Beschlussvorlage - VO/11872/25-5

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss möchte – solange der Rat noch nicht über den Heranziehungsantrag AT/12426/26 entschieden hat – durch eine eigene Sachentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt vermeiden, dass er sich mit einer solchen Sachentscheidung in Widerspruch zu einer künftigen, anderslautenden Beschlusslage des Rates setzt. Er macht daher gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG von seiner Vorlagebefugnis Gebrauch und legt dem Rat die Sache zur Entscheidung vor.

 

  1. Er empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Umgestaltung und Attraktivitätssteigerung öffentlicher Plätze Mittel für 2027 in Höhe von 50.000 Euro anzumelden und für die Folgejahre projektspezifisch zu verstetigen. Unter Einbindung der Empfehlungen des NUMP-Umsetzungsdialoges sollen für 2027 prioritär Maßnahmen für den Bahnhofsvorplatz entwickelt und umgesetzt werden.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Umgestaltung und Attraktivitätssteigerung öffentlicher Plätze Mittel für 2027 in Höhe von 50.000 Euro anzumelden und für die Folgejahre projektspezifisch zu verstetigen. Unter Einbindung der Empfehlungen des NUMP-Umsetzungsdialoges sollen für 2027 prioritär Maßnahmen für den Bahnhofsvorplatz entwickelt und umgesetzt werden.

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Sachverhalt

Änderungen der Vorlage nach den Vorberatungen des Mobilitätsausschusses vom 02.06.2026 in rot:

 

Der Rat hat über den Heranziehungsantrag vom 09.04.2026 (AT/12426/26), der sich auch auf die vorliegende Vorlage erstreckt, bislang noch nicht entschieden. In ihrer Stellungnahme zu diesem Heranziehungantrag hat die Verwaltung dargestellt, dass das von ihr gewählte Vorgehen der Befassung des Mobilitätsausschusses zu den vorgesehenen Mittelbereitsstellungen und Prioritätensetzungen auf Basis des Nachhaltigen Urbanen Mobilitsplanes (NUMP) mit einem vorgelagerten Expertengremium (Umsetzungsdialog) ausdrücklich den vom Rat der Hansestadt am 28.11.2024 gefassten Beschluss zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans (VO/11412/24-5) folgt. Sie ist daher folglich der Auffassung, dass die vorliegende Vorlage zur Herbeiführung einer Beschlusslage korrekterweise ursprünglich dem Verwaltungsausschuss aufgrund dessen Lückenkompetenz nach § 76 Abs. 2 NKomVG vorgelegt wurde. Sollte der Rat nach einer positiven Entscheidung über den Heranziehungsantrag in der Sache eine Entscheidung treffen, würde aus Sicht der Verwaltung hingegen von der Beschlusslage des Rates vom 28.11.2024 abgewichen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorlage AT/12426/26 verwiesen.

 

Unter Berücksichtigung der Vorberatungen des Mobiltätsausschusses vom 02.06.2026 mit einer Mehrheitsempfehlung zugunsten des Beschlussvorschlages der Verwaltung sieht diese gleichwohl die Voraussetzungen für die weitere Gremienbefassung als gegeben an.

 

Um aber zu verhindern, dass der Verwaltungsausschuss zum jetzigen Zeitpunkt eine Sachentscheidung trifft, die sich in Widerspruch zu einer künftigen, anderslautenden Beschlusslage des Rates setzt, die dieser nach positiver Entscheidung über den o.g. Heranziehungsantrag durch die anschließende Sachentscheidung schaffen könnte, hat die Verwaltung den Beschlussvorschlag angepasst und für den Verwaltungsausschuss und den Rat zweigeteilt. Der Verwaltungsausschuss macht hiernach von seiner Vorlagebefugnis gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG Gebrauch und legt dem Rat – vor dem Hintergrund des „schwebenden“ Heranziehungsantrages (AT/12426/26) – die Sache zur Entscheidung vor.

 

 

Hintergrund

 

Der Nachhaltige Urbane Mobilitätsplan (NUMP) beschreibt Maßnahmen zur schrittweisen Verbesserung der Mobilität in Lüneburg bis 2040 und legt empfohlene Umsetzungszeiträume fest. Dabei wurden Prioritäten, Zusammenhänge und sinnvolle Verknüpfungen zwischen verschiedenen Handlungsfeldern berücksichtigt.

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.11.2024 (siehe hierzu VO/11412/24-5) ist vor der Umsetzung einzelner Maßnahmen die Zustimmung des Rates notwendig, sofern es sich nicht um Maßnahmen handelt, die als Geschäft der laufenden Verwaltung einzuordnen sind. Auf Grundlage des vorgenannten Ratsbeschlusses wurde zudem das Format „NUMP-Umsetzungsdialog“ installiert, das in 2026 ebenfalls durchgeführt wurde und in dessen Rahmen vier Maßnahmen mit relevanten Akteur:innen der Stadtgesellschaft diskutiert wurden. Auf Basis dieser Diskussionen und der gutachterlichen Analysen aus dem NUMP hat die Verwaltung Beschlussvorschläge für den Start der Maßnahmen „F2 Maßnahmenprogramm öffentlicher Raum“, „M4 Wirksame Modalfilter in der Innenstadt“, „R1 Netzkonzeption Rad“ sowie „S3 Lebenswerte Quartiere“ erarbeitet, die für das Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2027 und 2028 den finanziellen Handlungsrahmen der Verwaltung vorgeben sollen.

 

Zur Haushaltsberatung ab dem vierten Quartal 2026 sollen die Maßnahmen weiter konkretisiert werden. Die Umsetzung erfolgt bei Maßnahmen und infrastrukturellen Planungen, die nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung zu betrachten sind, weiterhin unter Einbindung des Arbeitskreises Verkehr, ggf. weiterer Stakeholder und der politischen Gremien. Zudem steht die Nutzung der Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Freigabe und verfügbarer Personalressourcen.

 

Für das Jahr 2027 empfiehlt die Verwaltung eine Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes, um verschiedene Missstände zu beheben. Zu nennen sind:

 

  •         das ungeordnete Abstellen von Fahrrädern, das Wegeverbindungen für den Fußgängerverkehr behindert und teilweise vorhandene Sitzmöglichkeiten einschränkt,
  •         das Fehlen von taktilen Leitelementen,
  •         teilweise unzureichender Baumschutz,
  •         das Fehlen bequemer und barrierearmer Sitzmöglichkeiten.

 

Inhalte und Ziele des Maßnahmensteckbriefs

 

Ziel des Maßnahmensteckbriefs F2 ist es, öffentliche Räume wie Plätze in der Innenstadt und in Stadtteilzentren so zu gestalten, dass sie die Lebensqualität, Teilhabe und das soziale Miteinander stärken und gleichzeitig zur Klimaanpassung beitragen. Attraktive, sichere und barrierefrei zugängliche Aufenthaltsorte mit Sitz- und Spielmöglichkeiten, schattigen und sonnigen Bereichen, Begrünung, guter Beleuchtung und ausreichender Ausstattung sollen die Nutzung und Aufenthaltsqualität erhöhen. Gleichzeitig unterstützen solche qualitätsvollen öffentlichen Räume die Förderung nachhaltiger Mobilität, indem sie fuß- und fahrradfreundliche Wege stärken, den Aufenthalt im öffentlichen Raum attraktiver machen und damit eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr hin zu umweltfreundlichen Mobilitätsformen begünstigen.

Die Verwaltung strebt daher an, unter der Federführung des Bereichs Stadtplanung, jährlich einen Platz neu- bzw. umzugestalten.

 

Ergebnisse aus dem NUMP-Umsetzungsdialog 2026

 

Als oberste Priorität für eine Neu- und Umgestaltung sahen die Teilnehmenden des Umsetzungsdialogs 2026 den Bahnhofsvorplatz, die Innenstadt sowie ausgewählte Stadtteilzentren.

 

Hinsichtlich der Empfehlung für eine Aufwertung des Bahnhofsplatzes wurde die wachsende Bedeutung des Bahnhofes betont, aber auch die aktuell eingeschränkten Optionen im Umfeld der Baustellen und die Unsicherheiten hinsichtlich der infrastrukturellen Entwicklungen einbezogen.

 

Betont wurde insbesondere die Relevanz von Barrierefreiheit (insb. Bahnhofsvorplatz, Innenstadt), Sicherheit (Beleuchtung, Vermeidung von Angsträumen), Aufenthaltsqualität (nicht-kommerzielle Sitzgelegenheiten) und Begrünung. Es wird empfohlen, dass bei einer Umgestaltung möglichst viele Aspekte berücksichtigt werden, sodass weitere Anpassungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden. Dabei sollten insbesondere auch Klimaanpassungsmaßnahmen wie Beschattung und Begrünung hinreichend Eingang finden.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Natürlicher Klimaschutz: Förderung intakter Ökosysteme, die CO2 speichern (z.B.  Wälder, Gewässer, naturnahe Grünflächen)

 

+

 

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuan-pflanzungen)

++

 

 

 

Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas

++

 

 

 

Förderung des Hitzeschutzes

++

 

 

 

Verringerung der Auswirkungen von Starkregen-ereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiege-lung)

 

+

 

 

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

++

 

 

 

Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme)

 

+

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten

++

 

 

 

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

++

 

 

 

Bezahlbare Mobilität

 

+

 

 

Barrierefreie Mobilität

++

 

 

 

Stadt der kurzen Wege

 

+

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl

++

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Gesundheitsförderung und Prävention

 

+

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Freizeitangebote für Jugendliche

 

+

 

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Ausfüllen der Tabelle:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

 

50.000

50.000

50.000

50.000

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

 

 

Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 angemeldet.

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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