Beschlussvorlage - BV/12473/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturelle Jugendarbeit im Salon Hansen; Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendsalon
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Regina Schallar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.06.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt den Zuschuss- und Kooperationsvertrag mit dem Salon Hansen/ Jugendsalon entsprechend der Ergänzungen fortzuführen.
Über die Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen abschließend entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel in den Haushalt einzuplanen.
Sachverhalt
Im Rahmen der Neuaufstellung der Jugendarbeit in der Innenstadt hat die Hansestadt Lüneburg mit Originalton Lüneburg e.V. als damaligen gemeinnützigen Betreiber des Salon Hansen einen Zuschuss- und Kooperationsvertrag für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 geschlossen. Dieser wurde durch einen Änderungsvertrag vom 04.07.2025 auf den darauffolgenden Betreiber Salon Hansen gGmbH übertragen. Der jährliche Zuschuss beträgt 50.000 €. Der Kooperationsvertrag verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, sofern er nicht mit einer Frist von mindestens sechs Monaten vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Ziel der Kooperation ist, niedrigschwellige Angebote kultureller Jugendarbeit im Salon Hansen zu etablieren (siehe VO/9619/21 und VO/9619/21-1).
Das Angebot kultureller Jugendarbeit in Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg ist als zentraler und tragender Bestandteil der Salon Hansen gGmbH im Gesellschaftsvertrag der Unternehmung verankert.
Der Zuschuss und Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt und dem Jugendsalon basiert auf den Regelungen des § 11 SGB VIII zur Jugendarbeit.
Ziel der Jugendarbeit ist es, jungen Menschen Angebote bereitzustellen, die ihre Entwicklung fördern und sie zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie sozialem Engagement befähigen. Die Angebote sollen sich an den Interessen junger Menschen orientieren und von ihnen aktiv mitgestaltet werden. Zudem ist auf Zugänglichkeit und Teilhabe für junge Menschen mit Behinderungen zu achten. Die kulturelle Jugendarbeit nimmt innerhalb des § 11 SGB VIII einen besonderen Stellenwert ein.
Wirksame kulturelle Jugendarbeit ermöglicht jungen Menschen kreative Ausdrucksformen, stärkt Persönlichkeitsentwicklung, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Kompetenzen. Sie orientiert sich an den Lebenswelten junger Menschen und arbeitet häufig niedrigschwellig, freiwillig und projektorientiert. Die kulturelle Jugendarbeit verfolgt als Ziel, die Förderung von Kreativität und Eigeninitiative, die Stärkung sozialer und emotionaler Kompetenzen und insbesondere auch die Förderung demokratischer Beteiligung. Entsprechende Angebote ermöglichen kultureller Teilhabe unabhängig von sozialem Status oder Herkunft. Durch kreative und partizipative Ansätze leistet kulturelle Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Förderung junger Menschen.
Zur rechtssystemischen Einordnung der Jugendarbeit als Leistung der Jugendhilfe gilt es festzustellen, dass es einen Anspruch bzw. ein Recht auf Teilnahme an allgemein zugänglichen Veranstaltungen gibt. Es handelt sich demnach nicht um eine freiwillige Aufgabe, jedoch haben die Jugendämter einen weiten kommunalen Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung des Anspruchs.
Im Laufe der letzten Jahre haben sich die U18 Partys und das jährlich stattfindende heartSMILE Festival (seit 2,5 Jahren) als zentrale Angebote des Jugendsalons etabliert. Im letzten Jahr wurden im Jugendsalon acht U18 Partys veranstaltet an denen zwischen 166 und 255 Jugendliche teilgenommen haben. Als Highlight jeden Jahres wird seit 2024 das heartSMILE Festival durchgeführt, an dem zuletzt 370 Jugendliche teilgenommen haben.
Zusätzlich werden Workshops durchgeführt, in denen Kenntnisse in diversen Tätigkeitsfeldern kultureller Arbeit vermittelt werden, um Jugendliche möglichst auf allen Ebenen an Veranstaltungen beteiligen zu können und Möglichkeiten zu bieten, sich auszuprobieren.
Zentraler Ansatz der kulturellen Jugendarbeit ist die stringente partizipative Vorgehensweise. Ziel ist es, alle Angebote und Veranstaltungen von und mit Jugendlichen zu planen und durchzuführen. Für die Planung und Vorbereitung der U18 Partys und des heartSMILE Festivals finden das ganze Jahr über wöchentlich Planungstreffen statt. In den regelmäßigen Treffen und weiteren Arbeitsgruppen geht es um die Konzeption, Deko, Social-Media, Finanzierung, Service, Catering, Awareness und um Ideen für neue Workshops.
Bei der Planung der Workshops und Veranstaltungen werden die Wünsche und Interessen der Jugendlichen berücksichtigt. Die aktuellen Angebote und Möglichkeiten sind Ergebnis der intensiven Zusammenarbeit mit den Jugendlichen. Die Häufigkeit der U18 Partys und auch die Idee des heartSMILE Festivals beruhen auf den Ideen und Wünschen Jugendlicher.
Die in Kooperation mit dem Jugendsalon durchgeführten Veranstaltungen und Gruppenangebote bieten einen geschützten Rahmen, der Jugendliche in ihrer Entwicklung fördert, in dem diese mit ihren Fähigkeiten und Interessen ernst genommen werden und sich ausprobieren können. Hier können Jugendliche kulturelles Leben mitgestalten, sich engagieren und lernen, Verantwortung zu übernehmen.
Es profitieren jedoch nicht nur die Jugendlichen von den Angeboten, die unmittelbar an der Planung und Durchführung von Veranstaltungen beteiligt sind, sondern auch die Teilnehmer:innen der Veranstaltungen. Die Veranstaltungen sind maßgeblich darauf ausgerichtet, als Schutzraum für Jugendliche ein sichereres Umfeld für Freizeitgestaltung unter Gleichaltrigen zu sein. Die Veranstaltungen haben eine starke Signalwirkung für die Teilnehmer:innen, da sie erfahrbar machen, dass bspw. Partys in friedlicher Atmosphäre stattfinden, dass es Orte gibt, an denen sie wertgeschätzt werden und sich mit ihren Ideen und Bedürfnissen einbringen können. Diese Erfahrungen sind zentral angesichts herausfordernder Prozesse des Jugendalters und können das Vertrauen und die persönliche Resilienz stärken.
Ermöglicht wird diese Arbeit durch Synergien in der Kooperation zwischen dem Jugendsalon und der städtischen Jugendpflege. Der Jugendsalon bringt die Expertise der kulturellen Arbeit und des Veranstaltungsmanagements mit. Außerdem bietet er die Räume, die technische Ausstattung und bringt ein Netzwerk an kulturellen Akteuren mit. Wesentlich ist zusätzlich, dass der Jugendsalon personelle Ressourcen bereithält, um die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen konsequent partizipativ umzusetzen.
Das Team der städtischen Jugendpflege ist mit der Expertise in Jugendarbeit und bspw. in Fragen von Beteiligungsprozessen beratend und begleitend tätig. Sehr förderlich für die Kooperation ist die Eröffnung des Jugendzentrums Stadtmitte im März 2026. Dadurch, dass sich seitdem beides unter einem Dach befindet, wird der Austausch gestärkt. Räumlichkeiten des Jugendzentrums können für Arbeitsgruppen und Workshops genutzt werden und Besucher:innen beider Einrichtungen werden aufeinander aufmerksam. Während Jugendveranstaltungen im Jugendsalon ist das Jugendzentrum in der Regel geöffnet, bietet ruhige Rückzugsmöglichkeiten und die Mitarbeiter:innen haben ein offenes Ohr für die Jugendlichen. Außerdem nutzt die Jugendpflege größere Veranstaltungen im Jugendsalon, für den präventiven Jugendschutz im Umfeld des Gebäudes. Dies ermöglicht Gespräche zu sicherem Feiern, Sucht- und Rauschmittelkonsum und verdeutlicht den Jugendlichen, dass jemand da ist, um deren Sicherheit zu fördern.
Die im Rahmen der Kooperation durchgeführten Angebote und Veranstaltungen werden fortlaufend dokumentiert und jährlich evaluiert. Ziel ist es, die guten Ansätze durch Wirkungsmessung kontinuierlich im Sinne des §11 SGB VIII weiterzuentwickeln. In jährlichen Wirkungsdialogen werden u. a. Ergebnisse von Teilnehmendenbefragungen, die Anzahl und Gruppenzusammensetzung engagierter Jugendlicher, Angaben zur Erreichung verschiedener Zielgruppen und Evaluationsergebnisse zu Beteiligungsprozessen und Selbstwirksamkeit überprüft und Anpassungen in der weiteren Durchführung besprochen. So wird sichergestellt, dass die Angebote bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Die Kooperation der städtischen Jugendpflege mit dem JugendSalon ist eine wesentliche Säule der städtischen Jugendarbeit und in dieser Form in der Stadt und darüber hinaus einmalig.
Der Geschäftsführer des Salon Hansen stellt sich und die Arbeit des Jugendsalons im Ausschuss vor.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Hochwertige Bildung |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
** |
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Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.) |
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Kulturförderung |
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Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
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-- |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
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Förderung von Führung in Teilzeit |
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Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung |
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Förderung von Männern in Sozialen- und Gesundheitsberufen |
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Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Freiwillige Aufgabe vertraglich befristet bis: 31.12.2029
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
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Lt. Vorlage |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
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Folgekosten (ERGHH) |
Sachaufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Personal-aufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
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Teilhaushalt: |
52000 |
Produkt: |
362101 |
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sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen): |
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Haushaltsjahr: |
2026 |
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Mittelherkunft: |
laufender Ansatz
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Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,8 kB
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