Beschlussvorlage - BV/12463/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) werden angewiesen, der Geschäftsführung die Zustimmung zu erteilen, in der Gesellschafterversammlung der KNRN der Anpassung der Gesellschäftsordnung zuzustimmen.

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Sachverhalt

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 28.08.2025 der Beteiligung der AGL an der KNRN zugestimmt (BV/11989/25). In der nächsten Gesellschafterversammlung der KNRN soll die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geändert werden(siehe Anlage).

 

Mit der Vorlage BV/12312/26 wurde die Geschäftsführung der AGL bevollmächtigt Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der KNRN in eigener Verantwortung zu fassen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Grundsatzentscheidungen, sofern diese der Zustimmungsbedürftigkeit der Gesellschafterversammlung unterliegen. Gem. § 6 Abs. 7 d) der Geschäftsordnung ist die Gesellschafterversammlung für den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zuständig. Somit ist es notwendig die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der AGL mit Weisung zu versehen, um der Geschäftsführung der AGL die Zustimmung zur Anpassung der Geschäftsordnung zu erteilen.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 der Gesellschafterversammlung die Anpassung der Geschäftsordnung empfohlen.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein 

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

 

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Anlagen

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