Beschlussvorlage - BV/12346/26
Grunddaten
- Betreff:
-
98. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Kalksandsteinwerk"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Gwendolyn Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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20.04.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt:
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.
- Ziel der 98. Änderung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen sowie Flächen für nicht störendes Gewerbe.
Sachverhalt
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 28.05.2024 (VO/11253/24) den Beschluss zur Aufstellung der 98. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Kalksandsteinwerk“ gefasst. Im Parallelverfahren wird ein Bebauungsplan aufgestellt (VO/11254/24).
Der Geltungsbereich der 98. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg ist auf dem beigefügten Lageplan, welcher Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von 8,9 ha.
Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung von dringend benötigten Wohnbauflächen sowie Flächen für nicht störendes Gewerbe.
Hierfür ist eine städtebauliche Entwicklung auf den Flächen des ehemaligen Kalksandsteinwerkes beabsichtigt.
Der Entwurf liegt nun vor und der Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung soll folgen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt (VO/12345/26).
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Nachhaltige Städte und Gemeinden |
++ |
+ |
- |
-- |
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Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen) |
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X |
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Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
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Schaffung von Arbeitsplätzen |
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X |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum
Der Vorhabenträger verpflichtet sich mit dem städtebaulichen Vertrag (BV/12247/25) dazu, die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans (VO/11254/24) und die Aktualisierung des Flächennutzungsplans (VO/11253/24) zu übernehmen. Die entsprechenden Aufträge werden im Namen der Hansestadt Lüneburg und auf Rechnung des Vorhabenträgers vergeben.
Gesamtkosten für die Bauleitplanungen (B-Plan und F-Plan)
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Zur Umsetzung der Maßnahme
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Aufwendungen des Vorhabenträgers |
129.000,00 € |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für die Bauleitplanungen. Die Übernahme ist entsprechend abzusichern.
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
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Bezeichnung der Drittmittel: |
Kostenübernahme durch Vorhabenträger |
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Höhe zugesagter Drittmittel: |
Insg. 129.000,00 € |
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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479,1 kB
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