Beschlussvorlage - BV/12346/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.
  2. Ziel der 98. Änderung des Flächennutzungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen sowie Flächen für nicht störendes Gewerbe.
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Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 28.05.2024 (VO/11253/24) den Beschluss zur Aufstellung der 98. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Kalksandsteinwerk“ gefasst. Im Parallelverfahren wird ein Bebauungsplan aufgestellt (VO/11254/24).

Der Geltungsbereich der 98. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg ist auf dem beigefügten Lageplan, welcher Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von 8,9 ha.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung von dringend benötigten Wohnbauflächen sowie Flächen für nicht störendes Gewerbe.

Hierfür ist eine städtebauliche Entwicklung auf den Flächen des ehemaligen Kalksandsteinwerkes beabsichtigt.

 

Der Entwurf liegt nun vor und der Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung soll folgen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt (VO/12345/26).

 

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

X

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Schaffung von Arbeitsplätzen

 

X

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich mit dem städtebaulichen Vertrag (BV/12247/25) dazu, die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans (VO/11254/24) und die Aktualisierung des Flächennutzungsplans (VO/11253/24) zu übernehmen. Die entsprechenden Aufträge werden im Namen der Hansestadt Lüneburg und auf Rechnung des Vorhabenträgers vergeben.

 

Gesamtkosten für die Bauleitplanungen (B-Plan und F-Plan)

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aufwendungen

des Vorhabenträgers

129.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

 

 

Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für die Bauleitplanungen. Die Übernahme ist entsprechend abzusichern.

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

Kostenübernahme durch Vorhabenträger

Höhe zugesagter Drittmittel:

Insg. 129.000,00 €

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

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Anlagen

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