Mitteilungsvorlage - MV/12427/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hansestadt Lüneburg hat sich im neu entstehenden Gewerbegebiet „Bilmer Berg II“ im Osten des Stadtgebiets eine rund 64.000 qm große Fläche für die Entwicklung eines Sportparks gesichert. Für den Sport in Lüneburg ist das Areal eine einmalige Entwicklungschance. Dementsprechend muss das Ziel sein, dort moderne Sportanlagen zu schaffen, die eine sinnvolle und zukunftsgewandte Ergänzung zur bestehenden Sportinfrastruktur darstellen.

Der Sportausschuss hatte in seiner Sitzung am 14.03.2024 die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe gefordert. Diese wurde im vergangenen Jahr eingerichtet, bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen, der Verwaltung und des Sports (Sportbeirat und Kreissportbund Lüneburg). Die Arbeitsgruppe hat bisher dreimal getagt und sich dabei u.a. mit konkreten Bedarfen einzelner Sportvereine sowie den Erkenntnissen aus der Sportentwicklungsplanung beschäftigt.

Die Ergebnisse der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe am 09.04.2026 werden hiermit zur Kenntnis genommen:

 

1 – Machbarkeitsstudie

Um den Prozess zur Entwicklung des Sportparks Bilmer Berg voranzubringen, soll eine Machbarkeitsstudie Aufschluss darüber bringen, ob und wie die Platzierung der im Folgenden beschriebenen Sportanlagen möglich ist. Zudem soll in diesem Zuge eine konkretere Kostenschätzung erarbeitet werden.

Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 19.12.2024 für die Entwicklung des Sportparks Bilmer Berg Planungsmittel in Höhe von 70.000 Euro für das laufende Haushaltsjahr eingestellt (Invest.-Nr. 424-012).

 

2 – Sportanlagen

Auf Grundlage des Konzeptpapiers zur Sportentwicklungsplanung und der in der Arbeitsgruppensitzung am 09.04.2026 vorgestellten Vereinsbedarfe empfiehlt die Arbeitsgruppe, die Platzierung folgender Sportanlagen auf der Fläche am Bilmer Berg:

 

Fußball-Rasenplatz mit Tribünen- und Funktionsgebäude (multifunktionell nutzbares Stadion)

Der Lüneburger SK Hansa benötigt eine eigene Spielstätte, die für Spiel in der Fußball-Oberliga und -Regionalliga geeignet ist. Ein modernes Sportfunktionsgebäude mit integrierter Tribünenanlage für rund 2.500 Sitz- und Stehplätze fehlt bisher in der Lüneburger Sportinfrastruktur und könnte perspektivisch ein neuer sportlicher Leuchtturm sein.

Auch besondere Spiele in der Region (Kreis- und Bezirkspokalfinale) sowie Spiele der höherklassig agierenden Mannschaften der JFV Lüneburg könnten hier stattfinden.

Darüber hinaus ist auch eine sportfremde Nutzung vorstellbar, zum Beispiel als Open-Air-Location für kulturelle Veranstaltungen.

Der Lüneburger SK Hansa hat bereits erklärt, eigene finanzielle Mittel (durch Investoren, Sponsoren usw.) in sechsstelliger Höhe einbringen zu wollen.

Zudem sind dem Verein aus dem früheren Verkauf der Sportanlage im Wilschenbruch aktenkundig 1,5 Mio. Euro für den Bau einer neuen Spielstätte zugesagt.

 

Trainingsplätze (Rasen und Kunstrasen)

Um auch regelmäßigen Trainingsbetrieb auf dem Areal zu ermöglichen, ist der Bau von zwei Trainingsplätzen sinnvoll. Dabei sollte es sich um je einen Naturrasen- und einen Kunstrasenplatz oder zwei Kunstrasenplätzen handeln, die mehreren Vereinen zur Verfügung stehen. Dies würde wertvolle Kapazitäten schaffen, um die innerstädtischen Plätze nachhaltig zu entlasten.

 

Kampfsporthalle

Der Verein Kraft-Sport Lüneburg (kurz KSL) nutzt seit mehreren Jahrzehnten die Kalkbergturnhalle. Diese befindet sich im Eigentum der Lebenshilfe. Aktuell ist der Verein dort seitens der Eigentümerin geduldet, obwohl bereits vor einigen Jahren die Kündigung des Mietvertrags ausgesprochen wurde. Der Verein mit seinen rund 500 Mitgliedern leistet wichtige gesellschaftliche Arbeit, vor allem im Jugendbereich. Rund zwei Drittel der Mitglieder sind unter 18 Jahre alt. Aktuell ist der KSL händeringend auf der Suche nach einer neuen Heimat und hat bereits durch ein Architektenbüro einen Vorentwurf für eine Kampfsporthalle entwickeln lassen. Die Fläche am Bilmer Berg bietet die Möglichkeit, einen solchen Hallenneubau zu realisieren. Zudem könnte der Hallenbau Synergien schaffen, indem Sanitärbereiche auch für die Teams auf den Trainingsplätzen nutzbar gemacht werden.

Auch der KSL hat bereits zugesagt, eigene finanzielle Mittel in sechsstelliger Höhe einbringen zu wollen.

 

Frei zugängliche Sportanlagen

Kampfsporthalle, Trainingsplätze und Stadion sind im regelhaften Betrieb für den Vereinssport ausgelegt. Um den Sportpark Bilmer Berg auch für Freizeit- bzw. Individualsportler attraktiv zu machen, sollen auf dem Areal zusätzlich frei zugängliche Sportanlagen geschaffen werden. Geprüft werden soll der Bau eines Calisthenics-Parks, mehrerer Outdoor-Tischtennisplatten und ggfs. weiterer Elemente (wie Beachvolleyball-Feld oder Kaltlufthalle für verschiedene Sportarten).

 

Zusatz: Neben den zuvor genannten Sportanlagen müssen entsprechende Abstellmöglichkeiten für Pkw und Fahrrad vorgehalten werden. Solche sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie ebenfalls bedacht werden.

 

Die Verwaltung wird im nächsten Schritt, eine entsprechende Machbarkeitsstudie ausschreiben. Wie bereits dargestellt, stehen Planungsmittel im Haushalt 2026 zur Verfügung. Mit diesem Schritt soll Klarheit über die Entwicklung und spätere Nutzung des Sportparks geschaffen werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass die Stiftung Hof Schlüter als Verpächterin der Fläche einen Zeit- und Maßnahmenplan angefordert hat und Wert auf Stringenz bei der Planung und Bebauung des Areals legt. Dies könnte sich dann auch positiv auf den noch zu vereinbarenden Pachtzins auswirken.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten

x

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Gesundheitsförderung und Prävention

 

x

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Freizeitangebote für Jugendliche

x

 

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

Freizeitangebote für verschiedene Altersgruppen

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja

 

Freiwillige Aufgabe vertraglich befristet bis:  keine vertragliche Regelung

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

70.000,00

 

 

 

 

Lt. Vorlage

tbd

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

Investitionsnummer:

424-012

Teilhaushalt:            

42020

Produkt:

42100102

sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen):

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

 

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

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