Antrag - VO/9298/20-5-6-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zum Fahrradring Lüneburg: Planungen des Abschnitts Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße (Änderungsantrag des VCD vom 07.04.2026)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Merve Künkenrenken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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02.06.2026
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Sachverhalt
- Historie und Planungsstand
Die Hansestadt Lüneburg verfolgt mit der Radverkehrsstrategie 2025 und den Leitlinien Radverkehrspolitik 2030+ das Ziel, den Radverkehr als selbstständige und gleichberechtigte Mobilitätsform zu stärken. Die Einrichtung eines innerstädtischen Fahrradrings stellt dabei ein zentrales Infrastrukturprojekt dar. Ziel ist es, den Radverkehr gebündelt, sicher und komfortabel durch das Stadtgebiet zu führen, dabei zentrale Achsen zu verknüpfen und die Erreichbarkeit der Innenstadt zu erhöhen.
Aufbauend auf den bereits umgesetzten Teilabschnitten – Wallstraße (2020) und Haagestraße (2023) – wurde im Jahr 2024 ein interdisziplinärer Planungsauftrag für den Gesamtverlauf des Fahrradrings vergeben. Beauftragt wurden das Ingenieurbüro Brandt und das Ingenieurbüro Urbanus (beide Lübeck). Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6. Gegenwärtig liegen die Vorplanungen (Leistungsphasen 1 und 2) für mehrere Abschnitte vor.
Die Vorplanungen zum Abschnitt Altenbrückertorstraße Ilmenaustraße wurden mit der Vorlage VO/9298/20-5 durch die Verwaltung dem Mobilitätsausschuss am 17.09.2025 vorgestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 den hierzu eingebrachten „Änderungsantrag zum Fahrradring Lüneburg: Planungen des Abschnitts
Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße“ (Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP vom 11.11.2025, VO/9298/20-5-3) u.a. mit folgenden Vorgaben für die weitere Planung beschlossen:
- Beibehaltung der derzeit vorhandenen Parkplatzzahl (keine Reduzierung gegenüber dem Bestand).
- Ausweisung der Ilmenaustraße als unechte Fahrradstraße mit Freigabe für den motorisierten Individualverkehr.
- Nutzung der im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ bewilligten Bundesfördermittel.
- Sicherstellung, dass die bauliche Ausgestaltung den Anforderungen der Förderstelle entspricht und förderfähig bleibt.
- Keine baulichen Eingriffe, die den ruhenden Verkehr oder die Erreichbarkeit für Anwohner, Lieferverkehr und Gewerbetreibende verschlechtert, und eine Gestaltung der Uferfläche für mehr Aufenthaltsqualität berücksichtigt.
- Anpassungen der Planung in Folge des Beschlusses
Die Planung für die Ilmenaustraße wurde durch die Verwaltung unter weitestgehender Berücksichtigung der Maßgaben des Rates überarbeitet. Unverändert gelten folgende wesentliche Planungsinhalte fort:
- Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf einer durchgehend 5,50 m breiten Fahrbahn
- Sanierung des Fahrbahnbelags in Teilen auf Basis baulicher Zustandsbewertungen
- Vereinheitlichung der Beläge und Ausstattungselemente
- Barrierefreie Gestaltung und – wo möglich – Verbreiterung der Gehwege
- Erhalt des Zweirichtungsverkehrs
- Einrichtung einer unechten Fahrradstraße, d.h. mit Freigabe für motorisierten Verkehr
- Erhalt sämtlicher Bestandsbäume
- Schutzmaßnahmen für abbiegenden Radverkehr durch Sperrflächen / Inseln.
Die überarbeitete Planung des Abschnitts Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße ist so konzipiert, dass sie die Sicherheit und Sichtbarkeit des Radverkehrs verbessert, die Geschwindigkeit für den Pkw-Verkehr reduziert und auskömmliche Flächen für den Fußverkehr schafft.
Um die übrigen Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 13.11.2025 zu erfüllen, wurden folgende Anpassungen an den Plänen vorgenommen:
- Änderung der Parkstände im südlichen Planungsabschnitt auf Querparken; dadurch reduziert sich dort die Gehwegbreite auf 1,50 m auf einer Weglänge von ca. 100 m; die ursprüngliche Planung sah hingegen vor, die Gehwegbreite auf 2,50 m bzw. 3,50 m zu verbreitern und damit auch eine ausreichende Begegnungsbreite zu gewährleisten.
- Schaffung einer Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr in der fünften Parkbucht von Süden; dadurch entfällt ein Bestands-Pkw-Stellplatz; das zusätzliche Querungsangebot soll die anteilig reduzierte Gehwegbreite ausgleichen.
- Versetzen der Bordanlage auf einer Länge von rd. 85 m auf der Westseite der Ilmenaustraße zum Erhalt der notwendigen Fahrbahnbreite, weil das Querparken im südlichen Planungsabschnitt – bei Gewährleistung der Breite für den Fußverkehr auf der Ostseite von 1,50 m – eine Fahrbahnverschiebung erfordert. Hierdurch ist im Vergleich zum Längsparken mit Mehrkosten im voraussichtlich mittleren fünfstelligen Bereich zu rechnen.
- Im nördlichen Planungsabschnitt wurden die Fahrradbügel anders angeordnet, um zwei weitere Pkw-Stellplätze einzurichten. Dadurch sind vorerst zwei Fahrradbügel entfallen.
Die folgende Tabelle zeigt relevante Eckpunkte der Varianten.
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Bestand |
Variante „unechte Fahrradstraße“ |
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Anordnung der Parkstände |
Quer (Senkrechtaufstellung) |
Quer (Senkrechtaufstellung) |
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Anzahl der Parkstände |
72 |
72-73 |
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Anzahl Straßenbegleitende Bäume |
15 |
15 |
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Fahrradstraße möglich |
nein |
ja |
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Förderung der Fahrbahn über laufenden Förderantrag möglich |
-/- |
ja |
Beitrag der Maßnahme zur Erfüllung der Ziele des Radentscheids:
Der Abschnitt Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße trägt zur Erfüllung der Ziele des Radentscheids bei. In dem Abschnitt werden ca. 340 m an Radverkehrsanlagen in Form einer Fahrradstraße geschaffen. Darüber hinaus wird die Sicherheit an der Einmündung/Kreuzung Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße für den Radverkehr durch die vorgelegte Planung verbessert.
- Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung wird auf Basis der Vorplanung die Entwurfsplanung ausgearbeitet. Anschließend folgen die Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen. Ziel ist eine bauliche Umsetzung im Rahmen der Förderlaufzeit des Förderantrags im Bundesprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“. Die Umsetzung erfolgt in enger Koordination mit den angrenzenden Abschnitten.
Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2026
Die im Antrag des VCD vorgetragenen Hinweise zur Bedeutung der Ilmenaustraße für den Fußverkehr sowie zu den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung werden grundsätzlich nachvollzogen und im Rahmen der Planung berücksichtigt. Insbesondere wird das Ziel einer möglichst komfortablen und sicheren Führung des Fußverkehrs ausdrücklich geteilt.
Im Zuge der straßenräumlichen Vorplanung wurde jedoch festgestellt, dass die vorhandenen Straßenquerschnitte eine vollständig regelkonforme Ausbildung aller Verkehrsflächen unter gleichzeitiger Einhaltung der durch den Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossenen Rahmenbedingungen nicht zulassen.
Der Rat hat mit Beschluss zum Änderungsantrag zum Fahrradring Lüneburg: Planungen des Abschnitts Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße (Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP vom 11.11.2025, eingegangen am 11.11.2025) VO/9298/20-5-3 am 13.11.2025 verbindlich festgelegt, dass die weitere Planung insbesondere unter folgenden Maßgaben zu erfolgen hat:
• Beibehaltung der vorhandenen Stellplatzzahl,
• Sicherstellung der Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesförderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“,
• Gewährleistung der Erreichbarkeit für Anwohnende, Lieferverkehr und Gewerbetreibende,
• sowie Umsetzung einer „unechten Fahrradstraße“ unter Freigabe des Kfz-Verkehrs mit den hierfür erforderlichen funktionalen und verkehrlichen Anforderungen.
Die im weiteren Planungsverlauf vorgenommenen Anpassungen dienten daher ausdrücklich der Umsetzung dieses Ratsbeschlusses innerhalb des vorhandenen Straßenraums.
Vor diesem Hintergrund wurde im südlichen Planungsabschnitt eine Umstellung auf Querparken vorgenommen, um die vom Rat vorgegebene Stellplatzanzahl weiterhin gewährleisten zu können. Gleichzeitig sind die für das Querparken erforderlichen Sicherheitsräume sowie die notwendige Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall zwischen Kraftfahrzeugen und Radverkehr zu berücksichtigen. Dies führt dazu, dass die Gehwegbreite auf der Ostseite auf einer Weglänge von ca. 100 m auf 1,50 m reduziert werden muss.
Die ursprüngliche Vorplanung sah demgegenüber größere Gehwegbreiten von bis zu 2,50 m beziehungsweise 3,50 m vor, hätte jedoch die nunmehr verbindlich vorgegebenen Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich des Stellplatzerhalts, nicht erfüllen können.
Gleichzeitig wurde die Planung so optimiert, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Gehwegbreite weitestmöglich an den Regelquerschnitt angenähert wird. Darüber hinaus werden zusätzliche Querungsmöglichkeiten geschaffen, um die Nutzbarkeit des Straßenraums für den Fußverkehr insgesamt zu verbessern.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die in den einschlägigen Regelwerken genannten Breiten Regelmaße darstellen. In beengten innerstädtischen Bestandsräumen können im Rahmen der planerischen Abwägung untermaßige Lösungen erforderlich und zulässig sein, sofern die Verkehrssicherheit und die grundsätzliche Nutzbarkeit gewährleistet bleiben.
Eine Umsetzung der vom VCD beantragten Variante mit durchgehender Einhaltung der Regelbreiten wäre nur unter Aufgabe wesentlicher, durch Ratsbeschluss vorgegebene Planungsziele möglich. Dies beträfe insbesondere den Erhalt der bestehenden Stellplatzanzahl sowie die funktionalen Anforderungen an die Verkehrsführung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,9 kB
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