Beschlussvorlage - BV/12414/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg einen Antrag auf Genehmigung einer Außenstelle für die gymnasiale Oberstufe der IGS Kreideberg im Wilschenbrucher Weg 84/84a, 21335 Lüneburg, für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2027/2028 zu stellen.

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Sachverhalt

Ausgangslage der IGS Kreideberg

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 beschlossen, die schulbehördliche Genehmigung zur Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) am Standort Kreideberg, jahrgangsweise aufsteigend ab dem 01.08.2019, und für die jahrgangsweise Aufhebung der Oberschule Christianischule zu beantragen. Nach der Antragsgenehmigung hat die IGS Kreideberg zum Schuljahr 2019/2020 den Schulbetrieb aufgenommen, während die Christianischule mit dem Ablauf des Schuljahres 2023/2024 ausgelaufen ist.

 

Nach erfolgtem Ratsbeschluss am 20.06.2024 (VO/11119/24-1) und Antragstellung durch die Verwaltung hat das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg die Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe genehmigt, sodass die IGS Kreideberg ab dem Schuljahr 2025/2026 mit dem Unterricht in der elften Jahrgangsstufe beginnen konnte.

 

Die IGS Kreideberg verzeichnete ab Schulbeginn ein großes Interesse der Eltern und Schüler:innen, so dass diese in der Sekundarstufe I durchgehend fünfzügig ist und im Schuljahr 2026/2027 mit einer dreizügigen elften Jahrgangsstufe in die gymnasiale Oberstufe gestartet ist. Der mit dem Schuljahr 2026/2027 startende neue elfte Jahrgang ist auch wieder dreizügig.

 

Seit Gründung der IGS Kreideberg mit dem Schuljahr 2019/2020 nutzte die Schule die Räumlichkeiten gemeinsam mit der Christianischule. Seit dem Schuljahr 2024/2025 nutzt die IGS Kreideberg die Räumlichkeiten ausschließlich für sich.

 

Aufgrund der durchgehenden Fünfzügigkeit waren die räumlichen Ressourcen, insbesondere in Bezug auf allgemeine Unterrichtsräume, soweit erschöpft, dass der neunte Jahrgang im Schuljahr 2024/2025 bereits in einem Trakt der Grundschule Kreideberg untergebracht werden musste. Diese Maßnahme war möglich, da zum Schuljahr 2024/2025 der dort über viele Jahre untergebrachte Jahrgang der Herderschule in den neugebauten Anbau am dortigen Schulstandort ziehen konnte.

 

Im Zuge der Erweiterung der IGS Kreideberg um eine gymnasiale Oberstufe und des Beginns des elften Jahrgangs zum 2025/2026 hat sich die räumliche Situation weiter verschärft, sodass der dreizügige elfte Jahrgang derzeit in Räumlichkeiten im Souterrain der Grundschule Kreideberg untergebracht wurde. Diese Räume wurden bisher von der Grundschule Kreideberg nicht genutzt und in Teilen für die gymnasiale Oberstufe umgebaut.

 

Im Hinblick auf die räumliche und bauliche Situation der IGS Kreideberg wird auf die Vorlage BV/12388/26 verwiesen.

 

Notwendigkeit einer Außenstelle

 

Bereits nach Beginn des aktuellen Schuljahres 2025/2026 wurde in Gesprächen mit der Schulleitung der IGS Kreideberg nach einer entsprechenden Lösung für die kommenden Schuljahre gesucht. Der räumliche Bedarf für die kommenden Jahrgänge lässt sich nicht mehr am Schulstandort Kreideberg abdecken, da die räumlichen Kapazitäten in der Grundschule Kreideberg erschöpft sind und die Grundschule Kreideberg nach dem Ratsbeschluss vom 13.11.2025 ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 im Ganztag arbeitet. Durch den Ganztag ergeben sich zusätzliche räumliche Anforderungen. In mehrfachen Gesprächen mit beiden Schulleitungen, der Gebäudewirtschaft und der Schulverwaltung konnte unter Berücksichtigung der Bedarfe beider Schulen und den vorhandenen räumlichen Ressourcen keine den Anforderungen an den Schulbetrieb entsprechende Lösung für die Nutzung weiterer Räumlichkeiten der IGS Kreideberg gefunden werden.

 

Eine Verbesserung der räumlichen Situation wird perspektivisch durch das sich im Bau befindliche Oberstufenzentrum erreicht. Das Oberstufenzentrum wird aber vor dem Ende des Schuljahres 2027/2028 und damit dem ersten Abiturdurchlauf an der IGS Kreideberg nicht nutzbar sein, sodass es in Abstimmung mit der IGS Kreideberg einer Übergangslösung bedarf.

 

Die IGS Kreideberg und die Verwaltung haben sich darauf verständigt, dass für die gymnasiale Oberstufe eine Außenstelle nach § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gebildet werden muss, um den Schulbetrieb sicherstellen zu können. Als Außenstelle sollen die von der Leuphana Universität vermieteten Räumlichkeiten im Wilschenbrucher Weg 84/84a, 21335 Lüneburg, genutzt werden, welche die Hansestadt Lüneburg derzeit noch als Außenstelle für die gymnasiale Oberstufe der Wilhelm-Raabe-Schule nutzt. Die Wilhelm-Raabe-Schule benötigt diese oberstufentauglichen Räumlichkeiten, unterer anderem aufgrund gesunkener Schülerzahlen, nicht mehr im vollen Umfang. Die Leuphana Universität ist bereit, den Mietvertrag für die Räumlichkeiten über das Jahr 2026 hinaus um weitere 2 Jahre zu verlängern. Die Vorlage zur Verlängerung des Mietvertrages wird voraussichtlich in die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.05.2026 eingebracht.

 

Aus Sicht der IGS Kreideberg lässt sich der Schulbetrieb trotz der Distanz zum Hauptstandort in der Außenstelle gut in den Schulalltag eingliedern und stundenplanmäßig angemessen abbilden. Der Fachunterricht soll weiterhin in den Räumlichkeiten am Schulstandort Kreideberg stattfinden. Da die Oberstufenschüler:innen sich auch ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten außerhalb des Schulgeländes bewegen dürfen, stellen die zu bewältigenden Wege keine große Herausforderung dar, insbesondere da Kooperationen in der Oberstufe und daher das Zurücklegen von Wegstrecken in Lüneburg nicht unüblich sind. Für die Lehrkräfte und die Oberstufenkoordinatorin wird vor Ort ein Lehrerzimmer eingerichtet, welches durch ein Büro für die Schulverwaltungskraft ergänzt wird. Notwendige Anschaffungen und Umzüge werden durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit der IGS Kreideberg vorgenommen.

 

Die Führung dieser Außenstelle und das Zurückgreifen auf ein bereits bestehendes Mietverhältnis stellen aus Sicht der Verwaltung die angemessenste und wirtschaftlichste Lösung zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs dar und erfolgen im Einvernehmen mit der Schule als Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme des im Bau befindlichen Oberstufenzentrums. Modulare Lösungen (Container) können weder aus finanziellen noch zeitlichen Gründen rechtzeitig umgesetzt werden. Die Außenstelle ist die einzige tragfähige Möglichkeit, um den Schulbetrieb sicherstellen zu können.

 

Rechtliche Würdigung

 

Die Nutzung einer Außenstelle für die gymnasiale Oberstufe der IGS Kreideberg bedarf gemäß § 106 Abs. 1, 6, 9 NSchG i. V. m. § 3 der Verordnung für die Organisation der allgemeinbildenden Schulen (SchOrgVO) der Genehmigung des RLSB Lüneburg. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür liegen vor.

 

Durch die Einrichtung von Büroräumlichkeiten für die Oberstufenkoordination als ständige Vertretung vor Ort und die Schulverwaltungskraft kann die Schulleitung trotz der räumlichen Trennung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen (§ 3 Satz 2 Nr. 1 SchOrgVO).

 

Die Außenstelle steht auch einem ausreichend differenzierten Unterrichtsangebot nicht im Wege, insbesondere da vor Ort die angebotenen Oberstufenkurse angeboten werden und durch Kooperationen mit anderen Schulen ergänzt werden können (§ 3 Satz 2 Nr. 2 SchOrgVO).

 

Die Räumlichkeiten sind auch ausreichend groß, um den landesrechtlichen Vorgaben für die Bildung von Klassen/Kursen gerecht werden zu können (§ 3 Satz 2 Nr. 3 SchOrgVO). Aktuell werden diese Räumlichkeiten bereits in der gymnasialen Oberstufe der Wilhelm-Raabe-Schule adäquat genutzt.

 

Die Außenstelle ist für die Schüler:innen unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen (§ 3 Satz 2 Nr. 4 SchOrgVO). Die Distanz zwischen der IGS Kreideberg und der Außenstelle beträgt etwa 3,5 Kilometer und ist damit, auch unter Berücksichtigung oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, als zumutbar anzusehen. Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich 350 Meter von der Außenstelle entfernt. An der Außenstelle sind auch Fahrradabstellplätze in ausreichender Anzahl vorhanden.

 

Die Beteiligung der schulinternen Gremien (Schülerrat, Schulelternrat, Schulvorstand) ist erfolgt (§§ 38a Abs. 2, 80 Abs. 3 Satz 1, 96 Abs. 3 Satz 1 NSchG). Die Stellungnahmen bzw. Protokollauszüge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Stadtschüler- und der Stadtelternrat wurden mit Schreiben vom 02.04.2026 entsprechend beteiligt und es wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt (§§ 84 Abs. 1 Satz 2, 99 Abs. 1 Satz 3 NSchG). Die etwaigen Stellungnahmen bzw. Protokollauszüge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ergänzend zu den obigen Ausführungen wird die Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses am 07.05.2026 mündlich zu der Stellungnahme des Stadtschülerrates vortragen.

 

 

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

 

+

 

 

Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

37.800

37.800

37.800

 

 

Lt. Vorlage

14.250

34.500

37.500

 

 

Einzahlungen/ Erträge

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

0

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

Teilhaushalt:            

55000

Produkt:

218001

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

laufender Ansatz (4231 Mieten und Pachten durch FB 8)

 

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein

 

Es finden Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg zur anteiligen Übernahme der Kosten nach dem Finanzvertrag statt. Diese Gespräche sind noch nicht final abgeschlossen.

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

 

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Anlagen

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