Anfrage - AF/12418/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage "Mangelnde Inanspruchnahme zustehender finanzieller Hilfe in der häuslichen Pflege" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2026, eingegangen am 29.03.2026)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss (kein Beschluss)
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Kenntnisnahme
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30.04.2026
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Sachverhalt
Die beigefügte Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Die wissenschaftliche Studie aus dem Monat März 2026, auf die sich die Anfrage bezieht, ist der Verwaltung bekannt. Die Studie legt dar, dass rund vier von fünf pflegebedürftigen Menschen in häuslicher (ambulanter) Pflege die ihnen zustehende Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ nicht in Anspruch nehmen. Es liegt auf der Hand, dass dieser Umstand negative Auswirkungen auf eine bedarfsgerechte Versorgung sowie das Armutsrisiko von ambulant versorgten Pflegebedürftigen hat. Als Hauptgründe für die Nichtbeantragung der Leistung werden Unwissenheit, fehlende Beratung, Scham sowie administrative Hürden benannt. Im stationären Bereich liegt indes eine andere Situation vor. Hier springt bei den allermeisten Pflegebedürftigen, die die hohen Eigenanteile nicht bzw. nicht mehr allein bewältigen können, das Sozialamt ein. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass es bei der Finanzierung eines Pflegeheimplatzes meist um viel höhere Zuzahlungsbeträge geht. Hier kommen die Betroffenen überwiegend gar nicht umhin, einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen, weil der stationäre Aufenthalt sonst schlicht nicht möglich wäre. Im ambulanten Bereich sind die finanziellen Auswirkungen dagegen oft geringer. Ferner hängt es laut der Studie nicht zuletzt vom Wohnort ab, wie hoch der Anteil derer ist, die zu Hause gepflegt werden und „Hilfe zur Pflege ambulant“ erhalten.
Die Verwaltung hat die Studie unverzüglich zum Anlass genommen, die Situation in Lüneburg näher zu beleuchten sowie Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Inanspruchnahme der Leistung zu identifizieren. Mit der Umsetzung entsprechender Maßnahmen, insbesondere mit dem Ziel einer noch intensiveren Aufklärung von potenziell betroffenen Menschen, wurde bereits begonnen bzw. wird zeitnah begonnen werden.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1.
Zu diesem Thema gibt es auch in Lüneburg vermutlich nicht ausreichend belastbare Zahlen.
Welche Zahlen liegen vor?
Kann die Verwaltung etwas zum Thema Hilfe zur Pflege stationär vs. ambulant sagen?
Hinsichtlich der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen „Hilfe zur Pflege ambulant“ und „Hilfe zur Pflege stationär“ liegen für die Hansestadt Lüneburg folgende aktuelle Zahlen vor (mit Vergleichswerten aus den drei Vorjahren):
ambulant stationär
2026 55 Pers. 343 Pers.
2025 53 Pers. 340 Pers.
2024 49 Pers. 333 Pers.
2023 49 Pers. 342 Pers.
Diese Zahlen legen auf den ersten Blick ein erhebliches Missverhältnis zwischen beiden Leistungsarten offen. Allerdings sind die Gründe für die ungleichmäßige Inanspruchnahme durchaus komplex. Auf die größeren finanziellen Auswirkungen der zu erbringenden Eigenanteile im stationären Bereich wurde in der Vorbemerkung bereits hingewiesen. Da eine weitergehende Darstellung des Themas im Rahmen dieser Stellungnahme zu weit führen würde, wird die Verwaltung hierzu im Ausschuss bei Bedarf weiter ausführen.
Zur weiteren Einordnung ist der o. g. Befund mit der Anzahl der in Lüneburg lebenden ambulant und stationär versorgten Pflegebedürftigen ins Verhältnis zu setzen. Laut der aktuellen Pflegestatistik für Niedersachsen, die allerdings nur bis zum Jahr 2023 Daten ausweist, wurden in der Hansestadt zuletzt 1.222 Pflegebedürftige durch einen Pflegedienst ambulant versorgt und 903 Pflegebedürftige nahmen stationäre Leistungen in Anspruch. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen infolge des demografischen Wandels zwischenzeitlich noch weiter gestiegen sind. Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern sog. Geldleistungen, d. h. der Menschen, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson (meist Angehörige) gepflegt werden, sind in der Statistik nur für den Landkreis, nicht aber separat für die Stadt verfügbar. Gleichwohl ist aus den vorliegenden Zahlen bereits ableitbar, dass auch in der Hansestadt Lüneburg deutlich mehr als die o. g. genannten 55 pflegebedürftigen Menschen einen Anspruch auf Leistungen zur Pflege ambulant haben dürften, diesen aber bislang nicht verwirklichen. Daher hat die Verwaltung bereits damit begonnen, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in diesem Bereich umzusetzen bzw. zu planen (s. dazu die Antwort zu Frage 3).
2.
Wir gehen davon aus, dass im Pflegestützpunkt „leistungserschließend“ beraten wird.
Welche Rolle spielen in der täglichen Beratungspraxis Fragen um die Sozialhilfe?
Welche Rolle spielt die Frage Sachleistungen vs. Geldleistungen?
Durch den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) erfolgen grundsätzlich individuelle, ergebnisoffene und bedarfsgerechte Empfehlungen auf pflegefachlicher Grundlage.
Es ist festzustellen, dass das Thema finanzielle Unterstützung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zunehmend an Bedeutung in der täglichen Beratungspraxis des SPN gewinnt. So hat sich insbesondere die Anzahl der Beratungen, in denen die Themen „Grundsicherungsleistungen im Alter“ und „Hilfe zur Pflege“ den Beratungsschwerpunkt bildeten, im SPN deutlich erhöht. Waren es 2024 noch 198 Beratungen, erhöhten sich diese in 2025 auf 255 Beratungen, was eine Steigerung um rund 29 % bedeutet. Bei einer ausschließlichen Pflegegeldzahlung kommt die Beratung zur „Hilfe zur Pflege“ bislang eher selten im SPN vor, allerdings gleichermaßen mit steigender Tendenz.
Die genannten Themen sind darüber hinaus oft auch in allen sonstigen Pflegeberatungen präsent und werden bei Bedarf mit aufgegriffen. In diesen Fällen erfolgt jedoch keine gesonderte statistische Erfassung. Sofern die Ratsuchenden nicht von sich aus ihre Einkommenssituation offen ansprechen, wird von den Beraterinnen aktiv und in angemessener Art und Weise nachgefragt und im Bedarfsfall zu den passenden Sozialleistungen beraten. In diesem Rahmen wird auch eine Überschlagsberechnung angeboten. Darüber hinaus werden die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Sozialamt weitergegeben. Sofern erforderlich, wird auch bei der Kontaktaufnahme als solcher unterstützt, um eine Überleitung innerhalb der Stadtverwaltung so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Die Beratung zur ambulanten Hilfe zur Pflege spielt in der täglichen Beratungspraxis des SPN auch deshalb tendenziell eine untergeordnete Rolle, da viele Pflegedienste selbst zu dieser Leistung beraten und bei der Antragstellung unterstützen.
Die Frage, ob im Einzelfall Sach-, Geldleistungen oder auch sog. Kombi-Leistungen infrage kommen, ist immer dann ein Thema in der Pflegeberatung, wenn ein Pflegegrad beantragt werden soll, wenn das Gutachten des Medizinischen Dienstes bereits vorliegt oder es um Höherstufungsanträge geht. Es können hierzu jedoch keine „Nachfragehäufigkeiten/-tendenzen“ benannt werden; alle drei Leistungsarten sind immer Gegenstand der Beratung in ambulanter Hinsicht.
3.
Auf welche Weise könnte die Inanspruchnahme zustehender Leistungen aus Sicht der Verwaltung verbessert werden?
Viele Anspruchsberechtigte wissen nicht, dass ihnen Leistungen zustehen. Die Verwaltung wird daher vermehrt Informationen zur Aufklärung zur Verfügung stellen:
Die Informationen werden online auf der Internetseite noch ausführlicher dargestellt und durch eine Klärung allgemeiner Fragen (FAQs) ergänzt.
Ebenso werden entsprechende Flyer/Broschüren, ggf. auch mehrsprachig, erstellt und in den Fachabteilungen ausgelegt.
Es wird zudem eine Kontaktaufnahme zu den Betreuungsbüros im Stadtgebiet Lüneburg erfolgen, damit auch dort mehr Wissen in diesem Bereich vorgehalten und die Beratung von der Seite ebenfalls umfangreicher durchgeführt werden kann.
Auch wird die Nutzung des Onlineantrags weiter beworben werden, da dadurch die erste Hemmschwelle minimiert werden kann und die anspruchsberechtigten Personen zunächst die Möglichkeit haben, einen Antrag zu stellen, ohne den persönlichen Kontakt zur Verwaltung suchen zu müssen.
Im Senioren- und Pflegestützpunkt wurden die Ergebnisse der Studie bereits ausführlich besprochen. Die Beraterinnen sind für das Thema sensibilisiert und werden den Fokus noch mehr auf die Hilfe zur ambulanten Pflege in ihren Pflegeberatungen legen. Darüber hinaus wird der SPN in seinen Vorträgen noch mehr über die „Hilfe zur Pflege“ aufklären.
In diesem Zusammenhang ist allerdings noch anzumerken, dass rein antragsbasierte Systeme, wie die Hilfe zur Pflege, nie alle Bedürftigen erreichen. Wollte man dies ändern, wären umfassende Datenerhebungen seitens der Verwaltung erforderlich, was nicht zuletzt unter Datenschutzgesichtspunkten erheblichen Bedenken begegnet (Stichwort „Gläserner Bürger“). Die Hansestadt Lüneburg geht hier, wie oben dargestellt, weiterhin den Weg, der Bürgerin und dem Bürger Informationen zu Rechten und Leistungen transparent und proaktiv zugänglich zu machen, ohne dabei in deren Privatsphäre einzugreifen.
4.
Der Weg zur Gewährleistung von „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt ist aufwendig, auch zeitlich: Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweis von Pflegebedarf und Pflegegrad, Kostenvoranschlag des Pflegedienstes. Die Pflegedienste können ihre Leistungen nicht vorfinanzieren. So können für Betroffenen Versorgungs-/ und Finanzierungslücken entstehen.
Wie beurteilt das Sozialamt die Verwaltungspraxis und die Abläufe?
Im Rahmen der Antragstellung werden Kostenvoranschläge eingereicht und der persönliche Kontakt zur Verwaltung in vielen Fällen gesucht. Je nach Pflegegrad und Begutachtungen können die Leistungen des Pflegedienstes zeitnah in Anspruch genommen werden, entsprechende Unterlagen ggf. auch nach Beginn der Leistung nachgereicht werden. Es sind keine Fälle bekannt, in welchen die Personen in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Pflegedienst.
Der bürokratische Aufwand kann in dem Bereich nicht durch die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg minimiert werden, da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt. Eine Begutachtung und Stellungnahme durch den Fachdienst Gesundheit des Landkreises, der diese Aufgabe für das städtische Sozialamt übernimmt, sind notwendig, damit jede Person auch den Bedarf erhält, der aus pflegefachlicher Sicht erforderlich ist. Erst anhand der Stellungnahmen können alle Leistungen abschließend geprüft werden. Die jeweiligen Mitarbeitenden des Sozialamts und des Senioren- und Pflegestützpunkts stehen in engem Kontakt zu der zuständigen Sachbearbeiterin des Landkreises und arbeiten dieser zu, um so die Bearbeitungszeit möglichst kurz zu halten.
5.
In einem Antrag an den Rat vom 29.12.2025 ging es um die Frage der Sozialberichterstattung. In der Antwort der Verwaltung wird dieses Aufgabenfeld in der Integrierten Sozialplanung verortet und in Aussicht gestellt.
Kann der Bereich häuslichen Pflege und mangelhafte Beanspruchung zustehender Leistungen Teil der Sozialberichterstattung werden?
Der Bereich der häuslichen Pflege kann Bestandteil der Sozialberichterstattung werden. Dieser gehört inhaltlich zur integrierten Sozialplanung, da er zentrale Aspekte der lokalen Daseinsvorsorge, der Versorgungssicherheit und der sozialen Teilhabe betrifft. Grundsätzlich abbildbar sind die demographische Entwicklung, die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit und die Struktur der in Anspruch genommenen Pflege sowie die Inanspruchnahme von Hilfen zur Pflege. Hingegen ist die Darstellung der mangelhaften Beanspruchung zustehender Leistungen in einem Sozialbericht voraussichtlich nicht abbildbar. So liegen keine amtlichen Daten zur Angehörigenpflege vor.
Der wesentliche Grund hierfür besteht darin, dass über die finanzielle und soziale Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegenden auch in Lüneburg nur sehr wenig bekannt ist (hohe Dunkelziffer). Eine Berechnung der Anspruchsberechtigung gestaltet sich schwierig, da hierfür umfassende Informationen über Einkommen, Vermögen, Haushaltsstruktur und Wohnkosten (inklusive Nebenkosten) notwendig sind. Sofern diesbezüglich Umfragen vorliegen, verfügen diese oft nicht über die erforderliche Detailtiefe.
Klima und Nachhaltigkeit
Klima und Nachhaltigkeit:
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Gesundheit und Wohlergehen |
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+ |
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-- |
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Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten |
X |
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Verringerung aller Formen der Armut |
X |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
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(wie Dokument)
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179,6 kB
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