Antrag - AT/12431/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat möge beschließen:

 

Die Redezeit männlicher Sitzungsteilnehmer wird mit sofortiger Wirkung um 50 % reduziert.

 

Geänderte Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Verwaltungausschusses vom 19.05.2026:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

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Sachverhalt

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Die Organzuständigkeit für dieses Anliegen liegt als Geschäftsordnungsregelung gem. § 69 NKomVG beim Rat.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Redeordnung ist in § 10 der Geschäftsordnung des Rates (GO) geregelt. Sie bestimmt die Redezeiten für die Fraktionen und Gruppen entsprechend der Stärke der Fraktionen und Gruppen. Eine Konkretisierung der Redezeit auf einzelne Ratsfrauen und Ratsherren wird nicht vorgenommen. Damit ist auch keine Reduzierung von Redezeiten bezogen auf männliche Abgeordnete möglich. Hierfür müsste zunächst die Redeordnung in der Geschäftsordnung generell geändert werden.

 

Beschränkungen des Rederechts der Ratsmitglieder sind zwar grundsätzlich zulässig, wenn sie zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und auch im Übrigen verhältnismäßig sind, sie müssen jedoch nach gleichen Grundsätzen erfolgen. Eine geschlechtsbezogene Differenzierung ist daher unzulässig, ein entsprechender Beschluss wäre rechtswidrig.

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Anlagen

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