Beschlussvorlage - BV/12379/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kein Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.02.2026 (s. Anlage) beantragt der Stadtjugendring e.V. die Beibehaltung der Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses.

In der Richtline der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe ist in der lfd. Nr. 2 der Gegenstand der Förderung geregelt. Darin heißt es:

 

A Zuschuss an den Dachverband für Jugendvereine, Jugendverbände und Jugendorganisationen

 

Der Stadtjugendring erhält für die Förderung der freien Jugendarbeit und Unterstützung der Vereine und Initiativen in Lüneburg eine jährliche Förderung, die zweckgebunden für die satzungsgemäße Verwendung zur Verfügung steht. Außerdem wird die Verwaltung des Stadtjugendringes mit einer Unterstützung der Personalkosten gefördert. Der Umfang der Leistungen wird durch den Jugendhilfeausschuss bestimmt. Die Hansestadt Lüneburg unterstützt und gewährleistet damit die selbstverwaltete Organisation der Verbände und Jugendarbeit in Lüneburg. Die genannten Maßnahmen werden im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren und zweckgebundenen Zuschusses in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Institutionellen Förderung gefördert.

 

Der Stadtjugendring e.V. trägt in der Sitzung den Antrag vor.

 

Es bedarf der Beratung und Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, ob die beantragten Mittel in den Haushalt 2027 eingebracht werden sollen.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Hochwertige Bildung

 

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

+

 

 

 

Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle

+

 

 

 

Freizeitangebote für Jugendliche

++

 

 

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

++

 

 

 

 

Kulturförderung

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

 

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

++

 

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

20.000€

20.000€

20.000€

20.000€

20.000€

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Folgekosten (ERGHH)

Sachaufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Personal-aufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Einzahlungen/ Erträge

Investiv

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

Investitionsnummer:

 

Teilhaushalt:            

52000

Produkt:

362101

sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen):

Haushaltsjahr:

2026 ff

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

 

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

 

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Anlagen

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