Beschlussvorlage - BV/12376/26-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge beschließen:

1. Die an den Grundschulen angebotene Ferienbetreuung soll entsprechend der in der Kita-Entgelttabelle vom 29.02.2024 angesetzten Sätze einkommensabhängig gestaffelt werden.

2. Demnach soll § 6 (3) mit folgendem Absatz beginnen: „Für die Nutzung der Ferienbetreuung wird ein privatrechtliches Entgelt von den Personensorgeberechtigten des Kindes, die mit diesem in einem Haushalt leben, erhoben. Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts hängt von der Höhe des Gesamteinkommens der mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten sowie dem Umfang der Betreuung ab und ist nach Einkommensstufen gestaffelt (Anlage 1 Ziffer I).“

3. Für Zeiten, die über acht Stunden an fünf Tagen pro Woche in den Ferien hinausgehen, gilt die Entgelttabelle gemäß § 6 (2).

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Die Verwaltung verweist hierzu auf die geänderte Beschlussempfehlung in der Sitzungsvorlage BV/12376/26. Die Änderungen sind aufgrund der Beratungen im Rat am 21.05.2026 aufgenommen worden.

 

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Anlagen

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