Antrag - AT/12449/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "7 WC-Container an Lüneburgs Bushaltestellen" (Antrag von Ratsherrn Johnson vom 28.04.2026, eingegangen am 28.04.2026)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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21.05.2026
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18.06.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
In der Hansestadt Lüneburg werden 7 WC-Container an folgenden 7 Busendhaltestellen aufgestellt:
1) Endhaltestelle der Linie 5008 auf dem Kreideberg (Haltestelle: Stöteroggestr./Nord).
2) Endhaltestelle der Linie 5016 zum Freibad Hagen (Haltestelle: Freibad).
3) Endhaltestelle der Linie 5016 Hafen (Haltestelle: Otto-Brenner-Str./Kehre).
4) Endhaltestelle der Linie 5015 am Ebensberg (Haltestelle: Am Ziegeleiteich).
5) Endhaltestelle der Linie 5003 in Oedeme (Haltestelle: SZ Oedeme).
6) Endhaltestelle der Linie 5004 bzw. 5005 in Ochtmissen (Haltestelle: Teilfeld).
7) Endhaltestelle der Linie 5002 Hagen (Haltestelle: Auf den Blöcken).
Sachverhalt
Der Antrag ist aufgrund fehlender Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg abzulehnen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Entgegen der Annahme in dem Antrag liegt die Zuständigkeit für die Bereitstellung von WC-Anlagen für das Fahrpersonal der Linienbusse im Stadtgebiet Lüneburgs nicht bei der Hansestadt, sondern bei der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH als Arbeitgeberin.
Nach § 3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen. Konkretisiert wird dies durch Anhang Nr. 4.1 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung, wonach geeignete Toilettenanlagen in der Nähe der Arbeitsplätze bereitzustellen sind.
Diese Anforderungen gelten sinngemäß auch für das Fahrpersonal im Linienbusverkehr. Vor diesem Hintergrund empfehlen die Berufsgenossenschaften den Arbeitgebern grundsätzlich, entweder eigene Sanitäreinrichtungen an Endhaltestellen sowie zentralen Umsteige- und Ablösepunkten bereitzustellen oder Vereinbarungen über die Mitnutzung bestehender Toilettenanlagen zu treffen.
Sofern die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH oder der Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs sich an die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg wenden, um geeignete Flächen zu identifizieren oder erforderliche Sondernutzungserlaubnisse zu erhalten, wird die Verwaltung dieses Anliegen selbstverständlich unterstützend begleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,3 kB
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