Mitteilungsvorlage - MV/12475/26

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Ausgangslage:

Kinder haben einen Anspruch auf Teilhabe an Bildung.  Schule und Jugendhilfe sind jeweils auf Grundlage ihrer gesetzlichen Vorgaben (§ 4 Nds. Schulgesetz, § 35 a SGB VIII) aufgefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Teilhabe aller Kinder, und insbesondere jener mit Unterstützungsbedarfen, ermöglicht werden kann. Dies erfolgt auf Seiten der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder mit seelischen Behinderungen) und der Eingliederungshilfe (Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen) häufig durch Schulbegleiterinnen und -begleiter. Deren Auftrag ist es, sich um ein oder – im Fall sogenannter Pooling-Lösungen um mehrere Kinder mit diagnostizierten Hilfebedarfen zu kümmern.

Die Sicherstellung des Anspruchs auf Teilhabe an Bildung stellt Jugendhilfe und Schulen auch angesichts steigender Diagnose- und Antragszahlen teilweise bereits in der Kindertagesbetreuung zunehmend vor Herausforderungen (Finanzierung, Personal, Klassengrößen, Unterricht, Klassenzusammenhalt). In der Kinder- und Jugendhilfe und im Bildungsbereich werden diese Entwicklungen und etwaige Lösungsansätze intensiv diskutiert. Dies gilt auch für die Hansestadt Lüneburg (VO/11570/24 – Klassenassistenzen für Lüneburger Schulen, Bündnis 90/Die Grünen; VO/11570/24-1 Änderungsantrag "Klassenassistenzen für Lüneburger Schulen“, CDU; AT/12373/26 "Klassenassistenz in den Lüneburger Schulen ausweiten", SPD).

 

Das Ziel der Jugendhilfe ist es, für alle Kinder einer Klasse dem Auftrag des SGB VIII gerecht zu werden, ohne dass einzelne Schülerinnen/Schüler durch eine individuelle Assistenz auffallen oder isoliert werden. Zugleich möchte sie flexibler auf Bedarfe reagieren und dadurch die Zahl der (individuellen/gepoolten) Schulbegleitungen reduzieren. Zu diesem Zweck haben eine Reihe von Jugendämtern und auch die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg jeweils einzelne Modellprojekte mit sog. Klassenassistenzen bzw. Klassencoaches gestartet. Diese sollen, im Unterschied zu (individuellen oder gepoolten) Schulbegleitungen, grundsätzlich der gesamten Lerngruppe zur Verfügung stehen und vorrangig dort Unterstützung leisten, wo sie gebraucht werden. Kinder sollen in ihrer Selbstständigkeit durch niedrigschwellige Hilfe frühzeitig unterstützt und Familien bei Bedarf angesprochen werden. Antragsverfahren auf Teilhabeleistungen sind nicht erforderlich. Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Hansestadt Lüneburg betrachtet ihre Projekte als in Gruppen erbrachte Hilfen zur Erziehung nach §27 Abs. 3 SGB VIII, die sie über den Finanzvertrag mit dem Landkreis Lüneburg abrechnet. Die Projekte werden im Folgenden auch als Infrastrukturelle Maßnahmen bezeichnet, da sie unabhängig von Einzelfallprüfungen eingerichtet wurden.

 

Modellprojekte: In unterschiedlichen Modellprojekten haben die Jugendämter von Hansestadt und Landkreis in den letzten Jahren Erfahrungen mit infrastrukturellen Maßnahmen gesammelt. In der Hansestadt werden inzwischen in sechs Grundschulen in den Klassenstufen eins und zwei verschiedene Maßnahmen erprobt. Unabhängig von Einzelfallansprüchen und Diagnostik eingesetzte, bei freien Trägern tätige Klassenassistenzen oder -coaches unterstützen bedarfsorientiert im Klassenverband. Die Qualifikation des Personals ist, wie auch bei Schulbegleitungen, unterschiedlich. In 2025 hat die Verwaltung hierzu im Jugendhilfeausschuss vorgetragen (MV/12033/25 Bericht über die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Sicherstellung von Teilhabe an Bildung in Schule)..

 

Ist-Analyse:

Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben ihre Projekte unabhängig voneinander evaluiert und sind gemeinsam zu folgenden Ergebnissen gekommen.

Die Schulen berichten von spürbarer Entlastung und von verbesserten Lernbedingungen im Klassenraum durch die verlässliche und besser planbare Personalsituation. Auch der Allgemeine Sozialdienst bewertet den Einsatz von Klassenassistenzen dem Grunde nach positiv. Aus Sicht der Jugendhilfe wird indes deutlich, dass der isolierte Einsatz von Klassenassistenzen nicht ausreicht, die vorstehend benannten Ziele des SGB VIII (Unterstützung einzelner Kinder und Familien in der Selbständigkeit, Prävention) zu erreichen. Durch eine geringe Anbindung der Assistenzen ans Kinder- und Jugendhilfesystem, scheinen Bedarfe und Ressourcen nicht ausreichend im Blick, um längerfristig eine eigenständige Teilhabe der Kinder zu ermöglichen.

Sichtbar wird dies insbesondere daran, dass individuelle/gepoolte Schulbegleitungen nach § 35 a SGB VIII spätestens dann beantragt werden, sobald das Kind in eine Klasse ohne Klassenassistenz wechselt. Der mit Klassenassistenzen verfolgte präventive Ansatz entfaltet folglich nicht die erhoffte Wirkung. In der Konsequenz steigen trotz der Projekte die Zahlen der beantragten individuellen Schulbegleitungen und die damit verbundenen Kosten weiter an.

 

Wenngleich der positive Effekt von Klassenassistenzen, nämlich die Verbesserung des Lernklimas in Schulklassen, durchaus zu begrüßen ist, bleibt aus Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe kritisch festzustellen, dass die Unterstützung von Lehrkräften originäre Aufgabe des Schulsystems und nicht Aufgabe der Jugendhilfe ist, welche die Teilhabebedarfe Einzelner fokussiert. Die Kinder- und Jugendhilfe wird insbesondere bezüglich der mit dem Angebot verbundenen zusätzlichen Kosten an dieser Stelle zum Ausfallbürgen für fehlendes Landespersonal bzw. eine fehlende Landesfinanzierung. Andere Kommunen und Landkreise haben bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und Modellprojekte wieder umgestellt. Das prominenteste Beispiel hierfür ist die Schule in Wesendorf, die in der Politik lange aufgrund der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts als Vorzeigeschule für Klassenassistenzen gehandelt wurde.

 

Aus Sicht von Hansestadt und Landkreis Lüneburg können Assistenzleistungen in Schule,  nur als ein Teil des Unterstützungssystems zu einer positiven Entwicklung von Kindern beitragen. Aus diesem Grund muss der Blick darauf gerichtet werden, wie, insbesondere als herausfordernd erlebte Kinder auch ohne attestierten Unterstützungsbedarf, im Zusammenwirken aller beteiligten Akteure – über die Kita, die Familie, die Schule, freie Träger bis hin zur Nachbarschaft – möglichst frühzeitig und passgenau auf ihrem Lebensweg unterstützt und gefördert werden können. Es gilt also ein Gesamtkonzept zu entwickeln, dass diesen Anforderungen besser gerecht wird.

 

Konzeptelemente: Um hierfür die Rahmenbedingungen systematisch umzugestalten, wollen Hansestadt und Landkreis Lüneburg ein Konzept erarbeiten, das über den „einfachen“ Ansatz von Begleitung in Schule hinausgeht und den Fokus auf ein wirksames Unterstützungssystem entlang der Bildungskette legt. Nach der Formulierung konkreter (Wirkungs)Ziele und der Festlegung geeigneter Indikatoren sollen verschiedene Maßnahmen entwickelt und in der Folge idealiter weitere Kostensteigerungen für die kommunale Kinder- und Jugendhilfe eingedämmt werden.

 

Es wird unterschieden in sechs zentrale Konzeptelemente:

  1.                          Koordination durch Übergangs- und Entwicklungslotsen: Durch den Einsatz von sog. Übergangs- und Entwicklungslotsen in Schulen und Kitas wird frühzeitig vor Ort der Bedarf ermittelt, beraten und vermittelt.
  2.                          Schnittstellen- und Übergangsgestaltung: Regelhafte Kommunikation und gemeinsame Handlungsstrategien der Akteure (Kita, Schule, Jugendhilfe, freie Träger) sowie koordinierte Beratungs- und Informationsangebote für Familien zielen darauf, Unterstützung frühzeitiger und passgenauer zu leisten. Dies erfordert eine Evaluierung bestehender Projekte.
  3.                          Inklusive Schulen und Kitas: Die Bildungseinrichtungen entlang der Bildungskette entwickeln im Austausch mit der Kinder- und Jugendhilfe Konzepte, Kompetenzen und Angebote, die eine Teilhabe aller Kinder an Bildung ermöglichen.
  4.                          Infrastrukturelle Angebote und Maßnahmen: Als Bestandteil und ergänzend zu inklusiven Regelangeboten, wird das Angebotsportfolio zur Unterstützung von Kindern und Familien evaluiert, weiterentwickelt und ggf. bedarfsgerecht ausgebaut. Hierzu können u.a. gruppenbezogene Assistenzleistungen (bisherige Klassenassistenzen) sowie Beratungs- und Gruppenangebote für Kinder und/oder Familien dienen.
  5.                          Standards für Schulbegleitung und Klassenassistenz:  Standards und Verfahren zum Einsatz von Schulbegleitungen, Pooling-Lösungen und Assistenzkräften werden vor dem Hintergrund der anderen Bausteine angepasst und qualitativ (weiter)entwickelt.
  6.                          Netzwerkzusammenarbeit und Steuerung der Ressourcen: Zur Abstimmung und Steuerung der Ressourcen werden übergreifende und Sozialraum-/ Stadtteilverbundbezogene Netzwerkgremien eingerichtet, die über die Zuweisung von Ressourcen sowie die Vergabe von Leistungen beraten und entscheiden.

 

Vorgehen: Die bestehenden Projekte werden fortgeführt bis das neue Konzept umgesetzt ist. Das Konzept soll gemeinsam mit den zentralen Akteuren erarbeitet werden. In einem ersten Schritt bis Dezember 2026 plant die Verwaltung beteiligungsorientiert Feedback-Veranstaltungen zu der Konzeptidee mit Vertretungen von Regionalem Landesamt für Schule und Bildung, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Trägern der Jugendhilfe, den zuständigen Sozialen Diensten der Ämter, Elternvertretungen und ggf. weiteren.

 

Darüber hinaus sehen Hansestadt und Landkreis Lüneburg das Land Niedersachsen in der Verantwortung, sich an der Weiterentwicklung der Unterstützungssysteme konzeptionell und durch die zur Verfügungstellung zusätzlicher Ressourcen zu beteiligen. Die Verwaltungen werden diesbezüglich das Gespräch mit den zuständigen Ministerien suchen. Auch der Referentenentwurf für die Reform des SGB VIII sieht zu den neuen Paragraphen §27a und §80a hinsichtlich der Thematik Bildungsassistenzen eine gemeinsame Planung von Kommunaler- und Landesebene vor.

Des Weiteren soll im Anschluss an den vorgeschalteten Beteiligungsprozess das Konzept in einem breit angelegten gemeinsamen Projekt von Hansestadt und Landkreis bis spätestens 2029 entwickelt und umgesetzt werden. Es ist geplant für die Implementierungsphase Projektmittel im Landesförderprogramm „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ zu beantragen.

Die Verwaltung wird im Ausschuss ausführlich zu den Überlegungen der Verwaltung berichten und im Zuge dessen auch auf den Antrag der SPD-Fraktion "Klassenassistenz in den Lüneburger Schulen ausweiten" (Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2026, AT/12373/26) eingehen.

 

 

 

Reduzieren

Klima und Nachhaltigkeit

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

**

 

 

 

Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle

**

 

 

 

Freizeitangebote für Jugendliche

**

 

 

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

**

 

 

 

Kulturförderung

**

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

 

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

**

 

 

 

Förderung von Führung in Teilzeit

 

 

 

 

Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung

 

 

 

 

Förderung von Männern in Sozialen- und Gesundheitsberufen

 

 

 

 

Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen

 

 

 

 

Schaffung von Arbeitsplätzen

 

 

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Loading...