Antrag - AT/12215/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Förderung zum Schutz und Erhalt von privaten Gehölzbeständen" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2025, eingegangen am 15.11.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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21.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen, dass
die Hansestadt Lüneburg eine Förderung zum Schutz und Erhalt von privaten Gehölzbeständen im Rahmen des Klimafonds zugunsten der Ansätze im Bereich 74/Grünplanung für Maßnahmen des Programmes „KLuG“ (Klima und Grün) sowie der durch die Baumschutzsatzung vereinnahmten Ausgleichszahlungen vornimmt.
Die förderfähigen Maßnahmen sind nach den aktuellen fachlichen Vorschriften und Empfehlungen (FLL-Baumkontrollrichtlinie, FLL-Baumuntersuchungsrichtlinie, ZTV-Baumpflege) von einem qualifizierten Betrieb auszuführen. Neben den Mitteln im Förderprogamm KluG sollen zur Finanzierung auch die durch die Baumschutzsatzung vereinnahmten Ausgleichszahlungen herangezogen werden.
Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 09.12.2025:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten verwiesen.
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zu verweisen.
Ferner wird inhaltlich empfohlen, einen von dem Antrag abweichenden Beschluss zu fassen. Die Verwaltung hat daher die Vorlage fortgeschrieben.
Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Zuge der klimatischen Veränderungen bekommen alte Bäume, die tief wurzeln und über große Kronen verfügen, eine immer größere Bedeutung für das Stadtklima. Die Eigentümer wertvoller Bäume stehen vor großen Herausforderungen, diese langfristig zu erhalten und zu pflegen. Aufwendige Schnittmaßnahmen, Kronensicherungen oder Maßnahmen zu Standortverbesserungen können schnell sehr teuer werden.
Um private Eigentümer zu unterstützen und den Erhalt der Bäume zu sichern wäre es daher denkbar, Baumerhaltungsmaßnahmen zu fördern. Privatpersonen könnten Anträge für Kronensicherungen, Schnittmaßnahmen zur Verkehrssicherung etc. stellen. Mit Hilfe einer städtischen Förderrichtlinie könnte durch den Bereich 74 entschieden werden, ob bzw. in welcher Höhe die beantragten Maßnahmen bezuschusst werden können.
Finanzierung
Durch die seit dem 01.01.2025 gültige, angepasste Gehölzschutzsatzung ist eine Zunahme an Ausgleichsabgaben gem. § 7 (6) festzustellen. Ausgleichsabgaben gem. § 7 (6) werden z.B. entrichtet, wenn auf einem Grundstück nicht ausreichend Platz für eine gemäß Gehölzschutzsatzung geforderte Ersatzpflanzung zur Verfügung steht. Diese Einnahmen könnten zur Verfügung gestellt werden, sodass diese Gelder zweckgebunden in den Erhalt von wertvollen Gehölzen in der Stadt fließen würden.
Der Haushaltsansatz des Klimafonds ist zurzeit für viele klimaanpassende Maßnahmen im Stadtgebiet notwendig. Die sog. „KluG-Maßnahmen“ sind bereits vorausschauend für verschiedene Maßnahmen budgetiert. Es wäre daher aus naturschutzfachlicher Sicht nicht empfehlenswert, auf den Klimafonds zurückzugreifen, da vorgesehen ist, diesen in 2027 auf 70.000 Euro zu reduzieren. Zudem ist geplant, dass der Klimafonds als freiwillige Leistung der Hansestadt Lüneburg ab 2028 ausläuft.
Es wird empfohlen, die Förderungsmöglichkeiten mit den noch festzulegenden Kriterien und Rahmenbedingungen im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünfläche und Forsten genauer zu erörtern.
Die Verwaltung empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung gegenüber dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Rat möge beschließen, dass die Hansestadt Lüneburg eine städtische Förderung zum Schutz und Erhalt von privaten Gehölzen einrichtet, die ausschließlich über die Einnahmen der Ausgleichsabgaben gem. § 7 (6) der Gehölzschutzsatzung zweckgebunden finanziert wird.
Dazu wird die Verwaltung beauftragt,
- die Einnahmen, die aus § 7 (6) der Gehölzschutzsatzung generiert werden, zweckgebunden für Förderungen zum Schutz und Erhalt von ortsbildprägenden Bäumen/Gehölzen auf Privatem Grund zur Verfügung zu stellen.
- ein Antragsverfahren für städtische Fördermaßnahmen zum Schutz und Erhalt von besonders ortsbildprägenden Bäumen und Gehölzen für private Eigentümer zu erarbeiten.
- eine Förderrichtlinie zum Schutz und Erhalt von Gehölzen zu erstellen und die Kriterien für eine Förderfähigkeit festzulegen. Als vergleichbares Beispiel sei die Förderrichtlinie für Dach- und Fassadenbegrünung der Hansestadt Lüneburg genannt.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
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+ |
- |
-- |
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Natürlicher Klimaschutz (z.B. Schaffung von CO2-Senken) |
++ |
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Klimaanpassung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassadenbegrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuanpflanzungen) |
++ |
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Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas |
++ |
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Förderung des Hitzeschutzes |
++ |
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Umwelt- und Naturschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
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+ |
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Schutz von Wasserökosystemen und des Grundwassers |
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+ |
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Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme) |
++ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: nein
Freiwillige Aufgabe
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:
Dies ist abhängig von den Einnahmen der Ausgleichsabgaben gem. § 7 (6) der Gehölzschutzsatzung Lüneburg. Die Förderungen der Maßnahmen zum Baumerhalt würden ausschließlich durch diese Einnahmen finanziert werden. Sollte der Topf eines laufenden Jahres leer sein, wäre eine Förderung erst wieder im darauf folgenden Jahr möglich.
Es werden durchschnittliche Einnahmen von rund 10.000 Euro pro Jahr erwartet.
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja / nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: nein
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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141,3 kB
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