Beschlussvorlage - BV/12416/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Erbschaft zugunsten der Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Christian Cohrs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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21.04.2026
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Sachverhalt
Das Amtsgericht Lüneburg – Nachlassgericht- teilte der Hansestadt Lüneburg am 10.03.2026 mit, dass die Verfügung von Todeswegen von Jens Witte, geboren am 07.02.1966 in Lüneburg, verstorben am 5.02.2026 in Bardowick, letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Lüneburg, eröffnet wurde. In dieser wurde die Hansestadt zu 50 % als Erbin eingesetzt. Zweite Erbin wird die Stiftung Deutsche Krebshilfe, ebenfalls zu 50%.
Das Testament regelt weiterhin seine Beerdigung, ein Vermächtnis von Sachwerten zugunsten seines ehemaligen Arbeitgebers, dass sein Einfamilienhaus veräußert sowie sein digitaler Nachlass geschlossen werden soll. Im Testament hat der Erblasser bestimmt, dass ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden soll. Da durch Herrn Witte selbst kein Testamentsvollstrecker bestimmt wurde, wird das Amtsgericht einen benennen.
Im Anschluss soll das Vermögen durch den Testamentsvollstrecker auf beide Erbinnen aufgeteilt werden. Zum Vermögen von Herrn Witte zählen ein Einfamilienhaus in Lüneburg auf einem 1.144 m² großen lastenfreien Eigentumsgrundstück in der Soltauer Straße, Kontoguthaben, eine Sterbegeldversicherung und zwei Bankschließfächer. Genauere und darüberhinausgehende Informationen liegen aufgrund der noch notwendigen Bestellung eines Testamentsvollstreckers noch nicht vor. Der Notar hat allerdings bereits bei Erstellung des Testaments den Wert mit 500.000, - € beziffert.
In der Regel ist ein Erbe nach Bekanntwerden der Erbschaft innerhalb von 6 Wochen auszuschlagen, anderenfalls gilt die Erbschaft als angenommen.
Erbschaften gelten als „ähnliche Zuwendungen“ im Sinne des § 111 Absatz 8 NKomVG, für die Annahme bedarf es eines ausdrücklichen Beschlusses. Bei einem Wert von über 2.000,00 € ist hierfür der Rat zuständig.
Aufgrund der bis zum heutigen Tage bekannten Vermögenswerte und der Tatsache, dass die Immobilie lastenfrei im Grundbuch steht, wird empfohlen, die Frist zur Erbausschlagung verstreichen zu lassen und das Erbe dadurch anzunehmen.
Die Frist zur Ausschlagung des Erbes endet am 21.04.2026. Eine Befassung durch den Rat in der nächsten regulären Sitzung am 23.04.2026 wäre demnach nicht fristgerecht.
Daher soll der entsprechende Beschluss in einer Sondersitzung des Rates am 21.04.2026 erfolgen, hierfür wird es eine Unterbrechung der an diesem Tage stattfindenden Sitzung des Verwaltungsausschusses geben. Zu dieser Sondersitzung wurde entsprechend § 1 Absatz 2 Satz 3 und 4 der Geschäftsordnung mit verkürzter Frist geladen.
Sollte eine Beschlussfähigkeit des Rates in dieser Sondersitzung nicht gegeben sein, könnte der Verwaltungsausschuss den erforderlichen Beschluss sodann als Eilentscheidung gemäß § 89 Satz 1 NKomVG fassen.
Die Stiftung Deutsche Krebshilfe wird ihren Anteil des Erbes annehmen.
Ausnahmsweise ist an die Annahme des Erbes kein Verwendungszweck geknüpft. Die Verwaltung wird nach erfolgter Annahme und Bestimmung des Gesamtwertes dem Rat der Hansestadt Lüneburg einen Verwendungsvorschlag zur Entscheidung unterbreiten.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
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Lt. Vorlage |
Noch nicht abschätzbar |
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Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
