Antrag - AT/12100/25-4

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg möge beschließen:

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, die als „Grüne Oasen“ bekannten mobilen Pflanz- und Sitzelemente auf dem Platz „Am Sande“ vollständig zu entfernen und an geeignetere Standorte innerhalb des Stadtgebiets zu versetzen.

2.

Bei der Auswahl alternativer Standorte ist sicherzustellen, dass die Elemente ihrem städtebaulichen Zweck der Aufenthaltsqualitätssteigerung dienen, ohne an sensiblen Sicherheits- und Mobilitätsstandorten unübersichtliche Rückzugsräume zu schaen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Gestaltungs- und Möblierungsmaßnahmen im Bereich „Am Sande“ sowie in unmittelbar angrenzenden Bereichen dem Erhalt o ener Sichtachsen, klarer Raumstrukturen und der Vermeidung unübersichtlicher Rückzugsräume besonderes Gewicht beizumessen.

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die als „Grüne Oasen“ bekannten mobilen Pflanz- und Sitzelemente auf dem Platz „Am Sande“ vollständig zu entfernen und an geeignetere Standorte innerhalb des Stadtgebiets zu versetzen.

Antwort: Es gibt keine anderen geeigneten Standorte innerhalb des vom Fördermittel definierten Innenstadtraums. Schon während der Planungsphase wurde jede einzelne Straße eingehend untersucht und mit vielen Bereichen abgestimmt (u.a. Bereich Ordnung und Verkehr, Mobilität, AGL, Feuerwehr etc.). Themen, die in diesem Zusammenhang abgeklärt werden, sind Leitungen, Kanäle und Hydranten, freizuhaltende Mindestbreiten für Lieferverkehre und Müllfahrzeuge, Schleppkurven und Aufstellflächen für die Feuerwehr, Plätze für Fahrradbügel, Freiflächen für Außengastronomie und Verkaufsstände.

Auch die Stadtmarketing wurde beteiligt. Die Freiflächen für das Stadtfest, für alle Märchenbuden und Weihnachtsmärkte sind ebenfalls in die Planung mit eingeflossen.

 

  1. Bei der Auswahl alternativer Standorte ist sicherzustellen, dass die Elemente ihrem städtebaulichen Zweck der Aufenthaltsqualitätssteigerung dienen, ohne an sensiblen Sicherheits- und Mobilitätsstandorten unübersichtliche Rückzugsräume zu schaffen.

Antwort: Es gibt keine alternativen Standorte, siehe Punkt 1

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Gestaltungs- und Möblierungsmaßnahmen im Bereich „Am Sande“ sowie in unmittelbar angrenzenden Bereichen dem Erhalt offener Sichtachsen, klarer Raumstrukturen und der Vermeidung unübersichtlicher Rückzugsräume besonderes Gewicht beizumessen.

Antwort: Aus Sicht des Bereiches Grünplanung sind diese Kriterien mit den jetzigen Möbeln erfüllt worden. Die Grünen Oasen stehen, kubisch und klar strukturiert auf dem Platz und schaffen im mittleren Teil gruppenartige Verweilzonen. Es werden keine Sichtachsen verdeckt, man kann problemlos über die Möbel hinweg den gesamten Platz anschauen und als geschichtsträchtigen Ort wahrnehmen. Auch werden keine unübersichtlichen Rückzugsorte durch die eher flachen Möbel mit begrünten Pflanzkübeln geschaffen.

 

Für den Fall des Abbaus der Möbel sind die Fördermittel an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen. Die Höhe beläuft sich auf rd. 70.000 Euro.

 

Im Übrigen hätte der Abbau der Möbel vermutlich zur Folge, dass Menschen mangels anderweitiger (konsumfreier) Sitzgelegenheiten wieder vermehrt diejenigen in den Buswartehäuschen nutzen würden. Durch die Einrichtung der Alkoholverbotszone hat sich nach den Erfahrungen des Kommunalen Ordnungsdienstes und Rückmeldungen von Anliegern die Situation am Sande spürbar verbessert.

 

 

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Anlagen

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