Beschlussvorlage - BV/12461/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 mit einem Überschuss von 68.688,71 € festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

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Sachverhalt

In der nächsten Gesellschafterversammlung soll der Jahresabschluss 2025 behandelt werden. Hierzu ist es notwendig, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisung zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3).

 

Danach schließt der Jahresabschluss 2025 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme:   70.962.697,11 €

 

Jahresüberschuss:        68.688,71 €

 

Gewinnvortrag:      734.638,40 €

 

Einstellungen in die

Gewinnrücklagen:   -600.000,00 €

 

Bilanzgewinn:        203.327,11 €

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss 2025 festzustellen und den Jahresüberschuss i.H.v. 68.688,71 € auf neue Rechnung vorzutragen. Darüber hinaus wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 empfohlen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2025 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Zimmer 112, eingesehen werden.

 

Diese Beschlussvorlage ist Bestandteil des Betrauungsakts i.S.d. Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Gewährung von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

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Anlagen

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