Beschlussvorlage - BV/12450/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Hansestadt Lüneburg in der als Anlage vorliegenden Form wird zugestimmt.

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Sachverhalt

2022 hatten sich die Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg anlässlich der Aussprachen zu einer Neufassung der jeweiligen Satzung beider Jugendhilfeträger zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verpflichtet, die Höhe der Förderleistungen in der Kindertagespflege fortan regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit zur allgemeinen Kostenentwicklung zu prüfen und ggfs. notwendige Anpassungen zu empfehlen.

Dies korrespondiert mit den Aufträgen gemäß § 23 SGB VIII Abs. 2 und 2a, nach denen die laufenden Leistungen für Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten sind und eine Erstattung angemessener Kosten enthalten müssen, die im Rahmen der Tätigkeit für Sachaufwand entstehen.

 

Ein entsprechender Prüfungsprozess fand letztmals im Zeitraum März bis Oktober 2023 durch das Familienbüro der Region Lüneburg statt und resultierte in einer Anpassung der Förderleistungen zum 01.01.2024. Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2025 fand nun ein erneuter Prüfungsprozess statt. Hansestadt und Landkreis kamen dabei zum Ergebnis, dass eine erneute Anpassung der Förderleistungen erforderlich ist.

Die detaillierten Ergebnisse der Prüfung wurden den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg am 20.04.2026 in Form eines Arbeitspapiers zur Verfügung gestellt.


Dieses Dokument enthielt neben Empfehlungen zur Anpassung der bestehenden Förderleistungen auch eine Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer entsprechenden Umsetzung sowie Vorschläge zur Implementierung von Leistungen, die eine angemessene inklusive Betreuung in Kindertagespflege ermöglichen sollen. Es beleuchtete auch Situation der Kindertagespflegepersonen: Durch den unerwarteten Rückgang der Kinder unter 3 Jahren und gleichzeitig gesunkener Betreuungs-Bedarfsquote stehen sie unter massivem wirtschaftlichem Druck. Viele ziehen ein Tätigkeitsende in Erwägung. Die Verwaltung prüft in einem zweiten Schritt, wie sie Kindertagepflege auch über eine Satzungsanpassung hinaus stärken kann, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

 

Die Empfehlungen, deren Berechnungsgrundlagen und die weiteren Inhalte des Arbeitspapiers wurden am 24.04.2026 im Rahmen einer verwaltungsübergreifenden interfraktionellen Arbeitsgruppe präsentiert und im Detail erläutert. Schriftliche Unterlagen hierzu liegen den Fraktionen vor.

Das Gros der beteiligten Vertreter:innen der Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg haben den Verwaltungen im Nachgang signalisiert, dass sie den Empfehlungen folgen möchten. Auch mit der Interessensvertretung der Kindertagespflege fand ein Austausch hierzu statt. Diese hat die Anpassungsempfehlungen ebenfalls als angemessen bewertet und begrüßt. Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben die Empfehlungen somit in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet. Er enthält neben redaktionellen Änderungen und Präzisierungen bestehender Regelungen im Wesentlichen folgende Änderungen:

 

  • eine Anhebung der Sachaufwandspauschale von 2,30 € auf 2,60 € und somit um 0,30 € pro Kind/Stunde
     
  • eine Anhebung des Anerkennungsbetrags um 0,30 € in allen Satzungsstufen
  • eine Anpassung des Anerkennungsbetrags bei sogenannter „sozialpädagogischer Kindertagespflege“: Statt des Pauschalbetrags von 6,- Euro pro Kind/Stunde eine Aufstockung des jeweiligen regulären Satzes einer Kindertagespflegeperson um jeweils 1,30 € pro Kind/Stunde
     
  • die Möglichkeit der Finanzierung einer Gruppengrößenreduktion im Falle sozialpädagogischer Kindertagespflege (bisheriger Satzungsterminus für Förderung von Kindern mit erhöhtem individuellen Förderbedarf, der künftig entfallen soll) inklusive eines pauschalen finanziellen Ausgleichs des steuerrechtlichen Nachteils, der sich dadurch für Kindertagespflegepersonen ergibt, i. H. v. 150 € monatlich
     
  • eine Anhebung der Förderung von 30,- Euro auf 60,- Euro pro Platz und Monat des Mietkostenzuschusses bei externen Betreuungs-Räumlichkeiten
     
  • das Streichen einschränkender Formulierungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Nutzung der Kindertagespflege-Vertretungsstützpunkte korrespondierend mit dem rechtlichen Auftrag gemäß §23 SGB VIII

  

Hansestadt und Landkreis Lüneburg streben in der Kindertagespflege stets eine inhaltsgleiche Satzung an. Beide Satzungen sollen in der neuen Fassung zum 01.10.2026 in Kraft treten.

 Die Gesamtkosten für die Umsetzung aller empfohlenen Maßnahmen sind durch den aktuellen Haushaltsansatz gedeckt. Durch die deutlich gesunkene Zahl an aktiven Kindertagespflegepersonen, den gesunkenen Betreuungsbedarf und der damit einhergehenden sinkenden Zahl an geförderten Betreuungsstunden sind die Ausgaben für Förderleistungen in der Kindertagespflege insgesamt in einem Umfang gesunken, der die voraussichtlichen Mehrausgaben auch unter Berücksichtigung der Mindereinnahmen, die sich durch diese Entwicklung ergeben, mehr als vollständig kompensiert.

Die folgende Tabelle stellt diesen Sachverhalt anhand von Prognosen und zweier alternativer Szenarien für 2027 auf Basis aktueller Daten bis einschließlich Juni 2026 dar:
 

Aufgeschlüsselte Transferaufwendungen

voraussichtliches
Ergebnis 2025

Prognose 2026
anhand Daten bis 06/2026

Prognose 2027 A
(vorsichtiges Szenario)

Prognose 2027 B
(realistisches Szenario)

Prämissen

rund 270.000
geförderte Stunden

245.000
geförderte Stunden

4 KTPP weniger als 2025

245.000
geförderte Stunden

4 KTPP weniger als 2025

235.000
geförderte Stunden

5 KTPP weniger als 2025

Kosten geförderte Stunden und Vertretungspauschalen
mit aktuellen Fördersätzen

1.412.381,88 €

1.279.881,88 €

1.279.881,88 €

1.226.881,88 €

Mehrkosten durch Anhebung der Fördersätze

 

36.750,00 €

147.000,00 €

141.000,00 €

Kosten Sozialversicherung

232.089,85 €

214.089,85 €

214.089,85 €

209.589,85 €

Kosten Fachberatung *

116.209,55 €

53.000,00 €

53.000,00 €

53.000,00 €

Mietkostenzuschüsse

26554,28 €

26554,28 €

26554,28 €

26554,28 €

Mehrkosten durch Anhebung der Mietkostenzuschüsse

 

3.000,00 €

12.000,00 €

12.000,00 €

Mehrkosten durch inklusive Kindertagespflege

0,00 €

0,00 €

41.300,00 €

30.000,00 €

SUMME AUSGABEN

1.787.235,56 €

1.613.276,01 €

1.773.826,01 €

1.699.026,01 €

Haushaltsansatz (nach Sperre) / bisherige Planung

2.200.000,00 €

2.200.000,00 €

1.800.000,00 €

1.800.000,00 €

Saldo Ansatz und Ausgaben

412.764,44 €

586.723,99 €

26.173,99 €

100.973,99 €

 

 

 

 

 

Relevante Posten Erträge
(ohne Defizitausgleich durch Landkreis
gemäß Finanzvertrag)

voraussichtliches
Ergebnis 2025

Prognose 2026

Prognose 2027

Prognose 2027

Finanzhilfe des Landes nach NKiTaG
(wird auf Basis eines Kitajahres gewährt, daher die Abweichungen von 2026 zu 2027)

670.408,41 €

612.000,00 €

570.000,00 €

540.000,00 €

Einnahmen Elternbeiträge

401.627,67 €

365.050,00 €

365.000,00 €

350.000,00 €

SUMME EINNAHMEN

1.072.036,08 €

977.050,00 €

935.000,00 €

890.000,00 €

Haushaltsansatz / bisherige Planung

1.095.000,00 €

1.105.000,00 €

890.000,00 €

890.000,00 €

Saldo Ansatz und Einnahmen

-22.963,92 €

-127.950,00 €

45.000,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

* Summen ab 2026 umfassen zur Vergleichbarkeit auch ca. 30.000 € jährliche Personalkosten, die aber durch den Trägerwechsel im Haushalt an anderer Stelle abgebildet und über Zweckvereinbarung und Finanzvertrag mit dem Landkreis verrechnet werden.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

x

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

x

 

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

x

 

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

Erhaltung beruflicher Tätigkeitsfelder

x

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

  ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

2.200.000 €

1.800.000 €

 

 

 

Lt. Vorlage

1.613.276,01 €
(davon ca. 30.000 € Personalkosten, im HH an anderer Stelle abgebildet)

1.699.026 €
bis 1.773.826 €
(davon ca. 30.000 € Personalkosten, im HH an anderer Stelle abgebildet)

 

 

 

Folgekosten (ERGHH)

Sachaufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Personal-aufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Einzahlungen/ Erträge

Investiv

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

1.105.000,00 €

890.000 €

 

 

 

Lt. Vorlage

977.050,00 €

890.000 €
bis
935.000 €

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja



 

 

Investitionsnummer:

 

Teilhaushalt:            

Frühkindliche Bildung und Betreuung

Produkt:

361201

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

 

laufender Ansatz

 

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

Finanzhilfe nach NKiTaG

Antrag gestellt:

nein (erst rückwirkend im Januar 2027 möglich)

Antrag bewilligt:

nein  (aber fortlaufende Zahlungen aus Basis des Vorjahres-antrags)

Höhe beantragter / bewilligter Drittmittel:

ca. 30 bis 35%

Förderzeitraum:

01.08.2026 – 31.07.2027

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

 

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