Beschlussvorlage - BV/12456/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Abweichend vom Beschluss VO/11938/25 erfolgt die Vergabe von Einzelhäuser- und Doppelhaushälften-Grundstücken ab Beschluss auch an Personen, die im Bewerbungsverfahren weniger als 12 Punkte erreicht haben.

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Sachverhalt

In der Anlage 1 zum Beschluss VO/11938/25 unter Punkt 1. „Vergabekriterien für Grundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften“ wurde aufgrund einer erwarteten größeren Anzahl an Bewerbern für freiwerdende Einzelhaus- sowie Doppelhausgrundstücke eine Mindestpunktzahl von 12 Punkten zur Vergabe von Grundstücken festgelegt.

 

Nachdem die Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften schon 2021 allesamt vergeben wurden, sind durch Grundstücksrückgaben einige Grundstücke wieder verfügbar. Hierbei handelt es sich um 8 von 15 Grundstücken für Einzelhäuser sowie um 10 von 16 Grundstücken für Doppelhäuser.

 

In dem vom 01.03.2026 bis 30.04.2026 und bis zum 15.04.2026 verlängerten neuen Bewerbungsverfahren zur Vergabe der Grundstücke im Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ sind lediglich 30 Bewerbungen eingegangen. Von den 30 Bewerbungen haben 10 Bewerbungen 12 oder mehr Punkte erreicht - 20 Bewerbungen erreichen die Zielmarke von 12 Punkten nicht.

 

Mit Beschluss VO/11938/25 wurde die Vergabemöglichkeit für Bewerbende mit einer Mindestpunktzahl von 9 Punkten der Vergabekriterien ab Oktober 2026 festgesetzt. Im Zuge der Neubewertung der Bewerbungslage würde eine Vergabe ab Oktober 2026 zu Verzögerungen im Vergabeprozess der Bebauung und somit auch zu späteren finanziellen Einnahmen führen. Um dies zu verhindern, empfiehlt die Verwaltung eine vorzeitige Aufhebung der Quote von 12 Punkten zur Vergabe der Baugrundstücke vorzunehmen.

 

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