Antrag - AT/12438/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Bushaltestellen beleuchten" (Antrag von Ratsherrn Johnson vom 08.04.2026, eingegangen am 08.04.2026, eingegangen am 09.04.2026)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Tanja Berg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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23.04.2026
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21.05.2026
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Sachverhalt
Die Organzuständigkeit für dieses Anliegen liegt gem. § 76 NKomVG beim Verwaltungsausschuss.
Daher wird dem Rat empfohlen, entweder zu beschließen, sich mit dem Antrag nicht zu befassen, bzw. diesen zur Beschlussfassung in den Verwaltungsausschuss zu verweisen, oder die Angelegenheit vor einer Sachentscheidung gemäß § 58 Absatz 3 Satz 1 NKomVG durch einen Heranziehungsbeschluss an sich zu ziehen.
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass eine ausreichende Beleuchtung von Bushaltestellen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit sowie zum Sicherheitsgefühl der Fahrgäste leistet.
Bereits heute werden im Zuge des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen Beleuchtungslösungen berücksichtigt. Künftig ist vorgesehen, dass entsprechend ausgebaute Haltestellen eine separate Beleuchtung für den Wartebereich erhalten. An Standorten, an denen dies wirtschaftlich vertretbar ist, wurde dies bereits in den letzten Jahren mit umgesetzt.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 ein Konzept zur Ausstattung von Wartehallen mit Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung initiiert. Erste Standorte, unter anderem in der Wilhelm-Leuschner-Straße, der Allensteiner Straße, der Bessemerstraße sowie am Thorner Markt, wurden bereits umgesetzt.
Die im Antrag vorgeschlagene flächendeckende Ausstattung von Bushaltestellen mit Solarzellen ist grundsätzlich denkbar, bedarf jedoch einer vertieften technischen und wirtschaftlichen Prüfung.
An Haltestellen ohne Wartehalle wäre in der Regel die Errichtung zusätzlicher Beleuchtungsmaste erforderlich, um eine geeignete und sichere Montage der Anlagen zu gewährleisten. Dies führt zu einem weiteren Anstieg der Investitionskosten. Gegebenenfalls könnten vorhandene Haltestellenmasten genutzt werden, diese müssten statisch bzgl. einer möglichen Nachrüstung überprüft werden.
Die im Antrag genannten Kostenansätze sind aus Sicht der Verwaltung daher nicht realistisch. Für den Einsatz im öffentlichen Raum sind vandalismussichere und wetterbeständige Systeme erforderlich, die neben dem Solarmodul auch Energiespeicher, Steuerungseinheiten und Beleuchtung umfassen. Für entsprechende Anlagen ist derzeit von Investitionskosten in Höhe von ca. 2.500 Euro je Standort zuzüglich Installationskosten auszugehen. An Bushaltestellen mit bereits liegenden Kabel können Standardleuchten verwendet werden, so dass Kosten von ca. 1.200 Euro pro Standort anfallen würden.
Für bereits vorhandenen Wartehallen stellt die nachträgliche Ausstattung mit Solartechnik grundsätzlich eine technisch und wirtschaftlich günstigere Alternative dar, da vorhandene Dachflächen genutzt werden können und zusätzliche Masten entfallen. Dennoch sind auch hier die statischen Voraussetzungen der bestehenden Konstruktionen zu prüfen.
Zudem ist für alle Standorte zu berücksichtigen, dass die Energieerträge insbesondere in den Wintermonaten begrenzt sind und Verschattungen im Sommer, beispielsweise durch Baumbestand, die Leistungsfähigkeit zusätzlich einschränken können. Eine zuverlässige Beleuchtung ist daher nicht an allen Standorten durchgehend gewährleistet. Die Kosten für eine entsprechende Nachrüstung müssen angefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich nicht alle Wartehallen im Eigentum der Hansestadt befinden. 37 Warthallen befinden im Eigentum des Unternehmens Stroer.
Weiterhin ist festzustellen, dass für Beleuchtungsanlagen an Bushaltestellen die bestehenden Rahmenverträge mit der LUNA nur eine Unterstützung ermöglichen, wenn eine Einbindung in das Straßenbeleuchtungsnetz erfolgt. Planung, Installation sowie Betrieb und Wartung entsprechender Anlagen ohne Einbindung in das Straßenbeleuchtungsnetz wären daher durch die Hansestadt Lüneburg eigenständig zu organisieren oder extern zu vergeben.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zunächst eine Bestandsaufnahme der derzeit unbeleuchteten Haltestellen im Stadtgebiet vorzunehmen. Auf dieser Grundlage kann der konkrete Bedarf ermittelt und standortbezogen geprüft werden, welche Beleuchtungslösungen technisch geeignet und wirtschaftlich darstellbar sind. Dabei sollte auch geprüft werden, in welchen Fällen eine Nachrüstung bestehender Wartehallen sinnvoll umgesetzt werden kann.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Ausfüllen der Tabelle:
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Lt. Vorlage |
2.500 € / 1.200 € je Standort zzgl. Installation |
2.500 € / 1.200 € je Standort zzgl. Installation |
2.500 € / 1.200 € je Standort zzgl. Installation |
2.500 € / 1.200 € je Standort zzgl. Installation |
2.500 € / 1.200 € Standort zzgl. Installation |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Lt. Vorlage |
Lfd. Stromkosten |
Lfd. Stromkosten |
Lfd. Strom- kosten |
Lfd. Strom- kosten |
Lfd. Strom- kosten |
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Folgekosten (ERGHH) |
Sachaufwand |
HH-Plan |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Lt. Vorlage |
Lfd. Stromkosten |
Lfd. Stromkosten |
Lfd. Strom-kosten |
Lfd. Strom-kosten |
Lfd. Strom-kosten |
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Personal-aufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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0 |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Lt. Vorlage |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
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sofern nein (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen): |
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Bereitstellung im Deckungskreis / durch Mehreinnahmen / außer- oder überplanmäßig |
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Deckung in Höhe von: |
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erfolgt aus: --- |
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Investnummer: |
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Teilhaushalt: |
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Produkt: |
54500102 |
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Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Erforderliche Mittel müssten zur Finanzplanung 2027 ff. angemeldet werden.
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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327 kB
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