Anfrage - AF/12441/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die beigefügte Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

In welchem Umfang werden aus dem KLUG-Programm Mittel für Aufforstungen etc. verwendet?

Im FWJ 2024 wurden 67.446,47€ aus dem KLUG-Programm für Aufforstungen von Sturm- und Borkenkäferflächen, sowie Waldumbaumaßnahmen verwendet.

 

In welchem Umfang fielen Bürgerspenden für Aufforstungen an und wurden verausgabt?

Es wurden für 37.000€ weitere Pflanzungen als Sachspende von der Avacon-Wasser umgesetzt.

Darüber hinaus konnten private Geldspenden von 10.250€ akquiriert werden.

 

Es ist festzustellen, dass auch die AGL die Verkehrssicherungspflicht in den städtischen Forsten wahrnimmt. In welchem Umfang wurde dies von der AGL bisher (seit 2020) wahrgenommen und wie erfolgt die Aufteilung der Kosten bzw. bildet sich das im Haushalt ab?

Die AGL nimmt in keinem größeren Umfang Verkehrssicherungspflichten im Stadtforstamt war. Allerdings wird sie in wenigen Einzelfällen im Jahr (< 5) mit ihrer Expertise herangezogen, wenn es z.B. um eine zusätzliche Einschätzung eines Einzelbaumes geht. Darüber hinaus gibt es eine kleine Waldfläche „Am Weiher/Ochtmissen“ die in der Zuständigkeit (Baumkontrolle) der AGL ist, das Stadtforstamt aber aufgrund von Unzugänglichkeit die nötigen Maßnahmen durchführt. Im Gegenzug unterstützt auch das Stadtforstamt gelegentlich die AGL in Notfällen, wenn z.B. am Wochenende bei Gefahr in Verzug ein Baum gefällt/geräumt werden muss. Eine interne Verrechnung erfolgt nicht.

 

Welche Erlöse aus dem durch die Verkehrssicherungspflicht anfallenden Holz werden erzielt und wie verteilen sich die Erlösen dabei auf die AGL und die Forstverwaltung?

Holz aus Verkehrssicherungen verbleibt zu 90% im Wald. Wenn Holz aus solchen Maßnahmen noch genutzt wird, wird der Aufwand (die Maßnahme) als Holzernte verbucht. So ist eine klare Trennung zwischen Verkehrssicherung und Holzernte gewährleistet. Daher sind Holzerträge aus der reinen Verkehrssicherung buchhalterisch nicht vorhanden.

 

Welche Erlöse werden aus dem Holzeinschlag aus den aus der Nutzung genommenen Forstflächen erzielt?

Auch wenn der Status Nichtwirtschaftswald eine geringe, betriebswirtschaftlich unbedeutende Nutzung zuließe, findet seitens des Stadtforstamtes keine Nutzung dieser Flächen zugunsten des Prozessschutzes statt. In Einzelfällen werden Bäume aus Verkehrssicherungsgründen (z.B. entlang der ICE-Strecke) gefällt und wenn nötig im Nachbarbestand abgelegt. Ansonsten sollen auch diese Bäume in der Ursprungsfläche verbleiben.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz

+

 

 

 

Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (z.B. Einsatz von recycelfähigen Baustof-fen, Berücksichtigung von Lebenszykluskosten)

 

+

 

 

Natürlicher Klimaschutz: Förderung intakter Ökosysteme, die CO2 speichern (z.B.  Wälder, Gewässer, naturnahe Grünflächen)

+

 

 

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuan-pflanzungen)

+

 

 

 

Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas

+

 

 

 

Förderung des Hitzeschutzes

+

 

 

 

Verringerung der Auswirkungen von Starkregen-ereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiege-lung)

+

 

 

 

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

+

 

 

 

Schutz von Wasserökosystemen und des Grundwassers

+

 

 

 

Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme)

+

 

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Förderung klimafreundlicher Bauvorhaben

+

 

 

 

Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten

+

 

 

 

Nachhaltige/r Konsum und Produktion

++

+

-

--

 

Förderung des Konsums regionaler Produkte

 

+

 

 

Nachhaltige Beschaffung im öffentlichen Sektor

 

+

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Gesundheitsförderung und Prävention

+

 

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

 

+

 

 

Freizeitangebote für Jugendliche

 

+

 

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

 

+

 

 

Kulturförderung

 

+

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Förderung einer Kreislaufwirtschaft

 

+

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

Erhalt und Förderung von Erholungswald

+

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:       ja – siehe Bericht

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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