leistungsverzeichnisses BV/12119/25 - Sachstandsmitteilung zum Auftrag aus dem Jugendhilfeausschuss vom 28.10.2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss (kein Beschluss)
- Bearbeitung:
- Jutta Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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25.06.2026
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Sachverhalt
1.
Im Rahmen der Nachverhandlungen des Fehlfinanzierungsvertrages hat der Rat in seinen Sitzungen am 30.10.2024 und 13.11.2025 beschlossen, zuvor mit den Freien Trägern vereinbarte redaktionelle Änderungen im Fehlfinanzierungsvertrag und dem damit verbundenen Leistungsverzeichnis umzusetzen und die Vertretungsreserve ab dem 01.09.2024 auf bis zu 21% anzuheben - Vorlagen VO/11381/24 und BV/12119/25.
Mit den Freien Trägern sind darüber hinaus weitere, haushaltsrelevante Änderungen vereinbart:
- Leistungsverzeichnis Punkt 1.2: Personalkosten für sonstiges Personal: Erhöhung der monatlichen Abrechnungssätze für BufDi`s und FSJler von 700,00€/Monat auf 800,00 €/Monat ab dem 01.01.2025.
- Leistungsverzeichnis Punkte 3.1: Spiel- und Beschäftigungsmaterial und 3.6 Sonstige Kosten: Änderung der Bezeichnung von Kind auf Platz ab dem 01.01.2025.
- Leistungsverzeichnis 3.7: Verwaltungskostenumlage: Anpassung/Erhöhung der Verwaltungskostenumlage ab dem 01.01.2025.
Die Verwaltung hatte in der BV/12119/25 dargelegt, dass internen Hochrechnungen zufolge durch die Änderung dieser 3 Positionen jährliche Mehraufwendungen von bis zu 411.500 € entstehen können. Eine Umsetzung dieser Änderungen wurde seitens der Verwaltung erst ab 2027 ff für realisierbar benannt. Hintergrund war, dass die Nachverhandlungen zum Fehlfinanzierungsvertrag erst im März 2025 abgeschlossen wurden und damit die Mehraufwendungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 nicht angemeldet werden konnten Dieser Sachverhalt war und ist den Freien Trägern bekannt, Widerspruch gegen diese Vorgehensweise erfolgte nicht.
2.
Aus der Diskussion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.10.2025 resultierte der Auftrag für die Verwaltung, die Auswirkungen für die Freien Träger bei einer Umsetzung erst zu 2027 konkreter zu ermitteln und zu prüfen, ob die Freien Träger durch die ausbleibenden Zahlungen für 2025 und 2026 in eine finanzielle Schieflage gerieten und ob ggf. eine rückwirkende Deckung des tatsächlichen Mehraufwands sichergestellt werden könne. Danach sollte eine erneute Behandlung im Jugendhilfeausschuss erfolgen.
Die Abfrage bei den Freien Trägern erfolgte hilfsweise auf Basis des Jahres 2024, da für 2025 noch nicht die Jahresrechnungen vorlagen. Die Abfrage, an der sich 15 von 17 Trägern beteiligt haben, ergab folgende Ergebnisse:
a. Mehrkosten Punkt 1.2 „Personalkosten für sonstiges Personal“
Haushaltsjahre 2025/2026 Gesamt: 19.625,98 €
b. Mehrkosten Punkt 3.1. „Spiel- und Beschäftigungsmaterial“ sowie 3.6 „Sonstige Kosten“
Haushaltsjahre 2025/2026 Gesamt: 49.973,80 €
Grund: Änderung der Berechnungsgrundlage von belegten auf anerkannte Plätze
Zu beachten ist, dass es sich hier um einen Höchstsatz von bis zu 72,43 € je Platz bei Punkt 3.1 Spiel- und Beschäftigungsmaterial und 100,00€ je Platz bei Punkt 3.6 Sonstige Kosten handelt.
c. Mehrkosten Punkt 3.7 „Verwaltungsgemeinkosten“
Die Abfrage ergab bei sechs Freien Trägern einen zusätzlichen Bedarf zur Verwaltungs-kostenumlage. Dieser liegt zwischen 5,29% und 10,54%, und damit teilweise über dem im Rahmen der Nachverhandlungen grundsätzlich vereinbarten Höchstsatz von 9%.
Haushaltsjahre 2025/2026 Gesamt: 592.693,88 €
Summe Mehrkosten 2025/2026 662.293,66 €
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Schätzungen durch die Freien Träger ohne Vorlage von entsprechenden Nachweisen erfolgten. Um die erhöhten Kosten geltend machen zu können, sind sie verpflichtet, die erhöhten Aufwendungen durch entsprechende Belege nachzuweisen. Eine Aussage, welche Mehrkosten tatsächlich in 2025 und 2026 entstanden sind, kann erst nach vollständig erfolgter Betriebskostenabrechnung für die jeweiligen Jahre erfolgen. Zugleich ist nicht ausgeschlossen, dass auch die restlichen Träger noch Mehrkosten geltend machen.
Die detaillierten Rückmeldungen der Freien Träger können der Anlage entnommen werden werden.
3.
Bei den freien Trägern wurde auch noch einmal abgefragt, ob das Ausbleiben der zusätzlichen Zahlungen existenzgefährdend sei. Diese Abfrage bezog sich lediglich auf etwaige Mehrzahlungen für 2025 und 2026; die Anpassung dieser 3 Positionen für die Zukunft wurde damit nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Etwaig bestehende Missverständnisse konnten inzwischen ausgeräumt werden. Im Ergebnis hatte nur einer der Träger zurückgemeldet, dass bei einem Verbleib der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % der Personal- und Sachkosten für 2025 und 2026 eine finanzielle Schieflage entstehen könne.
4. Fazit
Für den für 2025 und 2026 potenziell ermittelten Mehrbedarf in Höhe von rd. 664.000 € stehen nach derzeitigem und absehbarem Stand keine Deckungsmittel im Haushalt zur Verfügung.
Hierüber ist die AG § 78 SGB VIII Kindertagesbetreuung in der Sitzung am 09.06.26 informiert worden. Es wurde von der Verwaltung klargestellt, dass die Anpassung dieser 3 Positionen nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, sondern erst ab 2027 für realisierbar gehalten wird. Diese Aussage war den Freien Trägern in erster Linie wichtig, um Planungssicherheit für die Zukunft zuerhalten
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
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Hochwertige Bildung |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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Weniger Ungleichheiten |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
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(wie Dokument)
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